Rechtsprechung
| BGH, 24.11.2022 - 2 StR 55/22 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 69a StGB, § 349 Abs. 2 StPO, § 263 Abs. 1 StGB, § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG, § 265 StPO
- Wolters Kluwer
Tateinheit des Tankstellenbetrugs und des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Tateinheit des Tankstellenbetrugs und des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis
- rechtsportal.de
Tateinheit des Tankstellenbetrugs und des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.07.2020 - 4 StR 72/20
Urkundenfälschung (Konkurrenzen: einheitliches Gebrauchmachen bei mehrfacher …
Auszug aus BGH, 24.11.2022 - 2 StR 55/22
Der Tankstellenbetrug steht hierzu in Tateinheit (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 2020 - 4 StR 72/20, NStZ-RR 2020, 384, 385 mwN).Der Gesamtstrafenausspruch kann bestehen bleiben, denn der Senat vermag auszuschließen, dass die Strafkammer angesichts der Vielzahl der verbleibenden Einzelstrafen und des Umstandes, dass der Schuldumfang durch die abweichende Bewertung der Konkurrenzen nicht gemindert wird, auf eine niedrigere Gesamtfreiheitsstrafe erkannt hätte (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. September 2022 - 5 StR 294/22 Rn. 4 und vom 8. Juli 2020 - 4 StR 72/20, NStZ-RR 2020, 384, 385 mwN).
- BGH, 27.09.2022 - 5 StR 294/22
Verbreiten und Besitz kinderpornographischer Schriften
Auszug aus BGH, 24.11.2022 - 2 StR 55/22
Der Gesamtstrafenausspruch kann bestehen bleiben, denn der Senat vermag auszuschließen, dass die Strafkammer angesichts der Vielzahl der verbleibenden Einzelstrafen und des Umstandes, dass der Schuldumfang durch die abweichende Bewertung der Konkurrenzen nicht gemindert wird, auf eine niedrigere Gesamtfreiheitsstrafe erkannt hätte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. September 2022 - 5 StR 294/22 Rn. 4 und vom 8. Juli 2020 - 4 StR 72/20, NStZ-RR 2020, 384, 385 mwN).
- BGH, 20.12.2023 - 2 StR 175/23
Rechtsstaatswidrige Tatprovokation (Verfahrenshindernis); Handeltreiben mit …
Etwas Anderes gilt nur, wenn die Fortsetzung der Fahrt auf einem neu gefassten Willensentschluss des Täters beruht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 2018 - 4 StR 149/18; vom 8. Juli 2020 - 4 StR 72/20, NStZ-RR 2020, 384, 385 und vom 24. November 2022 - 2 StR 55/22).
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| BGH, 01.11.2022 - 2 StR 55/22 |
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