Rechtsprechung
| BGH, 15.03.2000 - 2 StR 635/99 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 177 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 StGB
Vergewaltigung - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1; ; StGB § 25 Abs. 2; ; StGB § 177 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Vergewaltigung - Menschenhandel - Freiheitsberaubung - Erpressung - Sexuelle Nötigung - Mittäter - Tateinheit - Konkurrenzen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 177 Abs. 2 Nr. 1
Mittäterschaft - Beihilfe bei der Vergewaltigung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2000, 326
- StV 2001, 450 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.04.1999 - 4 StR 3/99
Täterschaft; Eigenhändige Ausführung; Vergewaltigung; Mittäterschaft
Auszug aus BGH, 15.03.2000 - 2 StR 635/99
Das gesetzliche Regelbeispiel des besonders schweren Falles stellt nämlich darauf ab, daß der Täter selbst die erschwerende sexuelle Handlung ausführt (BGH NStZ 1999, 452 = BGHR StGB § 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 i.d.F. 6. StrRG). - BGH, 16.07.1996 - 1 StR 221/96
Strafbarkeit wegen (schweren) Menschenhandels, wenn das Opfer bereits der …
Auszug aus BGH, 15.03.2000 - 2 StR 635/99
Durch das Zusammenwirken dieser Maßnahmen sollte Frau K. veranlaßt werden, sich dem Verlangen des Angeklagten entsprechend einer verschärften Form der Prostitution zu unterwerfen (vgl. hierzu BGHSt 42, 179, 181) und ihre Einkünfte künftig im wesentlichen dem Angeklagten zu überlassen.
- BGH, 06.05.2013 - 1 StR 178/13
Vergewaltigung (Täterschaft: eigenhändige Verwirklichung); Anordnung der …
Nach der wesentlich auf den Wortlaut "der Täter" in § 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB abstellenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verwirklicht das genannte, eigenständig zu tenorierende Regelbeispiel nur derjenige Tatbeteiligte, der in eigener Person eine der in der Vorschrift genannten sexuellen Handlungen verwirklicht (BGH, Beschlüsse vom 15. März 2000 - 2 StR 635/99, NStZ-RR 2000, 326 und vom 21. April 2009 - 4 StR 531/08, NStZ-RR 2009, 278). - BGH, 25.09.2018 - 2 StR 275/18
Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (Voraussetzungen der Täterschaft); …
Das Regelbeispiel verwirklicht nur, wer in eigener Person eine der dort beschriebenen sexuellen Handlungen vornimmt (BGH, Beschluss vom 6. Mai 2013 - 1 StR 178/13, NStZ 2013, 658, 659; Senat, Beschluss vom 15. März 2000 - 2 StR 635/99, NStZ-RR 2000, 326). - BGH, 24.11.2000 - 3 StR 367/00
Vergewaltigung (Vollzug des Beischlafs); Schwerer Menschenhandel (Verhältnis zum …
Das gesetzliche Regelbeispiel des besonders schweren Falles stellt nämlich darauf ab, daß der Täter selbst die erschwerende sexuelle Handlung ausführt (BGH NStZ 1999.452; BGH. Beschl, vom 15. März 2000 - 2 StR 635/99). - BGH, 24.06.2003 - 3 StR 173/03 Die Revision des Angeklagten O. gegen das Urteil des Landgerichts Halle vom 27. September 2002 wird verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat; jedoch wird aus den Gründen der Antragsschrift des Generalbundesanwalts der Schuldspruch dahin geändert, daß die Angeklagten O. und K. (§ 357 StPO) nicht wegen gemeinschaftlich begangener Vergewaltigung, sondern wegen sexueller Nötigung verurteilt sind (vgl. BGH NStZ 2000, 418; NStZ-RR 2000, 326).
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