Rechtsprechung
| BGH, 25.11.1983 - 2 StR 691/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Unterscheidung zwischen Einziehung und Verfall des Erlöses aus dem Verkauf von Rauschgift
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 74
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 28.03.1979 - 2 StR 700/78
Verfall und Wertersatzeinziehung bei Verstoß gegen das BtMG - Rechtliche …
Auszug aus BGH, 25.11.1983 - 2 StR 691/83
Ein Rückgriff auf die sichergestellten Geldbeträge käme auch nach der Anordnung einer Wertersatzeinziehung gemäß § 74 c StGB in Betracht (vgl. BGHSt 28, 369 [BGH 28.03.1979 - 2 StR 700/78]).
- BGH, 21.10.1988 - 3 StR 417/88
Voraussetzungen für die Einziehung von Gewinnen aus Haschischverkäufen
Da das durch die Tat Erworbene kein Gegenstand ist, der im Sinne von § 74 Abs. 1 StGB durch die Straftat hervorgebracht worden ist (vgl. für den Erlös aus Betäubungsmittelgeschäften BGH, Beschluß vom 25. November 1983 - 2 StR 691/83), kommt eine Einziehung der Geldbeträge nach § 74 StGB nur in Betracht, wenn der jeweilige konkrete Geldbetrag zur Durchführung weiterer Betäubungsmittelgeschäfte "bestimmt" war und diese Geschäfte wiederum Gegenstand der Anklage sind (vgl. BGH, Beschluß vom 3. Dezember 1980 - 3 StR 439/80;… BGHR StGB § 74 Abs. 1, Tatmittel 1).
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