Rechtsprechung
| BGH, 02.03.1962 - 2 StR 9/62 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Unvorschriftsmäßige Besetzung des Rechts - Hinzuziehung eines Landgerichtsrats als Ergänzungsrichter und später als Beisitzer infolge der Verhinderung des ursprünglichen Beisitzers - Vorliegen eines Fortsetzungszusammenhangs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 17, 157
- NJW 1962, 972
- MDR 1962, 491
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (15)
- RG, 20.03.1928 - I 963/27
1. Kann der Strafantrag auf einen Teil von mehreren in einem Schriftstück …
Auszug aus BGH, 02.03.1962 - 2 StR 9/62
Für die Fälle, in denen mehrere Taten tateinheitlich begangen worden sind, ist allgemein anerkannt, daß die Taten, bei denen von vornherein eine Verfahrensvoraussetzung fehlt (u.a. mangelnder Strafantrag) oder später ein Hindernis für die Bestrafung eingetreten ist (u.a. Verjährung Anwendbarkeit eines Straffreiheitsgesetzes) nicht mehr Gegenstand einer Bestrafung sein können, sie vielmehr aus dem Verfahren ausscheiden (vgl. u.a. RGSt 62, 83; 72, 44; 74, 203, 205; BGHSt 7, 305).Der Senat befindet sich damit im Einklang mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts in RGSt 62, 83, 85; 74, 203, 205 ff. Soweit den Entscheidungen des Reichsgerichts RGSt 71, 286 und des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 4. November 1954 - 4 StR 485/54 - eine andere Auffassung zu entnehmen sein sollte, konnte der Senat ihr nicht folgen.
- RG, 23.12.1937 - 5 D 637/37
Hat von mehreren Verletzten nur einer Strafantrag gestellt, so deckt dieser …
Auszug aus BGH, 02.03.1962 - 2 StR 9/62
Die fehlenden Strafanträge werden auch nicht durch die Anträge der anderen Verletzten ersetzt (RGSt 72, 44).Für die Fälle, in denen mehrere Taten tateinheitlich begangen worden sind, ist allgemein anerkannt, daß die Taten, bei denen von vornherein eine Verfahrensvoraussetzung fehlt (u.a. mangelnder Strafantrag) oder später ein Hindernis für die Bestrafung eingetreten ist (u.a. Verjährung Anwendbarkeit eines Straffreiheitsgesetzes) nicht mehr Gegenstand einer Bestrafung sein können, sie vielmehr aus dem Verfahren ausscheiden (vgl. u.a. RGSt 62, 83; 72, 44; 74, 203, 205; BGHSt 7, 305).
- BGH, 10.01.1956 - 5 StR 529/55
Beil - §§ 25, 27 StGB, Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme, Mitbeherrschung des …
Auszug aus BGH, 02.03.1962 - 2 StR 9/62
Nach allem beherrschte sie den Geschehensablauf mit (vgl. BGHSt 8, 393 [BGH 10.01.1956 - 5 StR 529/55]).
- BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51
Bewußtsein der Rechtswidrigkeit
Auszug aus BGH, 02.03.1962 - 2 StR 9/62
Überflüssig und mißverständlich ist allerdings der im Urteil folgende Satz: "Abgesehen davon hätte er bei gehöriger Gewissensanspannung erkennen müssen, daß das angewandte Nötigungsmittel zu dem angestrebten Zweck verwerflich und damit rechtswidrig war" (BGHSt 2, 194 ff [BGH 18.03.1952 - GSSt - 2/51]). - BGH, 19.04.1955 - 2 StR 172/54
Auszug aus BGH, 02.03.1962 - 2 StR 9/62
Für die Fälle, in denen mehrere Taten tateinheitlich begangen worden sind, ist allgemein anerkannt, daß die Taten, bei denen von vornherein eine Verfahrensvoraussetzung fehlt (u.a. mangelnder Strafantrag) oder später ein Hindernis für die Bestrafung eingetreten ist (u.a. Verjährung Anwendbarkeit eines Straffreiheitsgesetzes) nicht mehr Gegenstand einer Bestrafung sein können, sie vielmehr aus dem Verfahren ausscheiden (vgl. u.a. RGSt 62, 83; 72, 44; 74, 203, 205; BGHSt 7, 305). - RG, 23.08.1934 - 1 D 768/34
Liegen die Voraussetzungen des § 20 a Abs. 2 StGB. vor, wenn die erforderlichen …
Auszug aus BGH, 02.03.1962 - 2 StR 9/62
Alle Teilhandlungen gehen in ihr auf und verlieren damit ihre rechtliche Selbständigkeit (RGSt 50, 243; 68, 297). - BGH, 24.05.1955 - 1 StR 200/54
Auszug aus BGH, 02.03.1962 - 2 StR 9/62
Auch solange Dr. Schmidt nur Ergänzungsrichter war, hatte er die Berechtigung, Fragen an Zeugen und Angeklagte zu stellen (vgl. RGSt 67, 276; BGH Urt. v. 24. Mai 1955 - 1 StR 200/54 - insoweit in BGHSt 7, 333 nicht veröffentlicht). - RG, 21.05.1940 - 1 D 220/40
Die Anwendbarkeit der Vorschrift des § 157 Abs. 1 Nr. 1 StGB. ist auch dann nicht …
Auszug aus BGH, 02.03.1962 - 2 StR 9/62
Für die Fälle, in denen mehrere Taten tateinheitlich begangen worden sind, ist allgemein anerkannt, daß die Taten, bei denen von vornherein eine Verfahrensvoraussetzung fehlt (u.a. mangelnder Strafantrag) oder später ein Hindernis für die Bestrafung eingetreten ist (u.a. Verjährung Anwendbarkeit eines Straffreiheitsgesetzes) nicht mehr Gegenstand einer Bestrafung sein können, sie vielmehr aus dem Verfahren ausscheiden (vgl. u.a. RGSt 62, 83; 72, 44; 74, 203, 205; BGHSt 7, 305). - RG, 06.07.1933 - II 308/33
Ist das Gericht ohne weiteres verpflichtet, nach dem Eintritt des …
Auszug aus BGH, 02.03.1962 - 2 StR 9/62
Auch solange Dr. Schmidt nur Ergänzungsrichter war, hatte er die Berechtigung, Fragen an Zeugen und Angeklagte zu stellen (vgl. RGSt 67, 276;… BGH Urt. v. 24. Mai 1955 - 1 StR 200/54 - insoweit in BGHSt 7, 333 nicht veröffentlicht). - BGH, 04.11.1954 - 4 StR 485/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 02.03.1962 - 2 StR 9/62
Der Senat befindet sich damit im Einklang mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts in RGSt 62, 83, 85; 74, 203, 205 ff. Soweit den Entscheidungen des Reichsgerichts RGSt 71, 286 und des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 4. November 1954 - 4 StR 485/54 - eine andere Auffassung zu entnehmen sein sollte, konnte der Senat ihr nicht folgen. - BGH, 29.10.1959 - 2 StR 299/59
Rechtsmittel
- RG, 12.07.1937 - 2 D 52/37
Ist das Fehlen des Strafantrages für die strafrechtliche Verfolgbarkeit einer …
- RG, 29.11.1927 - I 927/27
1. Finden die Vorschriften des § 49 a MSchG. auch auf neu geschaffene Räume im …
- RG, 08.02.1917 - I 650/16
Wird die sog. Rückfallsverjährung durch eine fortgesetzte Tat unterbrochen, die …
- RG, 28.09.1937 - 1 D 1100/36
1. Ist wie ein Hehler zu bestrafen, wer Diebesbeute im Haushalte mitverzehrt? 2. …
- BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93
Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten …
Dieser Weg ist vom Bundesgerichtshof selbst schon in Einzelfällen zur Vermeidung zusätzlicher Wertungswidersprüche zu gesetzlichen Regelungen eingeschlagen worden (vgl. BGHSt 17, 157 zum Strafantrag; BGHSt 27, 18, 21 zur presserechtlichen Verjährung; BGHSt 26, 4, 8 zur Gewerbsmäßigkeit; BGHSt 35, 36 zur steuerlichen Selbstanzeige); er ist erst jüngst vom 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (wistra 1994, 57, 60) für die Verjährung der fortgesetzten Handlung befürwortet (vgl. auch Geppert Jura 1993, 649, 651, 654;… Foth in Festschrift für Nirk 1992 S. 293, 295 ff.;… Rüping GA 1985, 437, 446 ff.;… Stree in Festschrift für Friedrich-Wilhelm Krause, 1990, S. 393, 398 ff.), aber auch für die Bandenmäßigkeit der Tatbegehung, für die Fragen der Rechtskrafterstreckung, für die nachträgliche Gesamtstrafenbildung und für die Anwendung des § 66 Abs. 1 StGB erwogen worden.Für fortgesetzte Taten und Serien selbständiger Taten ist daher gleichermaßen notwendig, die der Verurteilung zugrunde gelegten Teilakte und Einzeltaten so konkret und individualisiert zu ermitteln und festzustellen, daß sich daraus die Verwirklichung des objektiven und subjektiven Deliktstatbestandes nachprüfbar ergibt (BGHSt 17, 157, 158;… BGH GA 1965, 92; 1959, 371, 372; BGH JR 1954, 268, 269; BGH bei Holtz MDR 1978, 803; BGH NStZ 1993, 35; 1984, 565, 566; 1982, 128;… vgl. BGHR StPO § 267 I 1 Mindestfeststellungen 3, 4 und Sachdarstellung 6).
- BGH, 28.11.1997 - 3 StR 114/97
Verurteilung des ehemaligen parlamentarischen Geschäftsführers der …
Denn anders als bei einer tatbestandlichen Handlungseinheit war für eine fortgesetzte Handlung gerade nicht die durch den gesetzlichen Tatbestand vorgegebene Einheitlichkeit der Tat kennzeichnend (vgl. BGHSt 40, 138, 163 ff.), sondern maßgeblich war der Umstand, daß objektiv mehr oder weniger lose zusammenhängende, im übrigen den objektiven und subjektiven Tatbestand voll erfüllende Einzelakte nur durch einen, wie auch immer gearteten Gesamtvorsatz zu einer Tat im Rechtssinne verbunden wurden (vgl. BGHSt 17, 157, 158; 35, 318, 324;… vgl. auch Jähnke LK in 11. Aufl. § 78 a Rdn. 10). - BGH, 25.03.1981 - 2 StR 130/81
Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs zwischen Täterhandlungen und …
Die Verbindung einzelner Handlungen zu einer rechtlichen Einheit im Sinne einer fortgesetzten Tat entbindet den Tatrichter nicht von der Verpflichtung, für jeden Einzelakt zu prüfen, ob und in welcher Art dieser den gesetzlichen Tatbestand erfüllt und als solcher strafbar ist (vgl. BGHSt 17, 157, 158).
- BGH, 11.06.1981 - 4 StR 298/80
Zwangsweise Entfernung vom Unfallort - § 142 Abs. 1, Abs. 2 StGB, …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht eine Pflicht zur Vorlegung deshalb unter anderem nur dann, wenn die Rechtsauffassung, von der abgewichen werden soll, die tragende Grundlage der früheren Entscheidung gewesen ist (BGHSt 7, 314; 17, 157, 158). - BGH, 11.08.1993 - 3 StR 361/92
Gesamtvorsatz bei fortgesetzter Handlung
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat dem Gesamtvorsatz ebenfalls besondere Bedeutung beigemessen, weil allein er die an sich rechtlich selbständigen tatbestandsmäßigen Einzelhandlungen eines Täters zu einer einzigen rechtlichen Tat verbindet (vgl. BGHSt 17, 157, 158; 35, 318, 324). - BGH, 12.07.1979 - 4 StR 204/79
Revision wegen Verletzung materiellen Rechts; Strafantragserfordernis bei …
Das trifft hier für die vom Angeklagten erreichte Aushändigung der 2.800 DM am 5. Juli 1978, dem letzten Teilakt des fortgesetzten Betruges (vgl. BGHSt 17, 157, 158), und für den Diebstahl der 11.200 DM am 6. Juli 1978 zu. - BayObLG, 26.02.1990 - 1 ObOWi 340/89
Geldbuße wegen regelmäßigen verbotswidrigen Parkens eines Kraftfahrzeuges mit …
Einen Fortsetzungszusammenhang zwischen erwiesenen und nicht erwiesenen (bzw. wie hier nachweislich nicht gegebenen) Teilakten einer strafbaren bzw. bußgeldbewehrten Handlung gibt es nicht (vgl. auch BGHSt 17, 157/158; 27, 115/116; BGH Beschluß vom 16.03.1984 - 2 StR 719/83, mitgeteilt von Pfeiffer/Miebach NStZ 1985, 13; BayObLGSt 1963, 115/117). - BGH, 16.06.1970 - 5 StR 261/70
Armband der Ehefrau - § 247 Abs. 2 StGB aF, Irrtum
War daher die Ehefrau die Geschädigte, so konnten die gegen sie gerichteten Taten nicht verfolgt, auch nicht in den Fortsetzungszusammenhang einbezogen werden (BGHSt 17, 157). - BGH, 09.09.1992 - 3 StR 364/92
Zusammenfassende Wertung - Einzelakt - Fortsetzung - Fortgesetzte Tat
Selbst bei Annahme einer fortgesetzten Handlung muß für jeden Einzelakt der objektive und subjektive Tatbestand der Vergewaltigung vom Tatrichter ermittelt und - ggf. in zusammenfassender Wertung - festgestellt werden (BGHSt 17, 157 (158); BGH GA 1965, 92; StV 1981, 275; StV 1982, 17; NStZ 1982, 128; weit. - BGH, 22.05.1964 - 2 StR 496/62
Rechtsmittel
Insoweit durfte dieser mithin nicht wegen Beleidigung verurteilt werden (vgl. BGHSt 17, 157). - BGH, 17.05.1978 - 2 StR 18/78
Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs beim Betrug trotz unvollständiger …
- BGH, 04.02.1976 - 3 StR 516/75
Nichtverfolgung eines Teilaktes einer fortgesetzten Handlung wegen mangelndem …
- BGH, 14.07.1971 - 3 StR 147/71
Rüge der vorschriftswidrigen Besetzung des Gerichts - Rüge der fehlerhaften …
- BGH, 18.09.1981 - 2 StR 369/81
In Mittäterschaft begangene Einzelakte einer fortgesetzten Tat - Abgrenzung von …
- BGH, 13.06.1979 - 2 StR 195/79
Anforderungen an das Vorliegen eines Gesamtvorsatzes - Auswirkungen der Annahme …
- BGH, 25.01.1971 - AnwSt (R) 2/70
Rechtsmittel
- BGH, 01.10.1969 - 4 StR 340/69
Unzucht mit Kindern - Geldstrafe für eine Beleidigung - Ablehnung eines …
- BGH, 28.07.1964 - 5 StR 271/64
Rechtsmittel
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