Rechtsprechung
| BGH, 05.05.2020 - 2 StR 70/20 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zum Ausschluss der Öffentlichkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 12.11.2015 - 2 StR 311/15
Ausschluss der Öffentlichkeit während der Schlussvorträge (Beruhen; …
Auszug aus BGH, 05.05.2020 - 2 StR 70/20
Der Angeklagte oder sein Verteidiger haben einen Ausschluss der Öffentlichkeit nach § 171b Abs. 3 Satz 1 nicht bewirkt (vgl. Senat, Beschluss vom 12. November 2015 - 2 StR 311/15, NStZ 2016, 180; BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2016 - 5 StR 396/16, BeckRS 2016, 19824); dies geschah allein durch Antrag der Nebenklägerin für die Dauer ihrer Vernehmung und ausdrücklich nur zu deren Schutz (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Februar 2016 - 4 StR 493/15, BeckRS 2016, 4091). - BGH, 26.10.2016 - 5 StR 396/16
Rechtsfehlerhaft unterbliebener Ausschluss der Öffentlichkeit während der …
Auszug aus BGH, 05.05.2020 - 2 StR 70/20
Der Angeklagte oder sein Verteidiger haben einen Ausschluss der Öffentlichkeit nach § 171b Abs. 3 Satz 1 nicht bewirkt (vgl. Senat, Beschluss vom 12. November 2015 - 2 StR 311/15, NStZ 2016, 180; BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2016 - 5 StR 396/16, BeckRS 2016, 19824); dies geschah allein durch Antrag der Nebenklägerin für die Dauer ihrer Vernehmung und ausdrücklich nur zu deren Schutz (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Februar 2016 - 4 StR 493/15, BeckRS 2016, 4091). - BGH, 15.12.2015 - 4 StR 401/15
Revision im Strafverfahren: Nichtausschluss der Öffentlichkeit während einer …
Auszug aus BGH, 05.05.2020 - 2 StR 70/20
Vor diesem Hintergrund sowie mit Blick auf die - dem Senat durch die zugleich erhobene Sachrüge bekannte und die vorgeblich einvernehmlich erfolgten sexuellen Handlungen "wie in einem Pornofilm' darstellende (UA S. 16) - Einlassung des Angeklagten schließt der Senat hier aus (§ 337 StPO), dass eigene schutzwürdige Belange den Angeklagten bei Schlussvortrag und letztem Wort am Vortrag weiterer entlastender Gesichtspunkte in der allein zu diesem Zeitpunkt ungesetzlich erweiterten Öffentlichkeit gehindert haben (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 2019 - 5 StR 681/18, BeckRS 2019, 1285, und vom 15. Dezember 2015 - 4 StR 401/15, BeckRS 2016, 1509). - BGH, 04.02.2016 - 4 StR 493/15
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (gleichzeitige …
Auszug aus BGH, 05.05.2020 - 2 StR 70/20
Der Angeklagte oder sein Verteidiger haben einen Ausschluss der Öffentlichkeit nach § 171b Abs. 3 Satz 1 nicht bewirkt (vgl. Senat, Beschluss vom 12. November 2015 - 2 StR 311/15, NStZ 2016, 180; BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2016 - 5 StR 396/16, BeckRS 2016, 19824); dies geschah allein durch Antrag der Nebenklägerin für die Dauer ihrer Vernehmung und ausdrücklich nur zu deren Schutz (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Februar 2016 - 4 StR 493/15, BeckRS 2016, 4091). - BGH, 24.01.2019 - 5 StR 681/18
Kein Beruhen des Urteils auf etwaiger rechtsfehlerhafter Erweiterung der …
Auszug aus BGH, 05.05.2020 - 2 StR 70/20
Vor diesem Hintergrund sowie mit Blick auf die - dem Senat durch die zugleich erhobene Sachrüge bekannte und die vorgeblich einvernehmlich erfolgten sexuellen Handlungen "wie in einem Pornofilm' darstellende (UA S. 16) - Einlassung des Angeklagten schließt der Senat hier aus (§ 337 StPO), dass eigene schutzwürdige Belange den Angeklagten bei Schlussvortrag und letztem Wort am Vortrag weiterer entlastender Gesichtspunkte in der allein zu diesem Zeitpunkt ungesetzlich erweiterten Öffentlichkeit gehindert haben (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 2019 - 5 StR 681/18, BeckRS 2019, 1285, und vom 15. Dezember 2015 - 4 StR 401/15, BeckRS 2016, 1509).
- BGH, 19.03.2026 - 1 StR 25/26
Revision im Strafverfahren scheitert trotz Fehlern an § 337 StPO
Dass Beweggrund seiner Anschlusstat seine langjährige Affäre mit der Mitangeklagten war und er deswegen in Anwesenheit von Familienmitgliedern nichts sagen wollte, steht ersichtlich nicht im Zusammenhang mit der Vernehmung des minderjährigen Zeugen (zum Beruhensausschluss vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 5. Mai 2020 - 2 StR 70/20;… vom 24. Januar 2019 - 5 StR 681/18 Rn. 4;… vom 4. Februar 2016 - 4 StR 493/15 Rn. 3 und vom 15. Dezember 2015 - 4 StR 401/15). - BGH, 07.06.2023 - 2 StR 120/23
Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes; Änderung des Schuldspruchs
Soweit die Revision zutreffend einen Verstoß gegen § 171b Abs. 3 Satz 2 GVG rügt - während der Vernehmung des minderjährigen Tatopfers war die Öffentlichkeit ausgeschlossen -, schließt der Senat hier angesichts des in öffentlicher Hauptverhandlung abgelegten rückhaltlosen Geständnisses des Angeklagten mit dem Generalbundesanwalt ein Beruhen des Schuld- und Strafausspruchs auf dem fehlerhaften Nichtausschluss der Öffentlichkeit während der Schlussvorträge aus (vgl. Senat, Beschluss vom 5. Mai 2020 - 2 StR 70/20; BGH, Beschlüsse vom 15. Dezember 2015 - 4 StR 401/15 …und vom 24. Januar 2019 - 5 StR 681/18, juris Rn. 4).
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