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| BGH, 03.02.1953 - 2 StR 803/52 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.12.1952 - 3 StR 69/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 03.02.1953 - 2 StR 803/52
Im neuen Urteilsspruch wird die Bekanntmachungsbefugnis dem Zoll Sekretär M. nur insoweit zuzusprechen sein, als der Angeklagte wegen wissentlicher falscher Anschuldigung verurteilt ist (vgl RG JW 1937, 3301 und das zu § 399 RAbgO ergangene Urteil des BGH vom 11.12.52 3 StR 69/52, zum Abdruck bestimmt). - RG, 25.03.1935 - 3 D 250/34
Ist unter Verdächtigung im Sinne des § 164 StGB. n. F. nur eine Mitteilung zu …
Auszug aus BGH, 03.02.1953 - 2 StR 803/52
Er hat also nicht, wie die Revision vorbringt, seine Angaben über M. nur gemacht, um selbst straffrei auszugehen und seine Straffreiheit gegen die Aussage "einzuhandeln"; die Absicht, gegen den Verdächtigten ein behördliches Verfahren herbeizuführen, braucht nicht der alleinige Zweck der Verdächtigung zu sein (RGSt 69, 173).
- BGH, 30.04.1953 - 4 StR 534/52
Rechtsmittel
Eine tateinheitliche Verurteilung wegen Anstiftung zur uneidlichen vorsätzlichen Falschaussage (§§ 153, 48, 73 StGB; vgl. BGHSt 1, 241; BGH 4 StR 918/51 vom 24. April 1952, 4 StR 539/52 vom 20. November 1952, 2 StR 803/52 vom 3. Februar 1953) entfällt, weil die Strafkammer nicht feststellen zu können glaubte, dass die Aufforderung des Angeklagten für die falsche uneidliche Aussage der S. ursächlich war.
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