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Rechtsprechung
   BGH, 19.10.1983 - 2 StR 588/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,3067
BGH, 19.10.1983 - 2 StR 588/83 (https://dejure.org/1983,3067)
BGH, Entscheidung vom 19.10.1983 - 2 StR 588/83 (https://dejure.org/1983,3067)
BGH, Entscheidung vom 19. Oktober 1983 - 2 StR 588/83 (https://dejure.org/1983,3067)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Durchführen von Betäubungsmitteln im Handgepäck auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland - Einführung von im Transitgepäck verstecktem Heroin bei Zwischenlandung

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.05.1983 - 2 StR 661/82

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Objektive …

    Auszug aus BGH, 19.10.1983 - 2 StR 588/83
    Sie standen dem Angeklagten auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland "tatsächlich zur Verfügung", wurden daher nicht nur i.S. von § 11 Abs. 1 Satz 3 BtmG "durchgeführt", sondern eingeführt (BGH Urteil vom 04.05.1983 - 2 StR 661/82; zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).

    Nach der Regelung im Betäubungsmittelgesetz 1981 kommt es, wie der Senat in dem zum Abdruck bestimmtenUrteil vom 04.05.1983 - 2 StR 661/82 - ausgesprochen hat, nunmehr jedoch darauf an, ob diese Zugangsmöglichkeit zu dem Gepäckstück sich als tatsächliche Verfügungsmacht i. S. des § 11 Abs. 1 Satz 3 BtmG darstellt.

  • BGH, 21.07.1983 - 2 StR 259/83

    Annahme vollendeter Einfuhr von Betäubungsmitteln - Vorliegen einer tatsächlichen …

    Auszug aus BGH, 19.10.1983 - 2 StR 588/83
    Die Änderung des Schuldspruchs erfordert wegen der damit verbundenen Veränderung des Schuldgehalts der Tat - insbesondere im Hinblick auf die damit begründete Möglichkeit zur Milderung des Strafrahmens des § 30 Abs. 1 BtmG nach den §§ 23 Abs. 2, 49 Abs. 1 StGB (vgl. auch die Beschlüsse des Senatsvom 21. Juli 1983 - 2 StR 247/83 - und 2 StR 259/83) - die Aufhebung des Strafausspruchs.".
  • BGH, 21.07.1983 - 2 StR 247/83

    Vollendete Einfuhr von Betäubungsmitteln wegen der Möglichkeit zur Disposition …

    Auszug aus BGH, 19.10.1983 - 2 StR 588/83
    Die Änderung des Schuldspruchs erfordert wegen der damit verbundenen Veränderung des Schuldgehalts der Tat - insbesondere im Hinblick auf die damit begründete Möglichkeit zur Milderung des Strafrahmens des § 30 Abs. 1 BtmG nach den §§ 23 Abs. 2, 49 Abs. 1 StGB (vgl. auch die Beschlüsse des Senatsvom 21. Juli 1983 - 2 StR 247/83 - und 2 StR 259/83) - die Aufhebung des Strafausspruchs.".
  • BGH, 16.12.1983 - 3 StR 507/83

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer vollendeten Einfuhr von Betäubungsmitteln …

    Dem stimmt der Senat zu (vgl. auch die Urteile des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 31. August 1983 - 2 StR 300/83 sowie 2 StR 342/83 - und die Beschlüsse dieses Senats vom 26. August 1983 - 2 StR 267/83 -, vom 5. Oktober 1983 - 2 StR 460/83 - sowie vom 19. Oktober 1983 - 2 StR 588/83).
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