Rechtsprechung
| BGH, 21.04.1986 - 2 StR 62/86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verwerfung einer Revision bei Verstoß gegen Vorschriften des Waffengesetzes - Abgrenzung vollautomatischer Schusswafen von halbautomatischen Schusswaffen - Berichtigungsmöglichkeit bei sich nicht mit dem Urteilstenor deckenden Rechtsausführungen in den Urteilsgründen - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1986, 374
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (5)
- BGH, 03.02.1984 - 4 StR 17/84
Straftaten - Entführung - Minder Schwerer Fall - Vergewaltigung - Verminderte …
Auszug aus BGH, 21.04.1986 - 2 StR 62/86
Das Fehlen einer Stellungnahme zur Aussetzungsfrage in den Urteilsgründen wäre ein Sachmangel nur dann, wenn die Umstände des Falles eine Strafaussetzung nahegelegt hätten (BGHSt 6, 167, 172 [BGH 29.04.1954 - 3 StR 898/53]; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 3. Februar 1984 - 4 StR 17/84, 19. April 1985 - 2 StR 59/85 - und18. Oktober 1985 - 4 StR 559/85). - BGH, 18.10.1985 - 4 StR 559/85
Beschwer des Angeklagten bei Verurteilung zur Beihilfe anstatt zur Vergewaltigung …
Auszug aus BGH, 21.04.1986 - 2 StR 62/86
Das Fehlen einer Stellungnahme zur Aussetzungsfrage in den Urteilsgründen wäre ein Sachmangel nur dann, wenn die Umstände des Falles eine Strafaussetzung nahegelegt hätten (BGHSt 6, 167, 172 [BGH 29.04.1954 - 3 StR 898/53]; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 3. Februar 1984 - 4 StR 17/84, 19. April 1985 - 2 StR 59/85 - und18. Oktober 1985 - 4 StR 559/85). - BGH, 29.04.1954 - 3 StR 898/53
Auszug aus BGH, 21.04.1986 - 2 StR 62/86
Das Fehlen einer Stellungnahme zur Aussetzungsfrage in den Urteilsgründen wäre ein Sachmangel nur dann, wenn die Umstände des Falles eine Strafaussetzung nahegelegt hätten (BGHSt 6, 167, 172 [BGH 29.04.1954 - 3 StR 898/53]; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 3. Februar 1984 - 4 StR 17/84, 19. April 1985 - 2 StR 59/85 - und18. Oktober 1985 - 4 StR 559/85). - BGH, 05.03.1954 - 2 StR 15/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 21.04.1986 - 2 StR 62/86
Daß die Möglichkeit einer Strafaussetzung übersehen und mithin nicht geprüft worden wäre (vgl. BGHSt 6, 68 f), schließt der Senat aus. - BGH, 19.04.1985 - 2 StR 59/85
Notwendigkeit der Prüfung einer Aussetzung der Gesamtfreiheitsstrafe zur …
Auszug aus BGH, 21.04.1986 - 2 StR 62/86
Das Fehlen einer Stellungnahme zur Aussetzungsfrage in den Urteilsgründen wäre ein Sachmangel nur dann, wenn die Umstände des Falles eine Strafaussetzung nahegelegt hätten (BGHSt 6, 167, 172 [BGH 29.04.1954 - 3 StR 898/53]; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 3. Februar 1984 - 4 StR 17/84, 19. April 1985 - 2 StR 59/85 - und18. Oktober 1985 - 4 StR 559/85).
- BGH, 08.06.2011 - 4 StR 111/11
Beratung nach Wiedereintritt in die Verhandlung (Darlegungsvoraussetzungen an die …
Unabhängig von der verfahrensrechtlichen Vorschrift des § 267 Abs. 3 Satz 4 StPO sind aus materiell-rechtlichen Gründen Ausführungen im Urteil zur Strafaussetzung zur Bewährung erforderlich, wenn eine Erörterung dieser Frage als Grundlage für die revisionsgerichtliche Nachprüfung geboten ist (BGH, Beschluss vom 5. März 1997 - 2 StR 63/97; vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. Oktober 1985 - 4 StR 559/85, StV 1986, 58; Urteile vom 21. April 1986 - 2 StR 62/86, NStZ 1986, 374; vom 29. April 1954 - 3 StR 898/53, BGHSt 6, 167, 172). - BGH, 28.07.2011 - 4 StR 283/11
Entscheidung über die Vollstreckung von jeweils aussetzungsfähigen …
Unabhängig von der verfahrensrechtlichen Vorschrift des § 267 Abs. 3 Satz 4 StPO sind aus materiellrechtlichen Gründen Ausführungen im Urteil zur Strafaussetzung zur Bewährung erforderlich, wenn eine Erörterung dieser Frage als Grundlage für die revisionsgerichtliche Nachprüfung geboten ist (BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2011 - 4 StR 111/11; vom 5. März 1997 - 2 StR 63/97; vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. Oktober 1985 - 4 StR 559/85, StV 1986, 58; Urteile vom 21. April 1986 - 2 StR 62/86, NStZ 1986, 374; vom 29. April 1954 - 3 StR 898/53, BGHSt 6, 167, 172). - OLG Hamm, 15.05.2018 - 4 RVs 47/18
Verwertbarkeit der Aussage eines Zeugen wegen unterbliebener Bestellung eines …
Ausführungen zur Strafaussetzung sind jedenfalls dann aus materiell-rechtlichen Gründen erforderlich, wenn besondere Umstände des Falles zur Prüfung der Vergünstigung drängen und eine Erörterung nicht entbehrlich erscheint (BGH StV 2011, 728; BGH Beschluss vom 28. Juli 2011, Az.: 4 StR 283/11, zitiert nach juris; BGH NStZ 1986, 374).
- BayObLG, 16.04.1999 - 1St RR 71/99
Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch Ausschreitungen gegen eine einzelne …
Das gilt unabhängig davon, ob in der Hauptverhandlung Strafaussetzung beantragt worden war (§ 267 Abs. 3 Satz 4 StPO), weil hier der Umstand, daß infolge des Bewährungswiderrufs der Angeklagte nach der Tat erstmals eine Freiheitsstrafe verbüßen mußte, zur Erörterung der hiervon möglicherweise zu erwartenden Wirkungen drängen mußte (vgl. BGH NStZ 1986, 374). - OLG Jena, 22.04.2009 - 1 Ss 36/09
Vorrang der Dispositionsbefugnis des Rechtsmittelführers vor § 331 Abs. 2 StPO; …
Jedenfalls muss die Ablehnung der Strafaussetzung zur Bewährung dann begründet werden, wenn eine Strafaussetzung naheliegt (BGHSt 6, 68; BGH NStZ 1986, 374 ). - OLG Düsseldorf, 25.11.1997 - 5 Ss 339/97 Das Schweigen des Urteils zu der Aussetzungsfrage wäre nur dann ein Sachmangel (…vgl. Tröndle a.a.O. § 56 Rdnr. 10;… Schönke/Schröder/Stree a.a.0. § 56 Rdnr. 50), wenn in der Hauptverhandlung ein Antrag auf Aussetzung gestellt worden wäre (§ 267 Abs. 3 Satz 4 StPO ) oder die Aussetzung nahegelegen hätte (vgl. BGHSt 6, 68; BGH NStZ 1986, 374 ; KG Berlin VRS 30, 279) oder sonst Anhaltspunkte vorlägen, daß die Möglichkeit einer Strafaussetzung übersehen worden ist (vgl. BGHSt 6, 167 und BGH NStZ 1986, 374 ; OLG Köln VRS 67, 120).
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