Rechtsprechung
| BGH, 18.02.1976 - 2 StR 747/75 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags auf Zeugenvernehmung wegen Ungeeignetheit der Zeugen für die Beweisfrage
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.04.1970 - 1 StR 45/70
eingestecktes Geld - § 242 StGB, Sachherrschaft, für Gewahrsamswechsel genügt …
Auszug aus BGH, 18.02.1976 - 2 StR 747/75
Der Senat hat davon abgesehen, einzelne Diebstähle im Urteilsspruch als besonders schwere Fälle zu kennzeichnen; denn diese Kennzeichnung berührt ausschließlich den Strafausspruch (vgl. BGHSt 23, 254).
- BGH, 05.07.1977 - 1 StR 284/77
Notwendigkeit des Hinweises auf rechtsfolgenverschärfende Umstände - Gesetzliche …
Die Annahme eines besonders schweren Falles berührt lediglich den Strafausspruch (vgl. BGHSt 23, 254, 256 sowie BGH, Urteil vom 18. Februar 1976 - 2 StR 747/75). - BGH, 03.03.1977 - 2 StR 798/76
Anwendung des milderen Gesetzes gemäß § 2 Abs. 3 StGB - Aufnahme der …
Weil § 243 StGB nur eine Strafzumessungsregel enthält und nicht den Schuldspruch betrifft, braucht die Kennzeichnung als besonders schwerer Fall nicht in den Urteilsspruch aufgenommen zu werden (vgl. BGHSt 23, 254, 256/257 und Urteil vom 18. Februar 1976 - 2 StR 747/75 -).
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