Rechtsprechung
| BGH, 16.10.1992 - 2 StR 487/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Erfolgsaussichten eines Wiedereinsetzungsgesuchs nach Rechtsmittelverzicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 28.01.2004 - 2 ARs 330/03
Anfrageverfahren zur Unwirksamkeit des in einer Absprache vereinbarten …
Dies ist auch Rechtsprechung des 2. Strafsenats (vgl. insoweit nur Beschluß vom 16. Oktober 1992 - 2 StR 487/92) und stellt die Begründung dafür dar, daß gerade bei einem Rechtsmittelverzicht eine Wiedereinsetzung grundsätzlich nicht in Betracht kommt (vgl. hierzu u.a. Senatsbeschlüsse vom 7. Mai 2003 - 2 StR 120/03; vom 5. März 2003 - 2 StR 516/02; vom 24. Oktober 2001 - 2 StR 422/01). - BGH, 10.08.2000 - 4 StR 304/00
Unzulässige Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei bewußtem Nichtgebrauch des …
Rn. 3 Die beantragte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann dem Angeklagten nicht bewilligt werden, weil er die Revisionseinlegungsfrist nicht versäumt hat; denn wer von einem befristeten Rechtsbehelf bewußt keinen Gebrauch macht, ist nicht im Sinne des § 44 Satz 1 StPO "verhindert, eine Frist einzuhalten" (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 109; BGH, Beschluß vom 16. Oktober 1992 - 2 StR 487/92;… Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 44. Aufl. § 44 Rdn. 5 m.w.N.). - BGH, 16.05.2000 - 4 StR 147/00
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Verteidigerverschulden …
Rn. 3 Die beantragte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann dem Angeklagten nicht bewilligt werden, weil er die Revisionseinlegungsfrist nicht versäumt hat; denn wer von einem befristeten Rechtsbehelf bewußt keinen Gebrauch macht, ist nicht im Sinne des § 44 Satz 1 StPO "verhindert, eine Frist einzuhalten" (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 109; BGH, Beschluß vom 16. Oktober 1992 - 2 StR 487/92;… Lemke in HK-StPO 2. Aufl. § 44 Rdn. 5).
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