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Rechtsprechung
   BGH, 25.02.2016 - 2 StR 9/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,7158
BGH, 25.02.2016 - 2 StR 9/16 (https://dejure.org/2016,7158)
BGH, Entscheidung vom 25.02.2016 - 2 StR 9/16 (https://dejure.org/2016,7158)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 2016 - 2 StR 9/16 (https://dejure.org/2016,7158)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 176 Abs. 1 StGB; § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB; § 46 Abs. 1 StGB
    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (Strafzumessung: geringer Altersunterschied von Täter und Opfer)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Strafzumessung bei schwerem sexuellen Missbrauch eines Kindes: Berücksichtigung einer "Liebesbeziehung" zwischen einem 13-jährigen Mädchen und einem Heranwachsenden

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 StGB, § 176a StGB, § 267 StPO
    Strafzumessung bei schwerem sexuellen Missbrauch eines Kindes: Berücksichtigung einer "Liebesbeziehung" zwischen einem 13-jährigen Mädchen und einem Heranwachsenden

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 176a Abs. 4 StGB

  • Wolters Kluwer

    Revisionrechtliche Nachprüfung des Strafausspruchs bzgl. des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes durch einen Heranwachsenden; Prägung des Tatbilds von der Persönlichkeitsstruktur des Angeklagten und seinem jungen Alter zur Tatzeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2 ; StGB § 176a Abs. 4
    Revisionrechtliche Nachprüfung des Strafausspruchs bzgl. des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes durch einen Heranwachsenden; Prägung des Tatbilds von der Persönlichkeitsstruktur des Angeklagten und seinem jungen Alter zur Tatzeit

  • datenbank.nwb.de

    Strafzumessung bei schwerem sexuellen Missbrauch eines Kindes: Berücksichtigung einer "Liebesbeziehung" zwischen einem 13-jährigen Mädchen und einem Heranwachsenden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 363
  • StV 2017, 40
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.06.2013 - 2 StR 189/13

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (minder schwerer Fall: Beweiswürdigung …

    Auszug aus BGH, 25.02.2016 - 2 StR 9/16
    Die im Vergleich mit anderen Missbrauchsfällen geringe Altersdifferenz zwischen Täter und Opfer stellt - neben der "Liebesbeziehung' als strafzumessungsrechtlichem Sonderfall (vgl. BGH, Beschluss vom 5. April 2005 - 4 StR 95/15, StV 2005, 387) - einen bestimmenden Strafzumessungsgrund dar (vgl. BT-Drucks. 13/8567 S. 32, 81; 15/350 S. 18; Senat, Beschluss vom 5. Juni 2013 - 2 StR 189/13, NStZ-RR 2013, 291;… Eisele in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 176a Rn. 17;… Fischer, StGB, 63. Aufl., § 176a Rn. 14;… Laubenthal, Handbuch der Sexualstraftaten, 2012, Rn. 542;… Münch-Komm/Renzikowski, StGB, 2. Aufl., § 176a Rn. 48).
  • BGH, 05.04.2005 - 4 StR 95/05

    (Schwerer) sexueller Missbrauch von Kindern (Rechtsgut der ungestörten …

    Auszug aus BGH, 25.02.2016 - 2 StR 9/16
    Die im Vergleich mit anderen Missbrauchsfällen geringe Altersdifferenz zwischen Täter und Opfer stellt - neben der "Liebesbeziehung' als strafzumessungsrechtlichem Sonderfall (vgl. BGH, Beschluss vom 5. April 2005 - 4 StR 95/15, StV 2005, 387) - einen bestimmenden Strafzumessungsgrund dar (vgl. BT-Drucks. 13/8567 S. 32, 81; 15/350 S. 18; Senat, Beschluss vom 5. Juni 2013 - 2 StR 189/13, NStZ-RR 2013, 291;… Eisele in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 176a Rn. 17;… Fischer, StGB, 63. Aufl., § 176a Rn. 14;… Laubenthal, Handbuch der Sexualstraftaten, 2012, Rn. 542;… Münch-Komm/Renzikowski, StGB, 2. Aufl., § 176a Rn. 48).
  • BGH, 07.06.2017 - 4 StR 186/17

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung der Altersdifferenz beim …

    Allenfalls in einer geringen Altersdifferenz zwischen einem (jugendlichen oder heranwachsenden) Täter und einem kindlichen Opfer kann ein strafzumessungsrechtlicher Sonderfall liegen, dem indes strafmildernde Wirkung zukommt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 2016 - 2 StR 9/16, juris Rn. 5 und vom 5. April 2005 - 4 StR 95/15, StV 2005, 387 jeweils mwN; vgl. insbesondere auch BTDrucks. 13/8567 S. 32, 81; 15/350 S. 18).' Zwar war der Angeklagte nicht nur deutlich älter als die Geschädigten, er nahm auch eine Vaterstellung mit entsprechender Autorität ihnen gegenüber ein.
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