Rechtsprechung
| BGH, 21.11.2018 - 2 StR 474/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 73c Satz 1 StGB
Einziehung des Wertes von Taterträgen (Kennzeichnung im Tenor) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen als Gesamtschuldner
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 73c S. 1
Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen als Gesamtschuldner - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.05.2018 - 5 StR 623/17
Anforderungen an eine Einziehung von Taterträgen
Auszug aus BGH, 21.11.2018 - 2 StR 474/18
Damit wird ermöglicht, dass den Beteiligten das aus der Tat Erlangte entzogen wird, aber zugleich verhindert, dass dies mehrfach erfolgt (BGH, Urteil vom 24. Mai 2018 - 5 StR 623 und 624/17, NStZ-RR 2018, 240 f.). - BGH, 07.06.2018 - 4 StR 63/18
Einziehung von Taterträgen bei Mittäterschaft: Erfordernis einer …
Auszug aus BGH, 21.11.2018 - 2 StR 474/18
Dass der Angeklagte nur als Gesamtschuldner mit seinem Mittäter haftet, bedarf jedoch, auch nach neuem Recht, der Kennzeichnung im Tenor (st. Rspr.; vgl. Senat, Beschluss vom 18. Juli 2018 - 2 StR 245/18; BGH, Urteil vom 7. Juni 2018 - 4 StR 63/18, NStZ-RR 2018, 341). - BGH, 18.07.2018 - 2 StR 245/18
Einziehung des Wertes von Taterträgen (Tenorierung)
Auszug aus BGH, 21.11.2018 - 2 StR 474/18
Dass der Angeklagte nur als Gesamtschuldner mit seinem Mittäter haftet, bedarf jedoch, auch nach neuem Recht, der Kennzeichnung im Tenor (st. Rspr.; vgl. Senat, Beschluss vom 18. Juli 2018 - 2 StR 245/18; BGH, Urteil vom 7. Juni 2018 - 4 StR 63/18, NStZ-RR 2018, 341).
- BGH, 04.07.2019 - 4 StR 121/19
Strafmildernde Berücksichtigung eines Geständnisses i.R.d. Bildung der …
Der Angeklagte haftet deshalb nur als Gesamtschuldner mit seinem Mittäter, was der Kennzeichnung im Tenor bedarf (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 7. Juni 2018 - 4 StR 63/18, NStZ-RR 2018, 341 (Ls); Beschluss vom 21. November 2018 - 2 StR 474/18, juris Rn. 4). - BGH, 15.05.2019 - 4 StR 559/18
Herabsetzung der Einziehungsbeträge entsprechend des aus den Straftaten Erlangten
Danach hatten beide Mittäter die wirtschaftliche Verfügungsgewalt über die schließlich an den Angeklagten G. weitergegebenen Beträge; beide haften insoweit als Gesamtschuldner, was im Tenor zum Ausdruck zu bringen ist (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 21. November 2018 - 2 StR 474/18 mwN).
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