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Rechtsprechung
   BGH, 18.12.1985 - 2 StR 698/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,2890
BGH, 18.12.1985 - 2 StR 698/85 (https://dejure.org/1985,2890)
BGH, Entscheidung vom 18.12.1985 - 2 StR 698/85 (https://dejure.org/1985,2890)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 1985 - 2 StR 698/85 (https://dejure.org/1985,2890)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines besonders schweren Falls der Beihilfe - Vorliegen eines besonders schweren Falles der Beihilfe durch Verwirklichung eines Regelbeispielsbei der Haupttat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; StGB § 27, § 46

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.02.1982 - 3 StR 19/82

    Vorliegen von Regelbeispielen beim Gehilfen aufgrund der Verwirklichung dieser …

    Auszug aus BGH, 18.12.1985 - 2 StR 698/85
    Denn es kommt bei der Beihilfe darauf an, ob sich - bei Berücksichtigung des Gewichts der Haupttat - die Unterstützung selbst als besonders schwerer Fall darstellt (ständige Rechtsprechung; siehe die Rechtsprechungshinweise bei Mösl, NStZ 1981, 134, Fußn. 37; ferner BGH NStZ 1982, 206; BGH, Beschlüsse vom 3. August 1984 - 2 StR 345/84 - und vom 5. Juli 1985 - 2 StR 161/85).
  • BGH, 05.07.1985 - 2 StR 161/85

    Annahme eines besonders schweren Falles der Beihilfe bei einer eine nicht geringe …

    Auszug aus BGH, 18.12.1985 - 2 StR 698/85
    Denn es kommt bei der Beihilfe darauf an, ob sich - bei Berücksichtigung des Gewichts der Haupttat - die Unterstützung selbst als besonders schwerer Fall darstellt (ständige Rechtsprechung; siehe die Rechtsprechungshinweise bei Mösl, NStZ 1981, 134, Fußn. 37; ferner BGH NStZ 1982, 206; BGH, Beschlüsse vom 3. August 1984 - 2 StR 345/84 - und vom 5. Juli 1985 - 2 StR 161/85).
  • BGH, 03.08.1984 - 2 StR 345/84

    Gesonderte Feststellung des Vorliegens von Beihilfe zu einem besonders schweren …

    Auszug aus BGH, 18.12.1985 - 2 StR 698/85
    Denn es kommt bei der Beihilfe darauf an, ob sich - bei Berücksichtigung des Gewichts der Haupttat - die Unterstützung selbst als besonders schwerer Fall darstellt (ständige Rechtsprechung; siehe die Rechtsprechungshinweise bei Mösl, NStZ 1981, 134, Fußn. 37; ferner BGH NStZ 1982, 206; BGH, Beschlüsse vom 3. August 1984 - 2 StR 345/84 - und vom 5. Juli 1985 - 2 StR 161/85).
  • BGH, 17.03.1989 - 2 StR 712/88

    Beihilfe ausschlaggebend als schwerer Fall für die Bewertung der Tat des Gehilfen …

    Denn für die Bewertung der Tat des Gehilfen und den demnach zugrundezulegenden Strafrahmen kommt es nicht in erster Linie auf die Haupttat an; entscheidend ist vielmehr, ob sich - bei Berücksichtigung des Gewichts der Haupttat - die Beihilfe selbst als besonders schwerer Fall darstellt (ständige Rechtsprechung, BGH NStZ 1982, 206; BGH, Beschlüsse vom 18. Dezember 1985 - 2 StR 698/85 - und 12. Oktober 1987 - 2 StR 499/87).
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