Rechtsprechung
| BGH, 31.03.2016 - 2 StR 505/15 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 52 Abs. 1 StGB
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Nachlieferung aufgrund Mangelhaftigkeit der ersten Betäubungsmittellieferung: Tateinheit) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Konkurrenzlage bei Umtausch von mangelhaftem gegen neues Rauschgift
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 29 BtMG, §§ 29 ff BtMG, § 52 StGB
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Konkurrenzlage bei Umtausch von mangelhaftem gegen neues Rauschgift - IWW
- Wolters Kluwer
Bewertung der Konkurrenzlage bei Betäubungsmitteldelikten bei der Ausrichtung der Nachlieferung einer mangelfreien Ware auf die Abwicklung ein und desselben Rauschgiftgeschäfts
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 265 Abs. 1
Bewertung der Konkurrenzlage bei Betäubungsmitteldelikten bei der Ausrichtung der Nachlieferung einer mangelfreien Ware auf die Abwicklung ein und desselben Rauschgiftgeschäfts - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 15.04.2015 - 10 KLs 950 Js 19996/14
- BGH, 31.03.2016 - 2 StR 505/15
Papierfundstellen
- StV 2017, 291
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.01.2010 - 2 StR 563/09
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Tateinheit bei Bezahlung der …
Auszug aus BGH, 31.03.2016 - 2 StR 505/15
Wird eine zum Weiterverkauf erworbene Rauschgiftmenge umgetauscht, weil die gelieferte Qualität nicht den Erwartungen entspricht, so ist die Nachlieferung einer mangelfreien Ware auf die Abwicklung ein und desselben Rauschgiftgeschäfts gerichtet (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Januar 2010 - 2 StR 563/09, NStZ 2011, 97; Beschluss vom 30. Juni 2010 - 2 StR 323/09, NStZ-RR 2010, 26). - BGH, 30.09.2009 - 2 StR 323/09
Berücksichtigung einer Aufklärungshilfe bei der Strafzumessung (Orientierung am …
Auszug aus BGH, 31.03.2016 - 2 StR 505/15
Wird eine zum Weiterverkauf erworbene Rauschgiftmenge umgetauscht, weil die gelieferte Qualität nicht den Erwartungen entspricht, so ist die Nachlieferung einer mangelfreien Ware auf die Abwicklung ein und desselben Rauschgiftgeschäfts gerichtet (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Januar 2010 - 2 StR 563/09, NStZ 2011, 97; Beschluss vom 30. Juni 2010 - 2 StR 323/09, NStZ-RR 2010, 26).
- BGH, 14.05.2024 - 3 StR 96/24
Betäubungsmittelstrafrecht (Konkurrenzen; Einziehung von Wertersatz hinsichtlich …
Mithin ist bei einem solchen Umtausch nur eine Tat im Rechtssinne gegeben (st. Rspr.;… vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Februar 2023 - 6 StR 427/22, juris Rn. 4;… vom 5. Dezember 2017 - 1 StR 380/17, juris Rn. 4; vom 31. März 2016 - 2 StR 505/15, juris Rn. 9;… vom 25. Januar 2011 - 4 StR 689/10, juris Rn. 3;… vom 24. Oktober 2006 - 3 StR 388/06, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 6 Rn. 5;… Weber/Kornprobst/Maier, BtMG, 6. Aufl., § 29 Rn. 423). - BGH, 08.10.2025 - 4 StR 420/25
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Umtausch …
Rn. 11 a) Wird eine zum Weiterverkauf erworbene Rauschgiftmenge umgetauscht, weil die gelieferte Qualität nicht den Erwartungen entspricht, ist die Nachlieferung einer mangelfreien Ware auf die Abwicklung ein und desselben Rauschgiftgeschäfts gerichtet (vgl. BGH, Beschluss vom 31. März 2016 - 2 StR 505/15, juris Rn. 9; Beschluss vom 22. Januar 2010 - 2 StR 563/09, NStZ 2011, 97; Beschluss vom 23. September 2009 - 2 StR 325/09, NStZ-RR 2010, 24).
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