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Rechtsprechung
   BGH, 22.12.1999 - 2 StR 552/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4967
BGH, 22.12.1999 - 2 StR 552/99 (https://dejure.org/1999,4967)
BGH, Entscheidung vom 22.12.1999 - 2 StR 552/99 (https://dejure.org/1999,4967)
BGH, Entscheidung vom 22. Dezember 1999 - 2 StR 552/99 (https://dejure.org/1999,4967)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 230 StPO; § 338 Nr. 5 StPO
    Anwesenheit des Angeklagten bei Augenscheinseinnahmen; wesentlicher Teil der Hauptverhandlung

  • Judicialis

    StPO § 230; ; StPO § 247 Satz 2; ; StPO § 338 Nr. 5

  • Wolters Kluwer

    Revision - Verfahrensrüge - Verfahrensgrundsätze - Anwesenheit des Angeklagten - Ausschluß des Angeklagten - Hauptverhandlung - Augenscheinseinnahmen - Wiederholung von Beweisaufnahmen - Verfahrensverstoß

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 247, § 338 Nr. 5
    Ausschluss des Angeklagten nach § 247 StPO während eines Augenscheins

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2000, 238 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.08.1986 - 1 StR 420/86

    Erfordernis der Anwesenheit des Angeklagten bei der Hauptverhandlung - Ausnahmen …

    Auszug aus BGH, 22.12.1999 - 2 StR 552/99
    Rn. 3 Der damit erwiesene Verfahrensverstoß führt gemäß § 338 Nr. 5 StPO zur Aufhebung des Urteils, ohne daß es auf weiteres ankommt, denn bei Augenscheinseinnahmen handelt es sich um wesentliche Teile der Hauptverhandlung, von denen der Angeklagte nicht nach § 247 StPO ausgeschlossen werden darf (vgl. BGHSt 21, 332 f; BGH StV 1981, 57; 1987, 475;… BGHR StPO § 247 - Abwesenheit 4, 5; BGHR StPO § 338 Nr. 5 - Angeklagter 3).
  • BGH, 30.06.1988 - 1 StR 309/88

    Zur ordnungsgemäßen Einführung eines Augenscheinsbeweises - Zur Verwertung eines …

    Auszug aus BGH, 22.12.1999 - 2 StR 552/99
    Rn. 3 Der damit erwiesene Verfahrensverstoß führt gemäß § 338 Nr. 5 StPO zur Aufhebung des Urteils, ohne daß es auf weiteres ankommt, denn bei Augenscheinseinnahmen handelt es sich um wesentliche Teile der Hauptverhandlung, von denen der Angeklagte nicht nach § 247 StPO ausgeschlossen werden darf (vgl. BGHSt 21, 332 f; BGH StV 1981, 57; 1987, 475; BGHR StPO § 247 - Abwesenheit 4, 5;… BGHR StPO § 338 Nr. 5 - Angeklagter 3).
  • BGH, 13.11.1979 - 5 StR 713/79

    Anwensenheitspflicht des Angeklagten bei Vernehmung seiner Mutter

    Auszug aus BGH, 22.12.1999 - 2 StR 552/99
    Rn. 3 Der damit erwiesene Verfahrensverstoß führt gemäß § 338 Nr. 5 StPO zur Aufhebung des Urteils, ohne daß es auf weiteres ankommt, denn bei Augenscheinseinnahmen handelt es sich um wesentliche Teile der Hauptverhandlung, von denen der Angeklagte nicht nach § 247 StPO ausgeschlossen werden darf (vgl. BGHSt 21, 332 f; BGH StV 1981, 57; 1987, 475;… BGHR StPO § 247 - Abwesenheit 4, 5;… BGHR StPO § 338 Nr. 5 - Angeklagter 3).
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