Rechtsprechung
| BGH, 11.03.1987 - 2 StR 50/87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung von Umständen, die eine Milderung des Strafrahmens bewirkt haben, bei der Strafzumessung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1987, 530
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (4)
- BGH, 03.10.1986 - 2 StR 256/86
Untreue in 12 Fällen und fortgesetzte Untreue, begangen durch einen Rechtsanwalt …
Auszug aus BGH, 11.03.1987 - 2 StR 50/87
Auch Umstände, die eine Milderung des Strafrahmens bewirkt haben, können nicht nur, sondern müssen sogar bei der Strafzumessung im engeren Sinne Berücksichtigung finden; hat das Tatgericht den anzuwendenden Strafrahmen bestimmt, so ist bei der Bemessung der Strafe erneut eine Gesamtbewertung aller für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände vorzunehmen (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH Strafverteidiger 1985, 54; BGH NStZ 1985, 164; BGH, Beschluß vom 24. Januar 1986 - 2 StR 736/85, Urteil vom 3. Oktober 1986 - 2 StR 256/86, Beschluß vom 30. Januar 1987 - 2 StR 692/86). - BGH, 30.01.1987 - 2 StR 692/86
Geringes Gewicht eines zur Begründung für die Annahme eines minder schweren …
Auszug aus BGH, 11.03.1987 - 2 StR 50/87
Auch Umstände, die eine Milderung des Strafrahmens bewirkt haben, können nicht nur, sondern müssen sogar bei der Strafzumessung im engeren Sinne Berücksichtigung finden; hat das Tatgericht den anzuwendenden Strafrahmen bestimmt, so ist bei der Bemessung der Strafe erneut eine Gesamtbewertung aller für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände vorzunehmen (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH Strafverteidiger 1985, 54; BGH NStZ 1985, 164; BGH, Beschluß vom 24. Januar 1986 - 2 StR 736/85, Urteil vom 3. Oktober 1986 - 2 StR 256/86, Beschluß vom 30. Januar 1987 - 2 StR 692/86). - BGH, 14.12.1984 - 2 StR 781/84
Strafzumessung bei einer Verurteilung wegen (heimtückischen) Mordes - …
Auszug aus BGH, 11.03.1987 - 2 StR 50/87
Auch Umstände, die eine Milderung des Strafrahmens bewirkt haben, können nicht nur, sondern müssen sogar bei der Strafzumessung im engeren Sinne Berücksichtigung finden; hat das Tatgericht den anzuwendenden Strafrahmen bestimmt, so ist bei der Bemessung der Strafe erneut eine Gesamtbewertung aller für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände vorzunehmen (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH Strafverteidiger 1985, 54; BGH NStZ 1985, 164; BGH, Beschluß vom 24. Januar 1986 - 2 StR 736/85, Urteil vom 3. Oktober 1986 - 2 StR 256/86, Beschluß vom 30. Januar 1987 - 2 StR 692/86). - BGH, 24.01.1986 - 2 StR 736/85
Möglichkeit des Zusammentreffens von Raub mit leichtfertig verursachter …
Auszug aus BGH, 11.03.1987 - 2 StR 50/87
Auch Umstände, die eine Milderung des Strafrahmens bewirkt haben, können nicht nur, sondern müssen sogar bei der Strafzumessung im engeren Sinne Berücksichtigung finden; hat das Tatgericht den anzuwendenden Strafrahmen bestimmt, so ist bei der Bemessung der Strafe erneut eine Gesamtbewertung aller für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände vorzunehmen (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH Strafverteidiger 1985, 54; BGH NStZ 1985, 164; BGH, Beschluß vom 24. Januar 1986 - 2 StR 736/85, Urteil vom 3. Oktober 1986 - 2 StR 256/86, Beschluß vom 30. Januar 1987 - 2 StR 692/86).
- BGH, 12.12.2000 - 4 StR 464/00
Erfolgsqualifiziertes Delikt; Vorsatz; Gefahr; Verwenden eines gefährlichen …
Im Blick auf die ausdrückliche Herausnahme der alkoholbedingten verminderten Schuldfähigkeit aus der konkreten Strafzumessung weist der Senat ferner darauf hin, daß die eine Strafrahmenmilderung bewirkenden Umstände mit ihrem verbleibenden Gewicht in die Gesamtwürdigung einzustellen sind (vgl. BGHR StGB § 50 Strafhöhenbemessung 1 bis 5). - BGH, 06.09.1989 - 2 StR 353/89
Doppelverwertung bei Versuchsmilderung
Dieser Grundsatz gilt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zwar allgemein, also nicht nur für die Strafrahmenmilderung wegen Annahme eines minder schweren Falles (BGH StV 1982, 71 f; 1983, 60; 1984, 151; 1985, 54 f; 1985, 234; BGH NJW 1987, 2687 f;… BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 1; BGHR StGB § 50 Strafhöhenbemessung 1 und 3) und diejenige nach den §§ 21, 49 StGB (BGHSt 26, 311; BGH StV 1982, 522; 1986, 340;… BGHR StGB § 50 Strafhöhenbemessung 2 und 4), sondern ebenso auch für die Strafrahmenverschiebung wegen Versuchs (BGHSt 16, 351; BGH, Urteil vom 5. Dezember 1985 - 4 StR 561/85). - BGH, 28.04.2021 - 2 StR 223/20
Geiselnahme (Sich-Bemächtigen: Vorliegen, gewisse Stabilisierung der Lage des …
Wie der Generalbundesanwalt bereits in seiner Zuschrift zutreffend ausgeführt hat, ist es nicht zu beanstanden, dass das Landgericht den Umständen, die zur Annahme eines minder schweren Falles geführt haben, im Rahmen der konkreten Strafzumessung geringeres Gewicht beigemessen haben, als wenn sie innerhalb des Regelstrafrahmens abzuwägen gewesen wären (Senat, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Gesamtbewertung 1).
- BGH, 12.11.1993 - 2 StR 594/93
Voraussetzungen für die Gebotenheit der Hinzuziehung eines Sachverständigen zur …
Je weniger konkrete Tatsachen über den Schuldvorwurf ermittelt wurden, desto fraglicher wird es, ob der Richter von der Tat überhaupt im Sinne von § 261 StPO überzeugt sein kann (BGHSt 10, 137, 139;… BGH, Urt. v. 5. Mai 1982 - 2 StR 61/82; Beschl. v. 22. Februar 1985 - 2 StR 50/87; v. 21. Januar 1986 - 1 StR 646/85;… BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 1; StGB § 176 Abs. 1 Mindestfeststellungen 1; BGH, Beschl. v. 16. Oktober 1992 - 3 StR 455/92; v. 16. Dezember 1992 - 3 StR 561/92). - BGH, 15.12.1987 - 1 StR 498/87
Annahme eines selbstverschuldeten Affekts
Mit der Rüge, die Strafkammer habe die für die Strafrahmenverschiebung maßgeblichen Umstände zu Unrecht nochmals bei der Strafzumessung im engeren Sinne berücksichtigt, setzt sich die Beschwerdeführerin in Widerspruch zu der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGHR StGB § 50 Strafhöhenbemessung 1 und 2; BGH NStZ 1987, 504 m.w.N.). - BGH, 11.11.1997 - 1 StR 529/97 Nur der die Milderung des Strafrahmens bewirkende Grund scheidet als solcher aus (BGHSt 26, 311 ; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Gesamtbewertung 1 bis 5).
Das schließt zwar nicht aus, den für die Strafrahmenmilderung maßgebenden Umständen geringeres Gewicht beizumessen als wenn sie innerhalb des Regelstrafrahmens abzuwägen gewesen wären (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Gesamtbewertung 1), doch hat das Landgericht diese Umstände hier nicht überbewertet.
- BGH, 23.01.1997 - 4 StR 591/96
Missbrauch eines Abhängigkeitsverhältnisses zum Missbrauch einer Schutzbefohlenen …
Zwar muß der Tatrichter nach Bestimmung des anzuwendenden Strafrahmens bei der Strafzumessung im engeren Sinne erneut eine Gesamtbewertung aller für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände vornehmen, um die schuldangemessene Strafe zu finden (BGH NStZ 1985, 164; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Gesamtbewertung 1, 2, 4). - BGH, 20.05.1998 - 2 StR 126/98
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Erhebliche Verminderung der …
Sie sind mit ihrem verbleibenden Gewicht bei der Gesamtwürdigung zu berücksichtigen (vgl. BGHR StGB § 50 Strafhöhenbemessung 1-5; § 21 Strafzumessung 5, 11, 12; BGH, Beschl. v. 13. Januar 1995 - 2 StR 717/94; jew. m.w.N.). - BGH, 09.12.1992 - 2 StR 535/92
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur …
Sie sind mit ihrem verbleibenden Gewicht in die Gesamtwürdigung einzustellen (vgl. BGHR StGB § 50 Strafhöhenbemessung 1-4; § 21 Strafzumessung 5, 11, 12; BGH, Beschl. v. 5. April 1989 - 2 StR 82/89; v. 28. April 1988 - 1 StR 161/88; v. 12. Oktober 1989 - 1 StR 516/88; v. 10. September 1985 - 2 StR 419/85; v. 13. Februar 1985 - 2 StR 35/85 - jeweils mit weiteren Hinweisen). - BGH, 14.07.1992 - 1 StR 302/92
Weitergehende strafmildernde Bedeutung der Alkoholisierung neben einer …
Gleiches würde gelten, wenn damit zum Ausdruck gebracht worden wäre, die Berücksichtigung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB enthöbe das Gericht der Pflicht, diesen Umstand bei der weiteren Strafzumessung im Auge zu behalten und zu würdigen; denn Zumessungsgründe, die bereits zur Strafrahmenverschiebung geführt haben, sind auch bei der schließlichen Festsetzung der Strafe zu berücksichtigen, mag ihnen hierbei auch geringeres Gewicht zukommen können (vgl. BGHR StGB § 50 Strafhöhenbemessung 1 und 2). - BGH, 14.09.1990 - 4 StR 398/90
Darstellung der Strafzumessungsgründe im Urteil
- BGH, 27.11.2019 - 3 StR 521/19
Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur …
- BGH, 04.02.1999 - 4 StR 16/99
Schuldfähigkeit; Verminderte Schuldfähigkeit; Verbotsirrtum; Einsichtsfähigkeit
- BGH, 12.10.1989 - 1 StR 516/89
Verurteilung wegen schweren Raubes in Tateinheit mit Freiheitsberaubung - …
- BGH, 27.05.1988 - 3 StR 4/88
Affekttypischer Erinnerungsverlust als Indiz der Schuldunfähigkeit
- BGH, 05.04.1989 - 2 StR 82/89
Umfang der Auswirkungen von eine Milderung des Strafrahmens bewirkenden Umständen …
- BGH, 11.04.1991 - 1 StR 134/91
Strafzumessung - Minder schwerer Fall - Krankheitsbedingte …
- BGH, 13.01.1995 - 2 StR 717/94
Strafmilderung - Strafänderungsgründe - Strafzumessung - Strafrahmen
- BGH, 24.06.1992 - 2 StR 283/92
Berücksichtigung von Umständen, die eine Milderung des Strafrahmens bewirkt haben …
- BGH, 21.03.1990 - 2 StR 102/90
Gesetzeskonkurrenz bei Freiheitsberaubung und Sexualdelikten - Fehlerhaftigkeit …
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