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Rechtsprechung
   BGH, 19.11.1992 - 2 StR 538/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,11849
BGH, 19.11.1992 - 2 StR 538/92 (https://dejure.org/1992,11849)
BGH, Entscheidung vom 19.11.1992 - 2 StR 538/92 (https://dejure.org/1992,11849)
BGH, Entscheidung vom 19. November 1992 - 2 StR 538/92 (https://dejure.org/1992,11849)
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.10.1992 - 4 StR 126/92

    Verwertungsverbot bezüglich einer Beschuldigtenaussage nachdem trotz …

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  • BGH, 22.02.2001 - 4 StR 421/00

    Täterschaftsvoraussetzungen beim Bankrott (Reduktion auf Unternehmer"); Vereiteln …

    Eine wegen Fehlens eines rechtzeitig gestellten Strafantrages - wie möglicherweise hier - nicht verfolgbare Tatbestandserfüllung kann, wenn auch mit geringerem Gewicht, berücksichtigt werden (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 9, 12).
  • BGH, 28.11.2018 - 3 StR 268/18

    Fehlen des für die Strafverfolgung bei der Beleidigung erforderlichen …

    Eine wegen Fehlens eines rechtzeitig gestellten Strafantrags nicht verfolgbare Tatbestandserfüllung kann jedoch, wenn auch mit geringerem Gewicht, im Rahmen der Strafzumessung berücksichtigt werden (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 2001 - 4 StR 421/00, NJW 2001, 1874, 1876; Beschluss vom 19. November 1992 - 2 StR 538/92, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 9); dies insbesondere dann, wenn sich die wegen Fehlens eines wirksamen Strafantrags nicht verfolgbare Tatbestandserfüllung als straferschwerende Modalität des zu ahndenden Delikts darstellt (BGH…, Beschluss vom 29. Juni 1994 - 2 StR 253/94, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 12; Beschluss vom 11. November 1994 - 2 StR 539/94).
  • BGH, 12.10.2023 - 2 StR 184/23

    Strafzumessung (Verstoß gegen Weisungen; Zusammentreffen von Freiheitsstrafe und …

    aa) Die Strafkammer durfte den rechtsfehlerfrei festgestellten Verstoß gegen Weisungen ? wenngleich mit eingeschränktem Gewicht ? in der Strafzumessung verwerten (vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 1994 ? 1 StR 770/93, NJW 1994, 1165; Beschluss vom 19. November 1992 ? 2 StR 538/92, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 9;… LK-StGB/Greger/Lohse/Valerius/Weingarten, 13. Aufl., Vor §§ 77-77e Rn. 14 mwN).
  • BGH, 04.02.2016 - 2 StR 448/15

    Strafzumessung (Berücksichtigung von Taten, die wegen des Fehlens eines …

    Eine wegen Fehlens eines rechtzeitig gestellten Strafantrages nicht verfolgbare Tatbestandserfüllung kann jedoch, wenn auch mit geringerem Gewicht, im Rahmen der Strafzumessung berücksichtigt werden (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 2001 - 4 StR 421/00, NJW 2001, 1874, 1876; Beschluss vom 19. November 1992 - 2 StR 538/92, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 9); dies insbesondere dann, wenn sich die wegen Fehlens eines wirksamen Strafantrags nicht verfolgbare Tatbestandserfüllung als straferschwerende Modalität des zu ahndenden Delikts darstellt (BGH…, Beschluss vom 29. Juni 1994 - 2 StR 253/94, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 12; Beschluss vom 11. November 1994 - 2 StR 539/94).
  • BGH, 21.08.1997 - 4 StR 379/97

    Zulässigkeit der strafschärfenden Wertung, dass die Geschädigte die Tochter des …

    Zwar konnte hier eine tateinheitliche Verurteilung wegen sexuellen Mißbrauchs einer Schutzbefohlenen gemäß § 174 Abs. 1 Nr. 3 StGB nicht erfolgen, weil insoweit Strafverfolgungsverjährung eingetreten war; doch durfte die in diesem - über § 176 StGB hinaus die ungestörte sexuelle Entwicklung des Kindes bei den Eltern besonders schützenden (vgl. BGH NStZ 1994, 183;… BGHR StGB § 46 Abs. 3 Sexualdelikte 2, 3) - Tatbestand zum Ausdruck kommende straferschwerende Tatbegehungsmodalität des sexuellen Mißbrauchs eines Kindes zum Nachteil des Angeklagten berücksichtigt werden (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 9, 12;… Schäfer, Praxis der Strafzumessung 2. Aufl. Rdn. 378).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.06.2003 - 17 B 1338/02

    Ausgestaltung einer strafgerichtlichen Entscheidung über die Aussetzung des …

    Rn. 25 Vgl. BGH, Urteile vom 19. November 1992 2 StR 538/92 -, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 9 und vom 29. Juni 1994 - 2 StR 253/94 -, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 12.
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