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Rechtsprechung
   BGH, 25.01.1984 - 2 StR 811/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,5845
BGH, 25.01.1984 - 2 StR 811/83 (https://dejure.org/1984,5845)
BGH, Entscheidung vom 25.01.1984 - 2 StR 811/83 (https://dejure.org/1984,5845)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 1984 - 2 StR 811/83 (https://dejure.org/1984,5845)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Strafschärfende Anlastung des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln als solches

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 11.02.1999 - 4 StR 657/98

    Fehlerhafte Besetzung; Präklusion; Doppelverwertungsverbot; Unerlaubtes …

    Das ist unzulässig (in diesem Sinne BGH, Beschluß vom 25. Januar 1984 - 2 StR 811/83; OLG Frankfurt StV 1997, 639 f;… Körner BtMG 4. Aufl. § 29 Rdn. 278).
  • BGH, 17.04.1986 - 1 StR 172/86

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Absehen von der Bestrafung auf …

    Unter diesen Umständen bedarf es keiner abschließenden Entscheidung, wie die im Rahmen von § 29 Abs. 3 Nr. 4 BtMG zu Lasten des Angeklagten angestellte Erwägung des Landgerichts zu werten ist, der Angeklagte habe "das Tatbestandsmerkmal des Handeltreibens erfüllt, also dasjenige Tatbestandsmerkmal, welches als das gefährlichste angesehen wird" (UA S. 18/19); der Generalbundesanwalt sieht hierin unter Hinweis auf BGH, Beschl. vom 25. Januar 1984 - 2 StR 811/83 - einen Rechtsfehler.

    Die vom Generalbundesanwalt genannte Entscheidung 2 StR 811/83 würde nicht entgegenstehen, weil sie zu § 11 Abs. 4 BtMG a.F. ergangen ist und der damals entscheidende Senat die Ausführungen des Landgerichts (Handeltreiben sei "die verwerflichste der unter Strafe gestellten Handlungsweisen") auf sämtliche in diesem Absatz genannten Handlungsweisen bezog, was möglicherweise damit zusammenhing, daß in der - § 29 Abs. 3 Nr. 4 BtMG vergleichbaren - Vorschrift des § 11 Abs. 4 Nr. 5 BtMG a.F. die Begehungsweise des Handeltreibens nicht enthalten war.

  • BGH, 23.11.1999 - 5 StR 316/99

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Doppelverwertungsverbot

    Rn. 9 3. Es bleibt daher lediglich eine Divergenz zum 4. Strafsenat - möglicherweise auch noch zum 2. Strafsenat (vgl. Beschluß vom 25. Januar 1984 - 2 StR 811/83 -) - in der abstrakten Frage des Anwendungsbereichs des § 46 Abs. 3 StGB.
  • OLG Frankfurt, 03.06.1997 - 1 Ss 255/96
    In der damit vorgenommenen strafschärfenden Berücksichtigung der Tatbestandsalternative des Handeltreibens als solcher liegt eine unzulässige Doppelverwertung von Strafzumessungstatsachen gemäß § 46 Abs. 3 StGB (Senatsbeschluß vom 22.05.1992 - 1 Ss 120/92; Körner, BtMG , § 29 Rdn.278 m.N.; BGH Beschluß vom 25.01.1984 - 2 StR 811/83 zu § 11 Abs. 4 BetMG a.F.).
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