Rechtsprechung
| BGH, 22.12.1988 - 2 StR 664/88 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit des Ausschlusses einer ganzen Deliktsgruppe generell von der Möglichkeit der Strafaussetzung - Relevanz spezialpräventiver Gesichtspunkte der Notwendigkeit der Vollstreckung zur Verteidigung der Rechtsordnung - Erfordernis der Prüfung des Vorliegens einer ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 56
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1989, 150
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.01.1971 - 4 StR 238/70
Ausschluss der Aussetzung der Vollstreckung bei einer Trunkenheitsfahrt mit …
Auszug aus BGH, 22.12.1988 - 2 StR 664/88
Soweit dies davon abhängt, ob eine Strafaussetzung auf das Unverständnis der Bevölkerung stoßen und deren Rechtstreue ernstlich beeinträchtigen würde (BGHSt 24, 64 [BGH 21.01.1971 - 4 StR 238/70]), wird zu beachten sein, daß maßgebend das Rechtsempfinden der über die Besonderheiten des Einzelfalls unterrichteten Bevölkerung ist (BGH, Urteil vom 7. April 1987 - 1 StR 57/87). - BGH, 15.09.1988 - 1 StR 506/88
Strafaussetzung zur Bewährung: Versagung wegen Verteidigung der Rechtsordnung
Auszug aus BGH, 22.12.1988 - 2 StR 664/88
Das ist unzulässig (BGH, Beschluß vom 15. September 1988 - 1 StR 506/88;… Dreher/ Tröndle, StGB 44. Aufl. § 56 Rdn. 8 a S. 371 m.w.N.). - BGH, 07.04.1987 - 1 StR 57/87
Maßstäbe für die Annahme eines besonders schweren Fall des Betrugs - Ergebnis der …
Auszug aus BGH, 22.12.1988 - 2 StR 664/88
Soweit dies davon abhängt, ob eine Strafaussetzung auf das Unverständnis der Bevölkerung stoßen und deren Rechtstreue ernstlich beeinträchtigen würde (BGHSt 24, 64 [BGH 21.01.1971 - 4 StR 238/70]), wird zu beachten sein, daß maßgebend das Rechtsempfinden der über die Besonderheiten des Einzelfalls unterrichteten Bevölkerung ist (BGH, Urteil vom 7. April 1987 - 1 StR 57/87).
- BGH, 11.12.2013 - 2 StR 478/13
Strafzumessung bei der Anstiftung; Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung …
Die Strafkammer hat zunächst die Prüfung unterlassen, ob dem Angeklagten eine günstige Sozialprognose zu stellen ist (§ 56 Abs. 1 StGB; vgl. auch Senat, Beschluss vom 22. Dezember 1988 - 2 StR 664/88, BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 3). - BGH, 30.11.1995 - 5 StR 554/95
Strafaussetzung - Freiheitsstrafe - Bewährung - Besondere Umstände - …
Die Möglichkeit einer Strafaussetzung darf aber keinesfalls für bestimmte Deliktgruppen generell ausgeschlossen werden (BGHR StGB § 56 III Verteidigung 2, 3, 5;… Dreher/Tröndle, StGB 47. Aufl. § 56 Rdn. 8b jeweils m.w.N.). - OLG Köln, 09.11.2000 - Ss 457/00
Beschränkung der Berufung auf die Überprüfung des Rechtsfolgenausspruchs; Bindung …
Spezialpräventive Gesichtspunkte - wie die Erwägung, dem Angeklagten müsse das Unrecht seiner Taten deutlich gemacht werden - scheiden daher aus (BGH StV 1989, 150; BayObLG wistra 1998, 194; BayObLG NStZ-RR 1998, 299 [300];… Tröndle/Fischer a.a.O. § 56 Rdnr. 8).
- BGH, 10.08.1989 - 4 StR 178/89
Schaden - Kriminelle Intensität - Kriminelle Energie - Mißbrauch des Vertrauens - …
Das besagt nicht, daß die Möglichkeit der Aussetzung zur Bewährung schlechthin für bestimmte Gruppen von Straftaten ausgeschlossen ist (vgl. BGHSt 24, 40, 46; BGHR StGB § 56 III Verteidigung 2, 3; BGH, Beschluß vom 18. Juli 1989 - 4 StR 338/89 - m.w.Nach.). - BGH, 20.07.1990 - 3 StR 211/90
Verbüßung zumindest eines Teils der Strafe aus generalpräventiven Gründen
Auch im Rahmen dieser Prüfung ist es jedoch nicht ausreichend, allein auf generalpräventive Erfordernisse abzuheben, vielmehr ist diese Frage vom Tatrichter unter allseitiger Würdigung von Tat und Täter zu entscheiden (BGH NStZ 1985, 459; BGHSt 24, 40, 44 ff.; BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 3, 4, 5). - BGH, 21.05.1990 - 3 StR 97/90
Strafrahmenwahl - Anforderungen - Milderung - Strafuntergrenze
Danach ist zu besorgen, die Kammer habe nicht bedacht, daß die Frage, ob § 56 Abs. 3 StGB einer Strafaussetzung entgegensteht, unter allseitiger Würdigung von Tat und Täter zu entscheiden ist (…BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 4; BGH, Urteil vom 6. Juni 1989 - 1 StR 221/89), und daß maßgebend für die Beurteilung der Frage, ob eine Strafaussetzung auf das Unverständnis der Bevölkerung stoßen und deren Rechtstreue ernstlich beeinträchtigen würde (BGHSt 24, 64 [BGH 21.01.1971 - 4 StR 238/70]), das Rechtsempfinden der über die Besonderheiten des Einzelfalls unterrichteten Bevölkerung ist (…BGHR aaO. 3; BGH, Beschluß vom 22. Dezember 1988 - 2 StR 664/88). - BGH, 14.12.1989 - 4 StR 480/89
Fortsetzungszusammenhang zwischen uneidlicher Falschaussage und Meineid - …
Das folgt schon daraus, daß das Gesetz es nicht zuläßt, die Möglichkeit der Strafaussetzung generell für bestimmte Deliktsgruppen auszuschließen (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 2, 3). - BGH, 18.08.1992 - 1 StR 435/92
Bewilligung der Strafaussetzung zur Bewährung bei günstiger Sozialprognose - …
Bestimmte Deliktsgruppen nehmen als solche im Bereich des § 56 Abs. 3 StGB keine Sonderstellung ein (vgl. etwa BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 2 und 3). - BGH, 10.11.1992 - 1 StR 660/92
Leistung von Aufklärungshilfe - Berücksichtigung der besonderen Umstände des …
- BGH, 30.10.1991 - 3 StR 368/91
Strafrahmen - Erwägungen bei Tat - Täter und Gehilfe - Strafmilderung - Bindung …
Zur Prüfung, ob eine zwei Jahre nicht übersteigende Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann, wird auf die in BGHR StGB § 56 Abs. 3 - Verteidigung 3 und 8 abgedruckten Entscheidungen hingewiesen. - BGH, 20.03.1996 - 2 StR 85/96
Notwendigkeit der Erörterung der Nichtaussetzung einer Gesamtfreiheitsstrafe zur …
- BayObLG, 17.12.1992 - 5St RR 140/92
Sozialprognose; Tablettensucht; Straftaten; Bezug; Sucht; Bewährungszeit; …
- BGH, 22.02.1989 - 2 StR 658/88
Versagung von Strafaussetzung zur Bewährung - Revision
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