Rechtsprechung
| BGH, 19.06.2013 - 2 StR 498/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 18 Abs. 2 JGG
Strafzumessung bei der Jugendstrafe (Vorrang des Erziehungsgedanken) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit der Verhängung einer Jugendstrafe bei fehlender Beachtung des Erziehungsgedankens
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JGG § 18 Abs. 2
Rechtmäßigkeit der Verhängung einer Jugendstrafe bei fehlender Beachtung des Erziehungsgedankens - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.10.2005 - 4 StR 379/05
Jugendstrafe wegen der Schwere der Schuld (Vorrang des das Strafmaß …
Auszug aus BGH, 19.06.2013 - 2 StR 498/12
Es ist zu besorgen, dass der das Strafmaß mitbestimmende Erziehungsgedanke (§ 18 Abs. 2 JGG), der als beherrschender Zweck des Jugendstrafrechts bei der Strafbemessung auch dann Vorrang hat, wenn Jugendstrafe wegen der Schwere der Schuld verhängt wird, unbeachtet geblieben ist (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2005 - 4 StR 379/05).
- BGH, 31.07.2013 - 2 StR 38/13
Gefährliche Körperverletzung (lebensgefährliche Behandlung: abstrakte …
Danach ist, anders als in Fällen, in denen das Tatgericht die Jugendstrafe in ihrer Höhe ausschließlich als "tat- und schuldangemessen" bezeichnet (vgl. Senat, Urteil vom 19. Juni 2013 - 2 StR 498/12), nicht zu besorgen, das Tatgericht könne diesen Maßstab des Jugendstrafrechts übersehen haben.
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