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Rechtsprechung
   BGH, 19.11.2025 - 2 StR 628/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,46146
BGH, 19.11.2025 - 2 StR 628/24 (https://dejure.org/2025,46146)
BGH, Entscheidung vom 19.11.2025 - 2 StR 628/24 (https://dejure.org/2025,46146)
BGH, Entscheidung vom 19. November 2025 - 2 StR 628/24 (https://dejure.org/2025,46146)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (13)

  • BGH, 22.11.1994 - GSSt 1/94

    Anwendung des § 239b Abs. 1 Halbsatz 1 StGB in Zweipersonenverhältnissen …

    Auszug aus BGH, 19.11.2025 - 2 StR 628/24
    Denn nur dann kann der Täter gerade - wie es der Tatbestand des § 239b StGB verlangt (BGH, Beschluss vom 22. November 1994 - GSSt 1/94, BGHSt 40, 350, 355) - die von ihm geschaffene Lage zur (weiteren) Nötigung ausnutzen.

    Die stabilisierte Bemächtigungslage muss deshalb für die nachfolgende Nötigung eine eigenständige Bedeutung haben; es muss sich gerade aus ihr über die mit jeder Bemächtigung verbundene Beherrschungssituation hinaus eine weitergehende Drucksituation auf das Opfer ergeben (BGH, Beschluss vom 22. November 1994 - GSSt 1/94, BGHSt 40, 350, 359; vgl. ferner BGH, Urteile vom 8. März 2006 - 5 StR 473/05, NStZ 2006, 448, 449;… vom 31. August 2006 - 3 StR 246/06, BGHR StGB § 239a Abs. 1 Sichbemächtigen 9 Rn. 8, …und vom 28. April 2021 - 2 StR 223/20, Rn. 11).

    Zwar ist für Fälle, in denen die Bedrohung mit einer Waffe zugleich dazu dient, sich des Opfers zu bemächtigen und es in unmittelbarem Zusammenhang damit zu weitergehenden Handlungen oder Duldungen zu nötigen, anerkannt, dass der Bemächtigungssituation in der Regel nicht die in § 239b StGB vorausgesetzte eigenständige Bedeutung zukommt, wenn das abgenötigte Verhalten ausschließlich durch die Bedrohung mit der Waffe durchgesetzt wird (BGH, Beschluss vom 22. November 1994 - GSSt 1/94, BGHSt 40, 350, 359;… vgl. auch BGH, Urteile vom 28. April 2021 - 2 StR 223/20, Rn. 13, und vom 17. August 2023 - 4 StR 29/23, NStZ-RR 2023, 371, 373).

  • BGH, 08.03.2006 - 5 StR 473/05

    Erpresserischer Menschenraub (stabile Zwischenlage beim Sich-Bemächtigen im …

    Auszug aus BGH, 19.11.2025 - 2 StR 628/24
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt ein Sich-Bemächtigen vor, wenn der Täter die physische Herrschaft über einen anderen erlangt, wobei weder eine Ortsveränderung erforderlich ist noch der Tatbestand der Freiheitsberaubung erfüllt sein muss (vgl. BGH, Urteil vom 8. März 2006 - 5 StR 473/05, NStZ 2006, 448 f. mwN).

    Die stabilisierte Bemächtigungslage muss deshalb für die nachfolgende Nötigung eine eigenständige Bedeutung haben; es muss sich gerade aus ihr über die mit jeder Bemächtigung verbundene Beherrschungssituation hinaus eine weitergehende Drucksituation auf das Opfer ergeben (BGH, Beschluss vom 22. November 1994 - GSSt 1/94, BGHSt 40, 350, 359; vgl. ferner BGH, Urteile vom 8. März 2006 - 5 StR 473/05, NStZ 2006, 448, 449;… vom 31. August 2006 - 3 StR 246/06, BGHR StGB § 239a Abs. 1 Sichbemächtigen 9 Rn. 8, …und vom 28. April 2021 - 2 StR 223/20, Rn. 11).

  • BGH, 28.04.2021 - 2 StR 223/20

    Geiselnahme (Sich-Bemächtigen: Vorliegen, gewisse Stabilisierung der Lage des …

    Auszug aus BGH, 19.11.2025 - 2 StR 628/24
    Die stabilisierte Bemächtigungslage muss deshalb für die nachfolgende Nötigung eine eigenständige Bedeutung haben; es muss sich gerade aus ihr über die mit jeder Bemächtigung verbundene Beherrschungssituation hinaus eine weitergehende Drucksituation auf das Opfer ergeben (BGH, Beschluss vom 22. November 1994 - GSSt 1/94, BGHSt 40, 350, 359; vgl. ferner BGH, Urteile vom 8. März 2006 - 5 StR 473/05, NStZ 2006, 448, 449;… vom 31. August 2006 - 3 StR 246/06, BGHR StGB § 239a Abs. 1 Sichbemächtigen 9 Rn. 8, und vom 28. April 2021 - 2 StR 223/20, Rn. 11).

    Zwar ist für Fälle, in denen die Bedrohung mit einer Waffe zugleich dazu dient, sich des Opfers zu bemächtigen und es in unmittelbarem Zusammenhang damit zu weitergehenden Handlungen oder Duldungen zu nötigen, anerkannt, dass der Bemächtigungssituation in der Regel nicht die in § 239b StGB vorausgesetzte eigenständige Bedeutung zukommt, wenn das abgenötigte Verhalten ausschließlich durch die Bedrohung mit der Waffe durchgesetzt wird (BGH, Beschluss vom 22. November 1994 - GSSt 1/94, BGHSt 40, 350, 359; vgl. auch BGH, Urteile vom 28. April 2021 - 2 StR 223/20, Rn. 13, und vom 17. August 2023 - 4 StR 29/23, NStZ-RR 2023, 371, 373).

  • BGH, 31.08.2006 - 3 StR 246/06

    Erpresserischer Menschenraub (Versuch; Vollendung; Zwei-Personen-Verhältnis; …

    Auszug aus BGH, 19.11.2025 - 2 StR 628/24
    Die stabilisierte Bemächtigungslage muss deshalb für die nachfolgende Nötigung eine eigenständige Bedeutung haben; es muss sich gerade aus ihr über die mit jeder Bemächtigung verbundene Beherrschungssituation hinaus eine weitergehende Drucksituation auf das Opfer ergeben (BGH, Beschluss vom 22. November 1994 - GSSt 1/94, BGHSt 40, 350, 359; vgl. ferner BGH, Urteile vom 8. März 2006 - 5 StR 473/05, NStZ 2006, 448, 449; vom 31. August 2006 - 3 StR 246/06, BGHR StGB § 239a Abs. 1 Sichbemächtigen 9 Rn. 8, …und vom 28. April 2021 - 2 StR 223/20, Rn. 11).
  • BGH, 28.11.2007 - 2 StR 477/07

    Mord (niedrige Beweggründe; motivlose Tötung; Verdeckungsabsicht; eskalierendes …

    Auszug aus BGH, 19.11.2025 - 2 StR 628/24
    der Urteilsgründe gegen beide Angeklagte verhängten Freiheitsstrafen und die Aufhebung des den Angeklagten O. betreffenden Gesamtstrafenausspruchs nach sich und entzieht der Maßregelanordnung einschließlich der Anordnung des Vorwegvollzugs gegen den Angeklagten K. den Boden, nicht aber der zu seinen Lasten getroffenen Adhäsionsentscheidung (vgl. BGH, Urteil vom 28. November 2007 - 2 StR 477/07, BGHSt 52, 96, 97 f. Rn. 26 ff.).
  • BGH, 17.08.2023 - 4 StR 29/23

    Schwere Vergewaltigung (Bei-sich-Führen sonst eines Werkzeuges oder Mittels: …

    Auszug aus BGH, 19.11.2025 - 2 StR 628/24
    Zwar ist für Fälle, in denen die Bedrohung mit einer Waffe zugleich dazu dient, sich des Opfers zu bemächtigen und es in unmittelbarem Zusammenhang damit zu weitergehenden Handlungen oder Duldungen zu nötigen, anerkannt, dass der Bemächtigungssituation in der Regel nicht die in § 239b StGB vorausgesetzte eigenständige Bedeutung zukommt, wenn das abgenötigte Verhalten ausschließlich durch die Bedrohung mit der Waffe durchgesetzt wird (BGH, Beschluss vom 22. November 1994 - GSSt 1/94, BGHSt 40, 350, 359;… vgl. auch BGH, Urteile vom 28. April 2021 - 2 StR 223/20, Rn. 13, und vom 17. August 2023 - 4 StR 29/23, NStZ-RR 2023, 371, 373).
  • BGH, 20.05.2020 - 2 StR 611/19

    Hehlerei (Hehlerei in Form des Sichverschaffens: Voraussetzungen; Verhältnis des …

    Auszug aus BGH, 19.11.2025 - 2 StR 628/24
    Rn. 15 Voraussetzung für die Annahme von Tateinheit durch Klammerwirkung ist, dass die Ausführungshandlungen zweier an sich selbständiger Delikte zwar nicht miteinander, wohl aber mit der Ausführungshandlung eines dritten Tatbestands (teil-)identisch sind und dass zwischen wenigstens einem der beiden an sich selbständigen Delikte und dem sie verbindenden Delikt zumindest annähernde Wertgleichheit besteht oder die verklammernde Tat die schwerste ist (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Beschlüsse vom 20. Mai 2020 - 2 StR 611/19, NStZ 2022, 480, 482 Rn. 19, …und vom 14. Januar 2025 - 2 StR 523/24, NStZ-RR 2025, 173, 174 Rn. 11).
  • BGH, 26.01.2017 - 3 StR 482/16

    Einheitliche prozessuale Tat zwischen Anschlussdelikt und Vortat (enger …

    Auszug aus BGH, 19.11.2025 - 2 StR 628/24
    Diese gebietet es, die Anklage, wie sie im Eröffnungsbeschluss zugelassen ist, zu erschöpfen, also die den Untersuchungsgegenstand bildende angeklagte Tat restlos nach allen tatsächlichen (§ 244 Abs. 2 StPO) und denkbaren rechtlichen (§ 265 StPO) Gesichtspunkten aufzuklären und abzuurteilen, ohne Rücksicht auf die der Anklage und dem Eröffnungsbeschluss zugrunde gelegte rechtliche Bewertung (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 12. Februar 2014 - 2 StR 308/13, NStZ 2014, 599, 600; vom 26. Januar 2017 - 3 StR 482/16, Rn. 10, …und vom 11. Januar 2024 - 3 StR 254/23, Rn. 8; jeweils mwN).
  • BGH, 12.02.2014 - 2 StR 308/13

    Gegenstand des Urteils (Aburteilung der gesamten angeklagten Tat unter allen …

    Auszug aus BGH, 19.11.2025 - 2 StR 628/24
    Diese gebietet es, die Anklage, wie sie im Eröffnungsbeschluss zugelassen ist, zu erschöpfen, also die den Untersuchungsgegenstand bildende angeklagte Tat restlos nach allen tatsächlichen (§ 244 Abs. 2 StPO) und denkbaren rechtlichen (§ 265 StPO) Gesichtspunkten aufzuklären und abzuurteilen, ohne Rücksicht auf die der Anklage und dem Eröffnungsbeschluss zugrunde gelegte rechtliche Bewertung (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 12. Februar 2014 - 2 StR 308/13, NStZ 2014, 599, 600;… vom 26. Januar 2017 - 3 StR 482/16, Rn. 10, …und vom 11. Januar 2024 - 3 StR 254/23, Rn. 8; jeweils mwN).
  • BGH, 11.01.2024 - 3 StR 254/23

    Beschränkung der Revision auf den Schuld- und Rechtsfolgenausspruch (Einfluss auf …

    Auszug aus BGH, 19.11.2025 - 2 StR 628/24
    Diese gebietet es, die Anklage, wie sie im Eröffnungsbeschluss zugelassen ist, zu erschöpfen, also die den Untersuchungsgegenstand bildende angeklagte Tat restlos nach allen tatsächlichen (§ 244 Abs. 2 StPO) und denkbaren rechtlichen (§ 265 StPO) Gesichtspunkten aufzuklären und abzuurteilen, ohne Rücksicht auf die der Anklage und dem Eröffnungsbeschluss zugrunde gelegte rechtliche Bewertung (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 12. Februar 2014 - 2 StR 308/13, NStZ 2014, 599, 600;… vom 26. Januar 2017 - 3 StR 482/16, Rn. 10, und vom 11. Januar 2024 - 3 StR 254/23, Rn. 8; jeweils mwN).
  • BGH, 02.07.2025 - 2 StR 597/24

    Milderung des allgemeinen Strafrechts für Heranwachsende (positive Prognose: …

  • BGH, 23.11.2022 - 2 StR 305/22

    Revisionsbeschränkung (innerer Zusammenhang des Urteils; rechtlich und …

  • BGH, 14.01.2025 - 2 StR 523/24

    Konkurrenzen (Tateinheit: Einfuhr von Cannabis, Handeltreiben mit Cannabis; …

  • BGH, 12.08.2026 - 2 StR 424/25

    Aufhebung des Urteils des LG bezüglich Verurteilung des Angeklagten wegen …

    Rn. 25 2. Das Schwurgericht hat zudem den Unrechtsgehalt der von ihm festgestellten Tat nicht ausgeschöpft und ist somit seiner Kognitionspflicht nicht nachgekommen (…vgl. hierzu BGH, Urteile vom 4. Mai 2011 - 2 StR 26/11, Rn. 10 ff.; vom 17. August 2023 - 4 StR 29/23, NStZ-RR 2023, 371, 372 mwN, und vom 19. November 2025 - 2 StR 628/24, Rn. 11 mwN;… Beschluss vom 24. Juli 2024 - 1 StR 245/24, Rn. 3).
  • BGH, 30.04.2026 - 1 StR 546/25

    Gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern; Zurücktreten des Lohnwuchers als …

    Rn. 13 (1) Voraussetzung für die Annahme von Tateinheit durch Klammerwirkung ist, dass die Ausführungshandlungen zweier an sich selbständiger Delikte zwar nicht miteinander, wohl aber mit der Ausführungshandlung eines dritten Tatbestands (teil-)identisch sind und dass zwischen wenigstens einem der beiden an sich selbständigen Delikte und dem sie verbindenden Delikt zumindest annähernde Wertgleichheit besteht oder die verklammernde Tat die schwerste ist (st. Rspr.; zuletzt BGH, Urteil vom 19. November 2025 - 2 StR 628/24 Rn. 15 mwN).
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