Rechtsprechung
| BGH, 14.01.2016 - 2 StR 7/15 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 261 StPO
Tatrichterliche Beweiswürdigung (Zeuge vom Hörensagen) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafurteil: Anforderungen an die Beweiswürdigung der Angaben eines "Zeugen vom Hörensagen"
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 261 StPO, § 267 StPO, § 46b Abs 1 S 1 Nr 1 StGB
Strafurteil: Anforderungen an die Beweiswürdigung der Angaben eines "Zeugen vom Hörensagen" - IWW
§ 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Beweiswürdigung von Zeugenaussagen im Rahmen eines bewaffneten und maskierten Überfalls auf eine Spielhalle
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Beweiswürdigung von Zeugenaussagen im Rahmen eines bewaffneten und maskierten Überfalls auf eine Spielhalle
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Zeuge vom Hörensagen
Verfahrensgang
- LG Schwerin, 22.08.2014 - 33 KLs 31/13
- BGH, 14.01.2016 - 2 StR 7/15
Papierfundstellen
- StV 2018, 791
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81
V-Mann
Auszug aus BGH, 14.01.2016 - 2 StR 7/15
Die Angaben eines "Zeugen vom Hörensagen' bedürfen wegen der erhöhten Gefahr unsachlicher Einflüsse auf die Wahrnehmung, Erinnerung und Wiedergabe von Informationen aus zweiter Hand sowie wegen der reduzierten Möglichkeiten für das Gericht und die Verfahrensbeteiligten, die Informationen durch Rückfragen bei der primären Auskunftsperson zu hinterfragen, stets einer besonders sorgfältigen Beweiswürdigung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 1981 - 2 BvR 215/81, BVerfGE 57, 250, 292; BGH, Urteil vom 1. August 1962 - 3 StR 28/62, BGHSt 17, 382, 385 f.). - BGH, 01.08.1962 - 3 StR 28/62
Vernehmung von Polizeibeamten als Zeugen vom Hörensagen i.R.v. Aussagen über die …
Auszug aus BGH, 14.01.2016 - 2 StR 7/15
Die Angaben eines "Zeugen vom Hörensagen' bedürfen wegen der erhöhten Gefahr unsachlicher Einflüsse auf die Wahrnehmung, Erinnerung und Wiedergabe von Informationen aus zweiter Hand sowie wegen der reduzierten Möglichkeiten für das Gericht und die Verfahrensbeteiligten, die Informationen durch Rückfragen bei der primären Auskunftsperson zu hinterfragen, stets einer besonders sorgfältigen Beweiswürdigung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 1981 - 2 BvR 215/81, BVerfGE 57, 250, 292; BGH, Urteil vom 1. August 1962 - 3 StR 28/62, BGHSt 17, 382, 385 f.).
- BGH, 07.05.2026 - 2 StR 545/25
(Teil-)Aufhebung des Urteils betreffend die Angeklagt mit den Feststellungen zu …
Rn. 8 Will das Tatgericht eine Verurteilung auf die Angaben eines Zeugen vom Hörensagen stützen, bedarf dessen Aussage wegen der erhöhten Gefahr unsachlicher Einflüsse auf die Wahrnehmung, Erinnerung und Wiedergabe von Informationen aus zweiter Hand einer besonders sorgfältigen und kritischen Beweiswürdigung (BGH…, Urteil vom 8. Juni 2016 - 2 StR 539/15, BGHR StPO § 261 Zeuge 24;… Beschlüsse vom 24. Oktober 2007 - 5 StR 468/07, StV 2008, 236, 237 Rn. 5, und vom 14. Januar 2016 - 2 StR 7/15, StV 2018, 791, 792 Rn. 7; jeweils mwN). - LG Hagen, 28.01.2025 - 31 Ks 4/24 Sie muss daher vom Tatrichter besonders sorgfältig und kritisch geprüft werden (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 14. Januar 2016 - 2 StR 7/15, StV 2018, 791, 792;… BeckOK-StPO/Eschelbach, 46. Ed., § 261 Rn. 56 ff. mwN).
- BGH, 29.03.2023 - 2 StR 306/22
Beweiswürdigung (Zeugen von Hörensagen: Zulässigkeit, geringerer Beweiswert, …
Sie muss daher vom Tatrichter besonders sorgfältig und kritisch geprüft werden (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 14. Januar 2016 - 2 StR 7/15, StV 2018, 791, 792;… BeckOK-StPO/Eschelbach, 46. Ed., § 261 Rn. 56 ff. mwN). - LG Wuppertal, 25.01.2018 - 23 KLs 12/16
Lebenslänglich und lange Haftstrafen im Mordprozess Hanaa S.
Sie hat bei der Würdigung dieser Angaben berücksichtigt, dass bei "Zeugen vom Hörensagen" wegen der erhöhten Gefahr unsachlicher Einflüsse auf die Wahrnehmung, Erinnerung und Wiedergabe von Informationen aus zweiter Hand sowie wegen der reduzierten Möglichkeiten für das Gericht und die Verfahrensbeteiligten, die Informationen durch Rückfragen bei der primären Auskunftsperson zu hinterfragen, stets einer besonders sorgfältigen Beweiswürdigung bedürfen (vgl. BGH, Beschluss vom 14.01.2016 - 2 StR 7/15 -, Rn. 7, juris m.w.N.).
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