Rechtsprechung
| BGH, 27.02.2019 - 2 StR 558/18 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 261 StPO
Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafverfahren: Einbeziehung einer Verfahrensverständigung in die Beweiswürdigung einer entscheidungserheblichen Aussage; Belastung eines Dritten durch Wechsel der Einlassung im Rahmen einer Verfahrensverständigung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 261 StPO, § 257c StPO
Strafverfahren: Einbeziehung einer Verfahrensverständigung in die Beweiswürdigung einer entscheidungserheblichen Aussage; Belastung eines Dritten durch Wechsel der Einlassung im Rahmen einer Verfahrensverständigung - IWW
- Wolters Kluwer
Revisonsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwei Fällen und wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Überprüfung der Fehlerhaftigkeit der Beweiswürdigung ...
- Wolters Kluwer
Revisonsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwei Fällen und wegen bewaf...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2 ; StPO § 261
Revisonsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwei Fällen und wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Überprüfung der Fehlerhaftigkeit der Beweiswürdigung ... - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Beweiswürdigung: Wenn eine Verständigung im Spiel war - Wechsel der Einlassung/Aussage
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Deal mit der Mittäterin - und die Würdigung ihrer Zeugenaussage
Verfahrensgang
- LG Rostock, 18.07.2018 - 11 KLs 28/18
- BGH, 27.02.2019 - 2 StR 558/18
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2019, 226
- StV 2020, 449
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 22.02.2012 - 1 StR 349/11
Rüge der Unverwertbarkeit von Aussagen früherer Mitbeschuldigter, die auf einer …
Auszug aus BGH, 27.02.2019 - 2 StR 558/18
Es ist jedenfalls in der Regel geboten, in die Würdigung einer entscheidungserheblichen Aussage (eines Tatbeteiligten) eine vorangegangene Verständigung in dem gegen ihn wegen desselben Tatkomplexes durchgeführten Verfahren - gleichgültig, ob es Teil des Verfahrens gegen den Angeklagten oder formal eigenständig ist - erkennbar einzubeziehen (vgl. BGH NStZ 2012, 465, 466; NStZ 2013, 353, 355). - BGH, 11.11.2015 - 1 StR 235/15
Steuerhinterziehung (Anforderungen an die Darstellung eines freisprechenden …
Auszug aus BGH, 27.02.2019 - 2 StR 558/18
Dies ist der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, wenn sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder das Gericht überspannte Anforderungen an die Überzeugungsbildung gestellt hat (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 11. November 2015 - 1 StR 235/15, NStZ-RR 2016, 47, 48). - BGH, 06.03.2012 - 1 StR 17/12
Erörterungsmangel hinsichtlich der Durchführung einer Verständigung mit einem …
Auszug aus BGH, 27.02.2019 - 2 StR 558/18
Es ist jedenfalls in der Regel geboten, in die Würdigung einer entscheidungserheblichen Aussage (eines Tatbeteiligten) eine vorangegangene Verständigung in dem gegen ihn wegen desselben Tatkomplexes durchgeführten Verfahren - gleichgültig, ob es Teil des Verfahrens gegen den Angeklagten oder formal eigenständig ist - erkennbar einzubeziehen (vgl. BGH NStZ 2012, 465, 466; NStZ 2013, 353, 355).
- BGH, 17.03.2021 - 2 StR 21/21
Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Anforderungen bei …
Auch bei einer Zeugenaussage besteht die Möglichkeit, dass der vormalige Mitangeklagte nur deshalb bei seiner Aussage bleibt, um sich nicht in Widerspruch zu den für ihn vorteilhaften Angaben in seinem eigenen Verfahren zu setzen, selbst wenn dieses inzwischen abgeschlossen ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 28. Januar 2014 - 1 StR 562/13, aaO; vgl. auch Senat, Beschluss vom 27. Februar 2019 - 2 StR 558/18, juris Rn. 10).
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