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Rechtsprechung
   BGH, 28.11.1984 - 2 StR 608/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,496
BGH, 28.11.1984 - 2 StR 608/84 (https://dejure.org/1984,496)
BGH, Entscheidung vom 28.11.1984 - 2 StR 608/84 (https://dejure.org/1984,496)
BGH, Entscheidung vom 28. November 1984 - 2 StR 608/84 (https://dejure.org/1984,496)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 31 Nr. 1
    Strafmilderung bei nicht umfassend geständigem Angeklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betäubungsmittel - Absehen von Strafe - Geständnis

Papierfundstellen

  • BGHSt 33, 80
  • NJW 1985, 691
  • MDR 1985, 340
  • MDR 1985, 687
  • StV 1985, 59
 
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Wird zitiert von ... (25)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.11.1982 - 3 StR 384/82

    Vollendung der Einfuhr von Haschisch durch Verneinung der Frage der Zollbeamten …

    Auszug aus BGH, 28.11.1984 - 2 StR 608/84
    Ziel und Zweck der Regelung in § 31 Nr. 1 BtMG ist es, die Möglichkeiten der Verfolgung begangener Straftaten zu verbessern (vgl. BGHSt 31, 163 [167]).
  • BGH, 20.03.2014 - 3 StR 429/13

    Voraussetzungen der Aufklärungshilfe im Betäubungsmittelstrafrecht (Tatbegriff; …

    Die Rechtsprechung hat insoweit ein nur teilweises Einräumen des eigenen Tatbeitrags für ausreichend (BGH, Urteil vom 28. November 1984 - 2 StR 608/84, BGHSt 33, 80; Beschluss vom 2. Dezember 1999 - 4 StR 547/99, NStZ 2000, 433) und auch ein Leugnen des eigenen Tatbeitrags für die Annahme einer Aufklärungshilfe unschädlich erachtet (Beschluss vom 24. September 2002 - 3 StR 292/02, StraFo 2003, 145 (in einem nicht tragenden Hinweis) sowie Beschlüsse vom 14. April 2011 - 2 StR 34/11, StV 2011, 534 und vom 27. März 2012 - 3 StR 83/12, NStZ-RR 2012, 201 (jeweils für § 46b StGB aF)).
  • BGH, 14.01.2000 - 3 StR 106/99

    Unzulässige sachliche Änderung eines Urteils durch den Tatrichter nach Abschluß …

    Wortlaut sowie Sinn und Zweck des Gesetzes lassen es genügen, daß der Täter durch Offenbarung seines Wissens zur Aufdeckung der Tat insgesamt wesentlich beiträgt (vgl. BGHSt 33, 80, 81;… Franke/Wienroeder BtMG (1996) § 31 Rdn. 5).
  • BGH, 17.02.1994 - 4 StR 24/94

    Strafverfolgungsbehörde - Betäubungsmittelhändler - Strafverfolgung - …

    Die konkrete Benennung der weiteren Abnehmer durch den Angeklagten in der Hauptverhandlung läßt die Möglichkeit offen, daß er insoweit über seinen eigenen Tatbeitrag und den des Thomas St. hinaus zur Aufdeckung des gesamten Tatgeschehens und der an diesem Beteiligten wesentlich beigetragen (BGHSt 33, 80, 81 f) und deshalb einen größeren Aufklärungsbeitrag geleistet hat, als ihn die Strafkammer bei ihrer Prüfung der Voraussetzungen des § 31 Nr. 1 BtMG zugrunde gelegt hat.

    b) Schließlich gibt die Begründung der Strafkammer, eine Strafrahmenverschiebung nach § 31 BtMG komme nicht in Betracht, da "der Angeklagte viele wichtige Abnehmer verschwiegen hat" (UA 16) noch zu einem weiteren rechtlichen Bedenken Anlaß: § 31 Nr. 1 BtMG verlangt weder ein umfassendes Geständnis noch setzt die Vorschrift eine Offenbarung des gesamten Wissens des Täters voraus (st. Rspr., BGHSt 33, 80, 82; BGH NStZ 1989, 326; StV 1991, 67, 68).

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