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| BGH, 09.05.1962 - 2 StR 78/62 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der Darlegung von Revisionsgründen im Strafprozess - Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Betruges und wegen Untreue
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 06.07.1956 - 2 StR 87/55
Auszug aus BGH, 09.05.1962 - 2 StR 78/62
Einbezogen in diese Gesamtstrafe durften nur Strafen für die Taten werden, die vor der ersten Verurteilung, also vor dem 29. Februar 1959, begangen worden sind (BGHSt 9, 370, 381 [BGH 06.07.1956 - 2 StR 37/55] und Urteil vom 4. Oktober 1961 - 2 StR 418/61 -). - BGH, 05.10.1954 - 2 StR 447/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 09.05.1962 - 2 StR 78/62
Zutreffend geht das Landgericht davon aus, daß die Pflicht, einen Vertrag zu erfüllen und dabei auf die Interessen des Vertragsgegners gebührend Rücksicht zu nehmen, allein noch keine Treuepflicht im Sinne des § 266 StGB darstellt (vgl. BGHSt 6, 314, 317) [BGH 05.10.1954 - 2 StR 447/53]. - BGH, 31.08.1960 - 2 StR 406/60
Festlegung einer neuen Gesamtstrafenbildung auf Grund der Revision des …
Auszug aus BGH, 09.05.1962 - 2 StR 78/62
Hinsichtlich der Höhe der neuen Gesamtstrafen wird die Strafkammer die in BGHSt 15, 164 dargelegten Grundsätze zu beachten haben. - BGH, 04.10.1961 - 2 StR 418/61
Voraussetzungen einer Gesamtstrafe
Auszug aus BGH, 09.05.1962 - 2 StR 78/62
Einbezogen in diese Gesamtstrafe durften nur Strafen für die Taten werden, die vor der ersten Verurteilung, also vor dem 29. Februar 1959, begangen worden sind (BGHSt 9, 370, 381 [BGH 06.07.1956 - 2 StR 37/55] und Urteil vom 4. Oktober 1961 - 2 StR 418/61 -). - RG, 29.05.1923 - I 1161/22
1. Wie hat das Urteil zu lauten, wenn ein Teil der Einzelhandlungen, die der …
Auszug aus BGH, 09.05.1962 - 2 StR 78/62
Soweit das Landgericht im Falle E. Seinen Betrug nicht für erwiesen ansieht, hätte es den Angeklagten freisprechen müssen, da entgegen dem Eröffnungsbeschluß keine fortgesetzte Handlung mehr vorliegen konnte (BGH DRZ 1951, 72 Nr. 12; RGSt 57, 302).
- BGH, 05.07.1968 - 5 StR 262/68
Weiterverkaufserlös - § 266 StGB, Treubruchstatbestand, vertragliche Nebenpflicht
Die Pflicht, einen Vertrag zu er füllen und dabei auf die Interessen des Vertragsgegners Rücksicht zu nehmen, ist noch keine Treuepflicht im Sinne des § 266 StGB (so BGH 2 StR 78/62 vom 9. Mai 1962). - BGH, 03.12.1965 - 1 StR 362/65
Verurteilung wegen Betruges und Untreue - Einstellung eines Verfahrens
Die bloße Pflicht, einen Vertrag zu erfüllen und dabei auf die Interessen des Vertragsgegners gebührende Rücksicht zu nehmen, begründet allein noch keine Treuepflicht im Sinne des § 266 StGB (BGHSt 6, 314, 317, 318 [BGH 05.10.1954 - 2 StR 447/53]; BGH Urt. v. 13. Dezember 1960 1 StR 446/60 S. 3, 4 und v. 9. Mai 1962, 2 StR 78/62, S. 5: beide angeführt bei Schwarz/Dreher, 27. Aufl., Anm. 1 B zu § 266 StGB, S. 851).
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