Rechtsprechung
| BGH, 22.12.1999 - 2 StR 552/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- HRR Strafrecht
§ 230 StPO; § 338 Nr. 5 StPO
Anwesenheit des Angeklagten bei Augenscheinseinnahmen; wesentlicher Teil der Hauptverhandlung - Judicialis
- Wolters Kluwer
Revision - Verfahrensrüge - Verfahrensgrundsätze - Anwesenheit des Angeklagten - Ausschluß des Angeklagten - Hauptverhandlung - Augenscheinseinnahmen - Wiederholung von Beweisaufnahmen - Verfahrensverstoß
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 247, § 338 Nr. 5
Ausschluss des Angeklagten nach § 247 StPO während eines Augenscheins - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2000, 238 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BGH, 10.06.1987 - 2 StR 242/87
Beweiserhebung bei Abwesenheit des Angeklagten
Auszug aus BGH, 22.12.1999 - 2 StR 552/99
Rn. 3 Der damit erwiesene Verfahrensverstoß führt gemäß § 338 Nr. 5 StPO zur Aufhebung des Urteils, ohne daß es auf weiteres ankommt, denn bei Augenscheinseinnahmen handelt es sich um wesentliche Teile der Hauptverhandlung, von denen der Angeklagte nicht nach § 247 StPO ausgeschlossen werden darf (vgl. BGHSt 21, 332 f; BGH StV 1981, 57; 1987, 475;… BGHR StPO § 247 - Abwesenheit 4, 5;… BGHR StPO § 338 Nr. 5 - Angeklagter 3). - BGH, 07.02.1989 - 5 StR 541/88
Rechtliche Wirkungen der Einnahme des richterlichen Augenscheins während der …
Auszug aus BGH, 22.12.1999 - 2 StR 552/99
Rn. 3 Der damit erwiesene Verfahrensverstoß führt gemäß § 338 Nr. 5 StPO zur Aufhebung des Urteils, ohne daß es auf weiteres ankommt, denn bei Augenscheinseinnahmen handelt es sich um wesentliche Teile der Hauptverhandlung, von denen der Angeklagte nicht nach § 247 StPO ausgeschlossen werden darf (vgl. BGHSt 21, 332 f; BGH StV 1981, 57; 1987, 475; BGHR StPO § 247 - Abwesenheit 4, 5;… BGHR StPO § 338 Nr. 5 - Angeklagter 3). - BGH, 18.10.1967 - 2 StR 477/67
Beweisaufnahme in Abwesenheit des Angeklagten - Verlesung von Briefen zum Zweck …
Auszug aus BGH, 22.12.1999 - 2 StR 552/99
Rn. 3 Der damit erwiesene Verfahrensverstoß führt gemäß § 338 Nr. 5 StPO zur Aufhebung des Urteils, ohne daß es auf weiteres ankommt, denn bei Augenscheinseinnahmen handelt es sich um wesentliche Teile der Hauptverhandlung, von denen der Angeklagte nicht nach § 247 StPO ausgeschlossen werden darf (vgl. BGHSt 21, 332 f; BGH StV 1981, 57; 1987, 475;… BGHR StPO § 247 - Abwesenheit 4, 5;… BGHR StPO § 338 Nr. 5 - Angeklagter 3).
- BGH, 12.08.1986 - 1 StR 420/86
Erfordernis der Anwesenheit des Angeklagten bei der Hauptverhandlung - Ausnahmen …
Auszug aus BGH, 22.12.1999 - 2 StR 552/99
Rn. 3 Der damit erwiesene Verfahrensverstoß führt gemäß § 338 Nr. 5 StPO zur Aufhebung des Urteils, ohne daß es auf weiteres ankommt, denn bei Augenscheinseinnahmen handelt es sich um wesentliche Teile der Hauptverhandlung, von denen der Angeklagte nicht nach § 247 StPO ausgeschlossen werden darf (vgl. BGHSt 21, 332 f; BGH StV 1981, 57; 1987, 475;… BGHR StPO § 247 - Abwesenheit 4, 5; BGHR StPO § 338 Nr. 5 - Angeklagter 3). - BGH, 30.06.1988 - 1 StR 309/88
Zur ordnungsgemäßen Einführung eines Augenscheinsbeweises - Zur Verwertung eines …
Auszug aus BGH, 22.12.1999 - 2 StR 552/99
Rn. 3 Der damit erwiesene Verfahrensverstoß führt gemäß § 338 Nr. 5 StPO zur Aufhebung des Urteils, ohne daß es auf weiteres ankommt, denn bei Augenscheinseinnahmen handelt es sich um wesentliche Teile der Hauptverhandlung, von denen der Angeklagte nicht nach § 247 StPO ausgeschlossen werden darf (vgl. BGHSt 21, 332 f; BGH StV 1981, 57; 1987, 475; BGHR StPO § 247 - Abwesenheit 4, 5;… BGHR StPO § 338 Nr. 5 - Angeklagter 3). - BGH, 13.11.1979 - 5 StR 713/79
Anwensenheitspflicht des Angeklagten bei Vernehmung seiner Mutter
Auszug aus BGH, 22.12.1999 - 2 StR 552/99
Rn. 3 Der damit erwiesene Verfahrensverstoß führt gemäß § 338 Nr. 5 StPO zur Aufhebung des Urteils, ohne daß es auf weiteres ankommt, denn bei Augenscheinseinnahmen handelt es sich um wesentliche Teile der Hauptverhandlung, von denen der Angeklagte nicht nach § 247 StPO ausgeschlossen werden darf (vgl. BGHSt 21, 332 f; BGH StV 1981, 57; 1987, 475;… BGHR StPO § 247 - Abwesenheit 4, 5;… BGHR StPO § 338 Nr. 5 - Angeklagter 3).
- BGH, 14.01.2014 - 4 StR 529/13
Abwesenheit des Angeklagten während der Hauptverhandlung; Entfernung des …
Ein Fall, in dem es denkgesetzlich ausgeschlossen wäre, dass das Urteil auf dem Verfahrensfehler beruht (vgl. für die Augenscheinseinnahme während der Abwesenheit des Angeklagten BGH, Beschlüsse vom 22. Dezember 1999 - 2 StR 552/99, vom 6. Dezember 2000 - 1 StR 488/00, NStZ 2001, 262, 263…, vom 30. Januar 2001 - 3 StR 528/00, NStZ-RR 2002, 102, vom 5. Februar 2002 - 5 StR 437/01, BGHR StPO § 247 Abwesenheit 25, vom 20. Februar 2002 - 3 StR 345/01, vom 19. Juli 2007 - 3 StR 163/07, BGHR StPO § 338 Beruhen 2, und vom 5. Oktober 2010 - 1 StR 264/10, NStZ 2011, 51), liegt entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts nicht vor. - BGH, 07.04.2004 - 2 StR 436/03
Anwesenheitsrecht des Angeklagten; wesentlicher Teil der Hauptverhandlung …
Eine förmliche Augenscheinseinnahme durfte aber nicht in Abwesenheit des Angeklagten erfolgen, denn es handelt sich dabei um einen wesentlichen Teil der Hauptverhandlung, von dem er nicht nach § 247 StPO ausgeschlossen werden darf (vgl. BGHSt 21, 332 f.;… BGHR StPO § 247 - Abwesenheit 5, 25;… BGHR StPO § 338 Nr. 5 - Angeklagter 3, 12; BGH StV 1981, 57; 1987, 475; 2000, 238;… Meyer-Goßner, StPO 46. Aufl. § 247 Rdn. 7, 19). - OLG Hamm, 12.02.2004 - 2 Ss 39/04
Hauptverhandlung; Entfernung des Angeklagten; Begründung des Beschlusses; …
Der damit erwiesene Verfahrensverstoß führt zur Aufhebung des Urteils, denn bei Augenscheinseinnahmen handelt es sich um wesentliche Teile der Hauptverhandlung, von denen der Angeklagte nicht nach § 247 StPO ausgeschlossen werden darf (zu vgl. BGH StV 2000, 238 m.w.N.).
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