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| BGH, 21.05.1980 - 2 StR 8/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Strafmilderung gemäß § 49 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) ohne Begründung Ermessensentscheidung
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 07.08.1973 - 1 StR 230/73
Mord in Tateinheit mit besonders schwerem Raub - Krankheitswert einer …
Auszug aus BGH, 21.05.1980 - 2 StR 8/80
Denn der Schuldgehalt der Tat bestimmt sich nicht allein nach dem Grad der Schuldfähigkeit, sondern nach den gesamten Umständen, welche die Tat als mehr oder minder leicht oder schwer erscheinen lassen (BGH, Urteile vom 7. August 1973 - 1 StR 230/73 m.w.N. und vom 13. Juli 1976 - 1 StR 379/76). - BGH, 13.07.1976 - 1 StR 379/76
Revisionsrechliche Beurteilung einer Verurteilung wegen Mordes aus niederem …
Auszug aus BGH, 21.05.1980 - 2 StR 8/80
Denn der Schuldgehalt der Tat bestimmt sich nicht allein nach dem Grad der Schuldfähigkeit, sondern nach den gesamten Umständen, welche die Tat als mehr oder minder leicht oder schwer erscheinen lassen (BGH, Urteile vom 7. August 1973 - 1 StR 230/73 m.w.N. und vom 13. Juli 1976 - 1 StR 379/76).
- BGH, 26.03.1985 - 1 StR 110/85
Abgrenzung zwischen Diebstahl und Unterschlagung, wenn dasTatopfer verstorben ist …
Denn der Schuldgehalt einer Tat bestimmt sich nicht allein nach dem Grad der Schuldfähigkeit des Täters, sondern nach den gesamten Umständen, welche die Tat unter dem Gesichtspunkt der Schuld als mehr oder minder leicht oder schwer erscheinen lassen (BVerfGE 50, 5 [BVerfG 25.10.1978 - 1 BvR 983/78] = NJW 1979, 207 [BVerfG 25.10.1978 - 1 BvR 983/78] unter Hinweis auf BGHSt 7, 28; BGH, Urteile vom 13. November 1979 - 1 StR 526/79 - und vom 19. April 1984 - 1 StR 20/84; vgl. ferner BGH, Urt. vom 21. Mai 1980 - 2 StR 8/80 - bei Mösl NStZ 1981, 135). - BGH, 11.08.1982 - 2 StR 407/82
Herabsetzung des Strafrahmens wegen erheblich verminderter Schuldfähigkeit des …
Die Urteilsgründe müssen deshalb Aufschluß darüber geben, für welche dieser Möglichkeiten sich der Tatrichter entschieden hat und welche Erwägungen für seine Entscheidung maßgebend waren (BGH, Urteil vom 21. Mai 1980 - 2 StR 8/80 -). - BGH, 18.05.1983 - 2 StR 250/83
Unzureichende Erörterung der verminderten Schuldfähigkeit im Strafrahmen
Die Urteilsgründe müssen ergeben, welche dieser Möglichkeiten der Tatrichter gewählt hat und welche Erwägungen für seine Entscheidung maßgeblich waren (BGH, Urteil vom 21. Mai 1980 - 2 StR 8/80 - und Beschlüsse vom 11. August 1982 - 2 StR 407/82 - und vom 9. Februar 1983 - 2 StR 37/83). - BGH, 09.02.1983 - 2 StR 37/83
Entscheidung über die Herabsetzung eines Strafrahmens bei verminderter …
Die Urteilsgründe müssen Aufschluß darüber geben, für welche dieser Möglichkeiten er sich entschieden hat und welche Erwägungen für seine Entscheidung maßgeblich waren (BGH, Urteil vom 21. Mai 1980, 2 StR 8/80, und Beschluß vom 11. August 1982, 2 StR 407/82).
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