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Rechtsprechung
   BGH, 01.04.1992 - 2 StR 538/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,6658
BGH, 01.04.1992 - 2 StR 538/91 (https://dejure.org/1992,6658)
BGH, Entscheidung vom 01.04.1992 - 2 StR 538/91 (https://dejure.org/1992,6658)
BGH, Entscheidung vom 01. April 1992 - 2 StR 538/91 (https://dejure.org/1992,6658)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Beurteilung der fehlerhaften Besetzung des Gerichts - Änderung des Geschäftsverteilungsplanes mit Auswirkungen auf bereits anhängige Verfahren - Kriterium des Sachzusammenhang bei der Zuständigkeitsverteilung innerhalb eines Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.10.1988 - 3 StR 194/88

    Begriff der fortgesetzten Begehung

    Auszug aus BGH, 01.04.1992 - 2 StR 538/91
    Die Änderung darf sogar bereits anhängige Verfahren erfassen (BGHSt 30, 371; BGHR GVG § 21 e Abs. 3 Änderung 1).
  • BGH, 03.02.1982 - 2 StR 634/81

    Voraussetzungen für die Rüge der Verletzung sachlichen Rechts - Anforderungen an …

    Auszug aus BGH, 01.04.1992 - 2 StR 538/91
    Die Änderung darf sogar bereits anhängige Verfahren erfassen (BGHSt 30, 371;… BGHR GVG § 21 e Abs. 3 Änderung 1).
  • BGH, 02.11.1989 - 1 StR 354/89

    Regelung der Zuständigkeit - Missbrauch - Geschäftsverteilung

    Auszug aus BGH, 01.04.1992 - 2 StR 538/91
    Die Änderung der Geschäftsverteilung begründete nach allem insoweit keine Gefahr sachfremder Einflüsse auf die Zuteilung künftiger Verfahren (vgl. auch BGHR StPO § 338 Nr. 1 Geschäftsverteilungsplan 1).
  • BGH, 28.09.1954 - 5 StR 275/53
    Auszug aus BGH, 01.04.1992 - 2 StR 538/91
    Allerdings dürfen nicht einzelne Sachen ausgesucht und einer anderen Strafkammer zugewiesen werden (BGHSt 7, 23).
  • BVerfG, 16.02.2005 - 2 BvR 581/03

    Änderung des Geschäftsverteilungsplans in Strafsachen bezüglich bereits …

    Rn. 27 d) Auf die Frage, ob die konkret getroffene Regelung, die zwar abstrakt formuliert war, jedoch - wie im Zeitpunkt der Beschlussfassung bereits bekannt war - nur ein einziges Verfahren erfasste, als verdeckte Einzelzuweisung zudem wegen Verstoßes gegen das Abstraktionsprinzip unzulässig war, kommt es nicht mehr an (vgl. insoweit Urteil des Bundesgerichtshofs vom 1. April 1992 - 2 StR 538/91 -, BGHR StPO § 338 Nr. 1 Geschäftsverteilungsplan 2; BGHSt 44, 161 ff.).
  • BGH, 11.02.1999 - 4 StR 657/98

    Fehlerhafte Besetzung; Präklusion; Doppelverwertungsverbot; Unerlaubtes …

    Eine Änderung nach § 21e Abs. 3 GVG darf bereits anhängige Verfahren erfassen (BVerfGE 95, 322, 332; BGHSt 30, 371; BGHR StPO § 338 Nr. 1 Geschäftsverteilungsplan 2;… BGHR GVG § 21e Abs. 3 Änderung 1;… BFH/NV 1996, 481; BSG SozSich 1983, RsprNr 3694).

    Allerdings dürfen mit Rücksicht auf das bei der Zuweisung zu beachtende Abstraktionsprinzip (…Kissel GVG 2. Aufl. § 21e Rdn. 82) nicht einzelne Sachen ohne objektive und sachgerechte Kriterien einer anderen Strafkammer zugewiesen werden (vgl. BGHSt 7, 23; BGHR StPO § 338 Nr. 1 Geschäftsverteilungsplan 2).

    Wird hiergegen verstoßen, wird die Zuweisung nicht dadurch zulässig, daß sie durch eine allgemein gehaltene Klausel erfolgt (BGHR StPO § 338 Nr. 1 Geschäftsverteilungsplan 2 m.w.N.).

    Bei einer solchen nachträglichen Änderung des Geschäftsverteilungsplans kann sachgerechtes Kriterium nur eine Regelung sein, die die konkrete Belastungssituation der Spruchkörper berücksichtigt (vgl. BGHSt 30, 371; BGHR StPO § 338 Nr. 1 Geschäftsverteilungsplan 2; BVerwG NJW 1982, 2394;… BFH/NV 1991, 826; BSG SozSich 1983, RsprNr 3694).

  • BGH, 30.07.1998 - 5 StR 574/97

    Formgerechter Vortrag beim Besetzungseinwand; Änderung des …

    Rn. 25 Eine Änderung nach § 21e Abs. 3 GVG darf bereits anhängige Verfahren erfassen (BVerfGE 95, 322, 332; BGHSt 30, 371; BGHR StPO § 338 Nr. 1 Geschäftsverteilungsplan 2;… BGHR GVG § 21e Abs. 3 Änderung l;… BFH/NV 1996, 481; BSG SozSich 1983, RsprNr 3694).

    Allerdings dürfen mit Rücksicht auf das bei der Zuweisung zu beachtende Abstraktionsprinzip (…Kissel GVG 2. Aufl. § 21e Rdn. 82) nicht einzelne Sachen ohne objektive und sachgerechte Kriterien einer anderen Strafkammer zugewiesen werden (vgl. BGHSt 7, 23; BGHR StPO § 338 Nr. 1 Geschäftsverteilungsplan 2).

    Wird hiergegen verstoßen, wird die Zuweisung nicht dadurch zulässig, daß sie durch eine allgemein gehaltene Klausel erfolgt (BGHR StPO § 338 Nr. 1 Geschäftsverteilungsplan 2 m.w.N.).

    Bei einer solchen nachträglichen Änderung des Geschäftsverteilungsplans kann sachgerechtes Kriterium nur eine Regelung sein, die die konkrete Belastungssituation der Spruchkörper berücksichtigt (vgl. BGHSt 30, 371; BGHR StPO § 338 Nr. 1 Geschäftsverteilungsplan 2; BVerwG NJW 1982, 2394;… BFH/NV 1991, 826; BSG SozSich 1983, RsprNr 3694).

  • BGH, 08.12.1999 - 3 StR 267/99

    Bildung einer Hilfsstrafkammer bei Überlastung einer als Schwurgericht tätigen …

    Die dabei zu beachtenden Grundsätze (vgl. BGHSt 44, 161, 165 ff.; 11, 106, 107 f.; 7, 23, 25; BGHR StPO § 338 Nr. 1 Geschäftsverteilungsplan 2; BGH bei Haltz MDR 1981, 455; BGH NJW 1976, 60) sind eingehalten worden; eine unzulässige Einzelfallzuweisung liegt nicht vor.

    Die Änderung der bisherigen Geschäftsverteilung darf bereits anhängige Verfahren erfassen und kann darauf beschränkt sein (vgl. BGHSt 44, 161, 168; BGHR StPO § 338 Nr. 1 Geschäftsverteilungsplan 2 m.w.Nachw.).

  • BGH, 28.07.1993 - 2 StR 78/93

    Gerichtsverfassungsrecht: Hilfsschöffen

    Der Senat hat dies bereits wiederholt entschieden (BGHR StPO § 338 Nr. 1 Geschäftsverteilungsplan 2, BGH, Beschl. v. 3. März 1993 - 2 StR 636/92) und hält daran fest.
  • BGH, 03.03.1993 - 2 StR 636/92

    Verwerfung der Revision

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 1. April 1992 - 2 StR 538/91 - bereits dargelegt hat, wurden die Angeklagten künftiger Verfahren, welche in einem Sachzusammenhang mit bereits anhängigen Verfahren standen, durch den Beschluß des Präsidiums vom 30. April 1991 über die Änderung der Geschäftsverteilung nicht ihrem gesetzlichen Richter entzogen.
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