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| BGH, 18.03.1998 - 2 StR 64/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Bestandskraft eines Urteils ohne Beachtung einer möglichen Unterbringung eines schwer Drogenkranken in einer Erziehungsanstalt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 64
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90
Entziehungsanstalt
Auszug aus BGH, 18.03.1998 - 2 StR 64/98
Daß keine hinreichend konkrete Aussicht besteht, den therapiewilligen Angeklagten zu heilen oder doch über eine gewisse Zeitspanne vor dem Rückfall in die Sucht zu bewahren (vgl. BVerfG NStZ 1994, 578 f), ist - nachdem der Angeklagte bereits einmal im Anschluß an eine Therapie über einen nicht unerheblichen Zeitraum drogenfrei gelebt hat - nicht ersichtlich.
- BGH, 22.04.1998 - 2 StR 132/98
Absehen von der Anordnung der Unterbringung eines Angeklagten in einer …
Bei solcher Sachlage muß das Tatgericht in den Urteilsgründen ausdrücklich die Frage der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) erörtern (…st. Rspr., BGHR StGB § 64 Anordnung 2; zuletzt BGH, Beschl. v. 18. März 1998 - 2 StR 64/98).
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