Rechtsprechung
| BGH, 05.03.1997 - 2 StR 63/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die formgerechte Begründung der Revision - Anforderungen an die Urteilsbegründung - Erforderlichkeit der Auseinandersetzung des Gerichts mit der Möglichkeit der Aussetzung der verhängten Strafe zur Bewährung in den Urteilsgründen - Einzubeziehende ...
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StGB § 56
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 08.06.2011 - 4 StR 111/11
Beratung nach Wiedereintritt in die Verhandlung (Darlegungsvoraussetzungen an die …
Unabhängig von der verfahrensrechtlichen Vorschrift des § 267 Abs. 3 Satz 4 StPO sind aus materiell-rechtlichen Gründen Ausführungen im Urteil zur Strafaussetzung zur Bewährung erforderlich, wenn eine Erörterung dieser Frage als Grundlage für die revisionsgerichtliche Nachprüfung geboten ist (BGH, Beschluss vom 5. März 1997 - 2 StR 63/97; vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. Oktober 1985 - 4 StR 559/85, StV 1986, 58; Urteile vom 21. April 1986 - 2 StR 62/86, NStZ 1986, 374; vom 29. April 1954 - 3 StR 898/53, BGHSt 6, 167, 172). - BGH, 21.03.2012 - 1 StR 100/12
Strafaussetzung zur Bewährung: Notwendige Erörterung in den Urteilsgründen; …
Aus sachlich-rechtlichen Gründen sind Urteilsausführungen zur Strafaussetzung erforderlich, wenn eine Erörterung dieser Frage als Grundlage für die revisionsrechtliche Nachprüfung geboten erscheint (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. März 1997 - 2 StR 63/97;… vom 6. März 2012 - 1 StR 50/12, Rn. 4). - BGH, 29.04.2026 - 6 StR 134/26 Unabhängig von § 267 Abs. 3 Satz 4 StPO sind aus materiell-rechtlichen Gründen Ausführungen im Urteil zur Strafaussetzung zur Bewährung erforderlich, wenn - was hier der Fall ist - angesichts der konkreten Umstände des Falls eine Strafaussetzung zur Bewährung nicht so fern liegt, dass auf eine Gesamtwürdigung der wesentlichen Umstände im Hinblick auf die dem Angeklagten zu stellende Kriminalprognose (§ 56 Abs. 1 StGB) und auf das Vorliegen besonderer Umstände im Sinne von § 56 Abs. 2 StGB verzichtet werden könnte (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 5. März 1997 - 2 StR 63/97; vom 8. Juni 2011 - 4 StR 111/11; vom 28. Juli 2011 - 4 StR 283/11; vom 8. März 2022 - 6 StR 5/22).
- BGH, 28.07.2011 - 4 StR 283/11
Entscheidung über die Vollstreckung von jeweils aussetzungsfähigen …
Unabhängig von der verfahrensrechtlichen Vorschrift des § 267 Abs. 3 Satz 4 StPO sind aus materiellrechtlichen Gründen Ausführungen im Urteil zur Strafaussetzung zur Bewährung erforderlich, wenn eine Erörterung dieser Frage als Grundlage für die revisionsgerichtliche Nachprüfung geboten ist (BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2011 - 4 StR 111/11; vom 5. März 1997 - 2 StR 63/97; vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. Oktober 1985 - 4 StR 559/85, StV 1986, 58; Urteile vom 21. April 1986 - 2 StR 62/86, NStZ 1986, 374; vom 29. April 1954 - 3 StR 898/53, BGHSt 6, 167, 172). - BGH, 27.05.2025 - 6 StR 133/25
Tragfähige Begründung der erforderlichen Gefährlichkeit des Täters für eine …
Unabhängig von der verfahrensrechtlichen Vorschrift des § 267 Abs. 3 Satz 4 StPO sind aus materiell-rechtlichen Gründen Ausführungen im Urteil zur Strafaussetzung zur Bewährung jedenfalls dann erforderlich, wenn eine Erörterung dieser Frage als Grundlage für die revisionsgerichtliche Nachprüfung geboten ist (BGH, Beschlüsse vom 8. März 2022 - 6 StR 5/22; vom 18. Juni 2011 - 4 StR 111/11; vom 5. März 1997 - 2 StR 63/97;… MüKo-StPO/Wenske, 2. Aufl., § 267 Rn. 401).
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