Rechtsprechung
| BGH, 20.02.1953 - 2 StR 624/52 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 4, 16
- NJW 1953, 592
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.05.1951 - GSSt 1/51
Annahme eines schweren Diebstahls bei ordnungsgemäßem Hineingelangen in ein …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 21.03.1952 - 1 StR 737/51
Abgeschlossener Bürowagen eines Baugeschäfts als umschlossener Raum im Sinne des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - RG, 23.04.1937 - 4 D 228/37
Ist wegen schweren Diebstahls nach dem § 243 Abs. 1 Nr. 2 oder Nr. 4 StGB. …
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- BGH, 06.02.1962 - 1 StR 506/61
Rechtsmittel
So hat der Bundesgerichtshof in Anlehnung an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 53, 277; 71, 198; RG JW 1939, 401) schon durch Urteil vom 20. Februar 1953 - 2 StR 624/52 - (NJW 1953, 592 Nr. 16, insoweit in BGHSt 4, 16 nicht abgedruckt) entschieden.Denn auch bei der Verwirklichung mehrerer Strafschärfungsgründe nach dieser Vorschrift durch eine Tat liegen nicht mehrere Straftaten in Tateinheit, sondern nur eine einzige Straftat vor (RGSt 43, 332; BGH NJW 1953, 592 Nr. 16;… BGH GA 1957, 85).
- BGH, 15.04.1959 - 2 StR 96/59
DIEBSTAHL: Umweg zum Kofferraum
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 20.05.1954 - 3 StR 901/53
Rechtsmittel
Allerdings ist ein Güterwagen der Eisenbahn ein "umschlossener Raum"; denn er ist ein Raum, der weder Gebäude noch Behältnis ist, der dazu bestimmt ist, von Menschen betreten zu werden, wenn auch nur zum Ein- und Ausladen, und der mit Vorrichtungen versehen ist, die das Eindringen von Unbefugten abwehren sollen (BGHSt 1, 158 [164]; 4, 16).
- BGH, 08.12.1955 - 3 StR 317/55
Rechtsmittel
Durch das Aufbrechen der Post- und Güterwagen hat der Angeklagte den Tatbestand des Einbruchsdiebstahls nach § 243 Abs. 1 Nr. 2 StGB verwirklicht; denn Eisenbahnwagen sind "umschlossene Räume" im Sinne dieser Gesetzesbestimmung (vgl BGHSt 1, 158 [164]; 4, 16). - BGH, 01.10.1963 - 1 StR 333/63
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Voraussetzungen für …
Denn der Kraftwagen war nicht nur Beförderungs-, sondern auch Verwahrungsmittel (RGSt 71, 198; BGHSt 4, 16; Urteil des Senats vom 6. Februar 1962, 1 StR 506/61, S. 3). - BGH, 04.03.1964 - 2 StR 58/64
Rechtsmittel
Daß in dem Erbrechen eines Kraftwagens ein "Ablösen des Verwahrungsmittels" zu sehen ist, hat der Bundesgerichtshof im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts wiederholt ausgesprochen (RGSt 53, 277; 71, 198; BGHSt 4, 16; 13, 81) [BGH 26.03.1959 - 2 StR 566/58]. - BGH, 27.09.1955 - 1 StR 298/55
Rechtsmittel
Nur in diesem Fall würde er einen "umschlossenen Raum" im Sinne des § 243 Nr. 2 StGB, nicht lediglich ein "Behältnis", darstellen (BGHSt 4, 16).
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