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| BGH, 22.02.1989 - 2 StR 658/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Versagung von Strafaussetzung zur Bewährung - Revision
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1989, 298
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 29.04.1987 - 3 StR 103/87
Strafaussetzung - Bewährung - Steuerhinterziehung
Auszug aus BGH, 22.02.1989 - 2 StR 658/88
Strafaussetzung kann nach § 56 Abs. 2 StGB bereits geboten sein, wenn mehrere Umstände vorliegen, von denen jeder für sich allein lediglich als durchschnittlicher, einfacher Milderungsgrund zu bewerten ist, die Umstände durch ihr Zusammentreffen indessen besonderes Gewicht erlangen (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH, Beschluß vom 11. November 1988 - 4 StR 511/88; Urteil vom 25. Februar 1988 - 4 StR 25/88; BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung 1; Gesamtwürdigung, unzureichende 2, 4). - BGH, 22.12.1988 - 2 StR 664/88
Zulässigkeit des Ausschlusses einer ganzen Deliktsgruppe generell von der …
Auszug aus BGH, 22.02.1989 - 2 StR 658/88
Bei der Beurteilung der Frage, ob Strafaussetzung bei der Bevölkerung auf Unverständnis stoßen werde, ist auf das Rechtsempfinden der über die Besonderheiten des Einzelfalles unterrichteten Menschen abzustellen (vgl. BGH, Beschluß vom 22. Dezember 1988 - 2 StR 664/88). - BGH, 25.02.1988 - 4 StR 25/88
Voraussetzungen für eine Strafaussetzung zur Bewährung
Auszug aus BGH, 22.02.1989 - 2 StR 658/88
Strafaussetzung kann nach § 56 Abs. 2 StGB bereits geboten sein, wenn mehrere Umstände vorliegen, von denen jeder für sich allein lediglich als durchschnittlicher, einfacher Milderungsgrund zu bewerten ist, die Umstände durch ihr Zusammentreffen indessen besonderes Gewicht erlangen (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH, Beschluß vom 11. November 1988 - 4 StR 511/88; Urteil vom 25. Februar 1988 - 4 StR 25/88;… BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung 1; Gesamtwürdigung, unzureichende 2, 4). - BGH, 15.11.1988 - 4 StR 511/88
Möglichkeit der Strafaussetzung zur Bewährung
Auszug aus BGH, 22.02.1989 - 2 StR 658/88
Strafaussetzung kann nach § 56 Abs. 2 StGB bereits geboten sein, wenn mehrere Umstände vorliegen, von denen jeder für sich allein lediglich als durchschnittlicher, einfacher Milderungsgrund zu bewerten ist, die Umstände durch ihr Zusammentreffen indessen besonderes Gewicht erlangen (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH, Beschluß vom 11. November 1988 - 4 StR 511/88; Urteil vom 25. Februar 1988 - 4 StR 25/88;… BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung 1; Gesamtwürdigung, unzureichende 2, 4).
- BGH, 05.06.1991 - 2 StR 581/90
Rechtsfolgen der Veranlassung von Personen zu erheblichen Geldanlagen durch …
Von einer Erörterung der für § 56 Abs. 3 StGB maßgeblichen Gesichtspunkte durfte das Landgericht hier absehen (…vgl. BGH, Urt. v. 22. Januar 1991 - 1 StR 655/90; Beschl. v. 22. Februar 1989 - 2 StR 658/88). - BGH, 25.07.1990 - 2 StR 270/90
Gebotenheit der Vollstreckung der Strafe anstelle der Aussetzung zur Bewährung - …
Vor allem für die Entscheidung nach § 56 Abs. 3 StGB wäre zu berücksichtigen gewesen, daß er in dieser Sache mehr als zehn Monate Untersuchungshaft erlitten hat (…vgl. BGH wistra a.a.O.; BGH, Urteil vom 21. Februar 1989 - 1 StR 786/88 und Beschluß vom 22. Februar 1989 - 2 StR 658/88). - BGH, 10.08.1990 - 2 StR 352/90
Betäubungsmittel - Bestimmung - Amphetaminzubereitung - Amphetaminbase - …
Hinreichende Gründe dafür, daß die Verteidigung der Rechtsordnung die Vollstreckung der Strafe gebietet, sind im vorliegenden Falle, in dem die Angeklagte sich bereits seit mehreren Monaten in Untersuchungshaft befindet, nicht ohne weiteres zu ersehen (vgl. BGH, Beschl. vom 25. Juli 1990 - 2 StR 270/90; Beschl. vom 22. Februar 1989 - 2 StR 658/88;… BGHR § 56 Abs. 3 Verteidigung 3, 5; BGH wistra 89, 305 f).
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