Rechtsprechung
| BGH, 10.05.2022 - 2 StR 51/22 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Einziehung des Wertes von Taterträgen bei Betäubungsmitteldelikten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Einziehung des Wertes von Taterträgen bei Betäubungsmitteldelikten
Verfahrensgang
- LG Aachen, 30.08.2021 - 67 KLs 2/21
- LG Aachen, 30.08.2021 - 903 Js 981/19
- BGH, 10.05.2022 - 2 StR 51/22
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.08.2019 - 2 StR 473/18
Reihenfolge der Vollstreckung (gerichtliches Ermessen)
Auszug aus BGH, 10.05.2022 - 2 StR 51/22
Er hat dabei den Betrag von 620 US $ zu dem im Tatzeitraum günstigsten Euroreferenzkurs der Europäischen Zentralbank (1,1558 US $/EUR am 29. Mai 2018) umgerechnet (vgl. Senat, Beschluss vom 6. August 2019 - 2 StR 473/18, juris Rn. 13 mwN).
- BGH, 13.08.2024 - 5 StR 424/23
Antrag auf Übergang in das objektive Verfahren bei der Einziehung nach …
aa) Zunächst hat das Landgericht versäumt, die 2.600 Euro Bargeld, die bei dem Angeklagten S. sichergestellt wurden, auch zugunsten des mit diesem in deutlich höherem Umfang gesamtschuldnerisch haftenden Angeklagten K. vom Wert der einzuziehenden Taterträge in Abzug zu bringen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2022 - 2 StR 51/22 Rn. 5). - BGH, 31.08.2022 - 4 StR 153/22
Einziehung des Wertes von Taterträgen
(2) Weiter rechtsfehlerhaft hat das Landgericht es versäumt, bei der Ermittlung der Höhe der Wertersatzeinziehung (§ 73c StGB) die bei beiden Angeklagten sichergestellten Bargeldbeträge in Höhe von insgesamt 8.730 Euro, die nach den Urteilsfeststellungen aus den verfahrensgegenständlichen Taten stammten und der gegenständlichen Einziehung bei dem jeweiligen Angeklagten unterliegen, von dem Betrag der Wertersatzeinziehung gegen den Angeklagten B. abzuziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2022 - 2 StR 51/22, juris Rn. 5;… Beschluss vom 24. November 2021 - 4 StR 358/21, juris Rn. 4 mwN).
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