Rechtsprechung
| BGH, 23.01.2019 - 2 StR 525/18 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Wegfall der Anordnung der Einziehung von Wertersatz wegen fehlender Verfügungsgewalt des am Tatort nicht präsent gewesenen Täters
- Wolters Kluwer
Wegfall der Anordnung der Einziehung von Wertersatz wegen fehlender Verfügungsgewalt des am Tatort nicht präsent gewesenen Täters
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 421 Abs. 1 Nr. 3
Wegfall der Anordnung der Einziehung von Wertersatz wegen fehlender Verfügungsgewalt des am Tatort nicht präsent gewesenen Täters - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 26.05.2021 - 5 StR 458/20
Einheitliche Kostenentscheidung in der Revisionsinstanz nach Absehen von der …
Nach der Rechtsprechung der Strafsenate des Bundesgerichtshofs ist beim vollständigen Absehen von der Einziehungsentscheidung nach § 421 Abs. 1 StPO in der Revisionsinstanz im Rahmen verfahrensabschließender Entscheidung eine einheitliche Kostenentscheidung nach § 473 Abs. 4 StPO zu treffen (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 15. August 2019 - 1 StR 134/19; vom 23. Januar 2019 - 2 StR 525/18; vom 4. Februar 2020 - 3 StR 313/19, wistra 2020, 286, 287; vom 18. Juli 2019 - 4 StR 29/19; vom 9. November 2020 - 4 StR 169/20; vom 16. März 2021 - 4 StR 346/20; vom 22. Oktober 2019 - 5 StR 477/19; vom 9. Dezember 2020 - 5 StR 185/20). - BayObLG, 27.10.2023 - 204 StRR 394/23
Auswirkungen des Entfalls der Einziehungsanordnung auf die Kostenentscheidung
Rn. 53 Die diesen Fall betreffenden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs kamen jeweils zum Ergebnis, dass es angesichts des geringfügigen Teilerfolgs der Revision nicht unbillig erscheine, den Angeklagten mit den gesamten Kosten seines Rechtsmittels zu belasten (vgl. zum vollständigen Wegfall der Einziehungsanordnung aus Rechtsgründen: BGH…, Beschluss vom 16.03.2021 - 4 StR 346/20 -, juris Rn. 3; zum vollständigen Absehen von der Einziehung nach § 421 StPO: BGH, Beschlüsse vom 23.01.2019 - 2 StR 525/18 -, juris Rn. 2 und 4;… vom 18.07.2019 - 4 StR 29/19 -, juris Rn. 2;… vom 15.08.2019 - 1 StR 134/19 -, juris Rn. 2 und 4;… vom 09.11.2020 - 4 StR 169/20 -, juris Rn. 2;… vom 09.12.2020 - 5 StR 185/20 -, juris Rn. 8 und 10;… vom 26.05.2021 - 5 StR 458/20 -, NStZ-RR 2021, 229, juris Rn. 4), ohne dass erörtert worden wäre, ob hier auch die gesonderte Gebühr gemäß Nr. 3440 angefallen ist.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".