Rechtsprechung
| BGH, 03.03.1978 - 2 StR 735/77 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zuständigkeit des Landgerichts nach Abtrennung eines Strafverfahrens gegen einen mitangeklagten Jugendlichen
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.02.1974 - 1 StR 588/73
Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei …
Auszug aus BGH, 03.03.1978 - 2 StR 735/77
Für die neue Hauptverhandlung wird auf BGHSt 25, 290 hingewiesen. - BGH, 13.05.1959 - 4 StR 439/58
Auszug aus BGH, 03.03.1978 - 2 StR 735/77
Von diesem Zeitpunkt an war nicht mehr die Strafkammer, sondern das Jugendschöffengericht sachlich zuständig (§ 40 JGG; vgl. BGHSt 13, 157, 159; BGH LM Nr. 1 zu § 103 JGG; BGH, Beschl. v. 13. Januar 1976 - 5 StR 709/75 -). - BGH, 13.01.1976 - 5 StR 709/75
Begründung der Erforderlichkeit einer Jugendstrafe bei geringem Tatbeitrag
Auszug aus BGH, 03.03.1978 - 2 StR 735/77
Von diesem Zeitpunkt an war nicht mehr die Strafkammer, sondern das Jugendschöffengericht sachlich zuständig (§ 40 JGG; vgl. BGHSt 13, 157, 159; BGH LM Nr. 1 zu § 103 JGG; BGH, Beschl. v. 13. Januar 1976 - 5 StR 709/75 -).
- BGH, 14.03.1979 - 2 ARs 75/79
Abgabe eines Verfahrens gegen einen Erwachsenen nach dessen Abtrennung von einem …
Wie das vorlegende Amtsgericht Braunschweig zutreffend geltend macht, war durch die Abtrennung des Verfahrens gegen den Erwachsenen Hartmut S. für das Verfahren gegen diesen nicht mehr der Jugendrichter, sondern das Erwachsenengericht, hier der Strafrichter, sachlich zuständig (vgl. BGHSt 13, 157, 159; BGH, Urt. vom 1. März 1978 - 2 StR 735/77 - m.w. Nachw.).
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