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Rechtsprechung
   BGH, 14.10.1988 - 2 StR 86/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,5766
BGH, 14.10.1988 - 2 StR 86/88 (https://dejure.org/1988,5766)
BGH, Entscheidung vom 14.10.1988 - 2 StR 86/88 (https://dejure.org/1988,5766)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 1988 - 2 StR 86/88 (https://dejure.org/1988,5766)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verfahrenseinstellung wegen Verfolgungsverjährung - Verjährung der Untreue nach Abschluss der den tatbestandsmäßigen Nachteil begründenden oder verstärkenden Handlungen - Dahrlehensaufnahme und Zahlungen der Zinsraten und Tilgungsraten als tatbestandsmäßige ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.01.1968 - 5 StR 603/67

    Beginn der Verjährung der Strafverfolgung des Betrugs - Vermögensschaden beim …

    Auszug aus BGH, 14.10.1988 - 2 StR 86/88
    Die in Erfüllung des Darlehensvertrages geleisteten Zahlungen der Zins- und Tilgungsraten sind weder tatbestandsmäßige Untreuehandlungen noch begründen sie einen weitergehenden Nachteil im Sinne von § 266 StGB (vgl. auch BGHSt 22, 38 ff; 16, 208) [BGH 23.08.1961 - 2 StR 267/61].
  • BGH, 23.08.1961 - 2 StR 267/61

    Beginn der Verjährungsfrist mit dem Zeitpunkt der Deliktsvollendung - Abschluss …

    Auszug aus BGH, 14.10.1988 - 2 StR 86/88
    Die in Erfüllung des Darlehensvertrages geleisteten Zahlungen der Zins- und Tilgungsraten sind weder tatbestandsmäßige Untreuehandlungen noch begründen sie einen weitergehenden Nachteil im Sinne von § 266 StGB (vgl. auch BGHSt 22, 38 ff; 16, 208) [BGH 23.08.1961 - 2 StR 267/61].
  • BGH, 15.03.2001 - 5 StR 454/00

    Urteil gegen Mitarbeiter des Blutspendedienstes rechtskräftig

    Entsteht aber der Nachteil erst durch verschiedene Ereignisse oder vergrößert er sich durch sie nach und nach, dann ist der Zeitpunkt des letzten Ereignisses maßgebend (BGHR StGB § 78a Satz 1 - Untreue 1).
  • BGH, 07.07.2004 - 5 StR 412/03

    Urteil gegen den ehemaligen Bundesminister Prof. Dr. Krause aufgehoben

    Entsteht der Nachteil erst durch verschiedene Ereignisse oder vergrößert er sich nach und nach, dann ist der Zeitpunkt des letzten Ereignisses maßgebend (vgl. BGHR StGB § 78a Satz 1 Untreue 1; BGH NStZ 2003, 540 f. m.w.N.).
  • BGH, 08.05.2003 - 4 StR 550/02

    Untreue (Nachteil; Vermögensbetreuungspflicht; Beihilfe bei kollusivem …

    Entsteht, wie hier, der Nachteil im Sinne des § 266 StGB erst durch verschiedene Ereignisse, ist der Zeitpunkt des letzten Ereignisses maßgeblich (BGHR StGB § 78 a Satz 1 Untreue 1, 2; BGH NStZ 2001, 650).
  • LG Düsseldorf, 13.02.2017 - 18 KLs 1/15

    Korruption: Ex-Chef des NRW-Baubetriebs zu langer Haft verurteilt

    Bezieht sich die Untreue auf einen in mehreren Teilakten eintretenden Schaden, so ist Beendigung (erst) mit dem Verlust des letzten vom Vorsatz umfassten Vermögensteils gegeben (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juli 2001 - 5 StR 530/00, NStZ 2001, 650; Urteil vom 8. Mai 2003 - 4 StR 550/02, NStZ 2003, 540; Beschluss vom 14. Oktober 1988 - 2 StR 86/88, wistra 1989, 97;… Fischer, aaO, § 266 Rn. 187 mwN).
  • OLG Frankfurt, 12.01.2004 - 3 Ws 1106/02

    Untreue des Parteifunktionsträgers durch eigenmächtige Parteifinanzierung mittels …

    Rn. 61 Hier haben die Angeschuldigten neben der in erster Linie erstrebten Vermögensgefährdung den Eintritt von gelegentlichen Vermögensminderungen durch Verschleierungshandlungen in ihren - nach Meinung des Senats hinreichend konkretisierten (vgl. hierzu BGH, B. vom 14.10.1988 - 2 StR 86/88, wistra 1989, 97 f.) Vorsatz aufgenommen.
  • BayObLG, 20.07.1995 - 4St RR 4/95

    Strafrecht; Mitwirkung an Submissionskartell

    Jedoch ist anerkannt, daß auch die den tatbestandsmäßigen Nachteil verstärkenden Handlungen in den Zeitraum der noch nicht beendeten Tat einzubeziehen sind, wenn sie vom Vorsatz des Täters umfaßt werden (BGH wistra 1989, 97/98).
  • BGH, 16.12.1988 - 2 StR 595/88

    Verjährungsbeginn beim Betrug

    Entsteht er erst durch verschiedene Ereignisse oder vergrößert er sich durch sie nach und nach, dann ist der Zeitpunkt des letzten Ereignisses maßgebend (vgl. BGH, Beschluß vom 14. Oktober 1988 - 2 StR 86/88, zum Abdruck in BGHR StGB § 78 a S. 1 vorgesehen).
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