Rechtsprechung
| BGH, 12.05.1976 - 2 StR 793/75 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beschwerdeführung gegen die richterliche Kostenentscheidung - Kostentragung eines erfolglos eingelegten Rechtsmittels
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Strafschärfung, wenn Ausländer das deutsche Gastrecht zur Begehung schwerwiegender Taten missbraucht haben - Verstoß gegen den Gleichheitssgrundsatz - Zulässigkeit der Strafschärfung, weil die Angeklagten "dem Ausländergesetz unterliegend, bewußt das ...
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 27.10.1964 - 1 StR 358/64
Berücksichtigung einer für den Angeklagten günstigeren Rechtslage nach einer …
Auszug aus BGH, 12.05.1976 - 2 StR 793/75
Im Falle einer Miterstrekkung nach § 357 StPO muß der Nichtrevident diese Folge tragen (vgl. BGHSt 20, 77, 80, ferner 18, 231, 233). - BGH, 29.01.1963 - 1 StR 516/62
Auszug aus BGH, 12.05.1976 - 2 StR 793/75
Denn die Tätigkeit des Landgerichts nach der Zurückverweisung der Sache bildete mit dem Verfahrensabschnitt bis zum ersten Urteil des Landgerichts kostenrechtlich eine Einheit (vgl. BGHSt 18, 231 ff), so daß, da für einen Rechtszug eine Gebühr nur einmal erhoben wird, durch die neue Hauptverhandlung vor dem Landgericht keine zusätzliche Gebühr angefallen ist.
- BGH, 21.09.1979 - 3 StR 288/79
Verletzung des deutschen Gastrechts als Strafschärfung
Damit verstößt sie gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 und 3 GG (BGH NJW 1972, 2191; vgl. BGH, Urt.v. 12. Mai 1976 - 2 StR 793/75 - bei Holtz MDR 1976, 812; BGH, Beschlüsse vom 30. Juni 1976 - 3 StR 203/76 - bei Holtz MDR 1976, 986 und vom 30. Mai 1978 - 5 StR 313/78). - BGH, 05.07.1977 - 4 StR 296/77
Erwerb von Betäubungsmitteln zum Zweck des Weiterverkaufs als Handeltreiben mit …
Den Strafzumessungsgründen liegen insoweit insbesondere keine Erwägungen zugrunde, die ausnahmsweise trotz des Zusammenhangs mit der Ausländereigenschaft des Angeklagten wegen ihres Aussagewertes für die Höhe der individuellen Schuld (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 12.05.1976, 2 StR 793/75) für zulässig angesehen werden könnten".
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