Rechtsprechung
| BGH, 11.04.1986 - 2 StR 85/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Gewinnabschöpfung eines durch eine rechtswidrige Tat erlangten Vermögensvorteils
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 28.03.1979 - 2 StR 700/78
Verfall und Wertersatzeinziehung bei Verstoß gegen das BtMG - Rechtliche …
Auszug aus BGH, 11.04.1986 - 2 StR 85/86
Dabei hat sie übersehen, daß die Maßnahme des Verfalls (§ 73 StGB) nur dazu dient, dem Täter den durch eine rechtswidrige Tat erlangten Vermögensvorteil zu entziehen; es soll lediglich der Gewinn abgeschöpft werden (BGHSt 28, 369 [BGH 28.03.1979 - 2 StR 700/78]). - BGH, 19.10.1984 - 3 StR 433/84
Anforderungen an die Begründung eines Verfalls - Zweck der Anordnung eines …
Auszug aus BGH, 11.04.1986 - 2 StR 85/86
Bei der erneuten Entscheidung wird durch das Landgericht zu berücksichtigen sein, daß allein diejenigen Vermögensanteile für verfallen erklärt werden dürfen, die durch eine von der Anklage umfaßte und vom Tatgericht festgestellte Tat erlangt worden sind (vgl. BGH Beschl. v. 19. Oktober 1984 - 3 StR 433/84 -).".
- BGH, 03.08.1988 - 2 StR 357/88
Betäubungsmittel - Unerlaubter Handel - Verfall des Gewinns - Gewinnminderung - …
Zur Ermittlung des Gewinns sind von den Erlösen jedoch nicht nur die Einkaufspreise abzuziehen, sondern sämtliche gewinnmindernde Unkosten (vgl. BGH, Beschluß vom 11. April 1986 - 2 StR 85/86 - im Anschluß an BGHSt 28, 369 f.).
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