Rechtsprechung
| BGH, 16.03.2023 - 2 StR 481/22 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 64 StGB
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erfolgsaussicht: § 64 StGB aF, prognosegünstige Umstände, prognoseungünstige Faktoren, Gesamtwürdigung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Anforderungen an die Erfolgsprognose
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 64 S 2 StGB
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Anforderungen an die Erfolgsprognose - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 64 Satz 2 StGB, § 64 StGB, § 246a Abs. 1 StPO
- Wolters Kluwer
Positive Feststellung einer hinreichend konkreten Aussicht für einen Behandlungserfolg i.R.d. Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 64 S. 2
Positive Feststellung einer hinreichend konkreten Aussicht für einen Behandlungserfolg i.R.d. Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - datenbank.nwb.de
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Anforderungen an die Erfolgsprognose
Verfahrensgang
- LG Wiesbaden, 26.09.2022 - 6 KLs 4440 Js 21644/17
- BGH, 16.03.2023 - 2 StR 481/22
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 08.10.2019 - 4 StR 421/19
Urteilsgründe (Feststellung der für erwiesen erachteten Tatsachen); Bildung der …
Auszug aus BGH, 16.03.2023 - 2 StR 481/22
In einem solchen Fall bedarf es einer Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und aller sonstigen prognoserelevanten Umstände (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2019 - 4 StR 421/19, juris Rn. 19 mwN). - BGH, 10.06.2021 - 2 StR 104/21
Verminderte Schuldfähigkeit (BAK: mehr als 3 , Rückrechnung, Alkoholgewöhnung, …
Auszug aus BGH, 16.03.2023 - 2 StR 481/22
Erforderlich ist insoweit, dass sich in der Persönlichkeit und den Lebensumständen des Verurteilten konkrete Anhaltspunkte für einen erfolgreichen Verlauf der Therapie finden lassen, die diese Feststellung rechtfertigen (st. Rspr.; vgl. etwa Senat, Beschluss vom 10. Juni 2021 - 2 StR 104/21, juris Rn. 18 mwN). - BGH, 27.05.1998 - 2 StR 233/98
Schuldunfähigkeit aufgrund einer schweren seelischen Abartigkeit - Fehlende …
Auszug aus BGH, 16.03.2023 - 2 StR 481/22
b) Diesen Maßstab hat das Landgericht verfehlt, indem es unter Hinweis auf die Entscheidung des Senats vom 27. Mai 1998 (2 StR 233/98, NStZ-RR 1999, 267) dargestellt hat, "die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt darf jedoch nur dann unterbleiben, wenn der Erfolg der Therapie zweifelsfrei ausgeschlossen ist, nicht aber, wenn das Ergebnis nur ungewiss ist." Dabei hat das Landgericht übersehen, dass die zitierte Entscheidung die Vorschrift des § 64 StGB in einer nicht mehr gültigen Fassung betraf.
- BGH, 18.10.2023 - 1 StR 214/23
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Anwendbarkeit des neuen …
Damit das Revisionsgericht prüfen kann, ob eine Erfolgsaussicht in diesem vom Gesetzgeber nun stärker als bisher geforderten Ausmaß besteht, bedarf es der hinreichenden Darlegung konkreter, durch den Tatrichter als prognostisch bedeutsam für einen die Behandlung im Maßregelvollzug überdauernden Therapieerfolg bewerteter Umstände in den Urteilsgründen (so bereits BGH, Beschlüsse vom 16. März 2023 - 2 StR 481/22 Rn. 4 …und vom 1. März 2023 - 4 StR 349/22 Rn. 11; jew. mwN (zu § 64 StGB aF)). - BGH, 07.06.2023 - 4 StR 448/22
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Behandlungsaussicht: Prognose, …
Damit das Revisionsgericht prüfen kann, ob eine Erfolgsaussicht in dem vom Gesetzgeber geforderten Ausmaß besteht, bedarf es der hinreichenden Darlegung konkreter, durch den Tatrichter als prognostisch bedeutsam für einen die Behandlung im Maßregelvollzug überdauernden Therapieerfolg bewerteter Umstände in den Urteilsgründen (vgl. zum Ganzen nur BGH, Beschluss vom 16. März 2023 - 2 StR 481/22 Rn. 4;… Beschluss vom 1. März 2023 - 4 StR 349/22 Rn. 11; jew. mwN). - BGH, 15.07.2024 - 2 StR 217/24
Verwerfung der Revision als unzulässig
Rn. 2 Auf die Revision des Angeklagten hat der Senat dieses Urteil mit Beschluss vom 16. März 2023 (2 StR 481/22) mit den Feststellungen aufgehoben, soweit die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt angeordnet worden war, und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".