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Rechtsprechung
   BGH, 02.07.2003 - 2 StR 92/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5349
BGH, 02.07.2003 - 2 StR 92/03 (https://dejure.org/2003,5349)
BGH, Entscheidung vom 02.07.2003 - 2 StR 92/03 (https://dejure.org/2003,5349)
BGH, Entscheidung vom 02. Juli 2003 - 2 StR 92/03 (https://dejure.org/2003,5349)
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  • HRR Strafrecht

    § 267 StPO; § 56 Abs. 2 StGB; § 261 StPO
    Beweiswürdigung (Strafaussetzung zur Bewährung; Erörterungsmangel; erwiesene Tatsachen; Überzeugungsbildung; "Aussage gegen Aussage"; Glaubwürdigkeit); Urteilsgründe (Freispruch)

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 333
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.06.1997 - 2 StR 140/97

    Gesamtwürdigung von Indizien bei divergierenden Aussagen bei Sexualdelikten - …

    Auszug aus BGH, 02.07.2003 - 2 StR 92/03
    Wird die Tat vom Tatopfer selbst in einer Zeugenaussage geschildert, so kann der Angeklagte auf dieser Grundlage verurteilt werden, wenn das Tatgericht von der Glaubhaftigkeit der Aussage nach einer besonderen Glaubwürdigkeitsprüfung dieses einzigen Belastungszeugen überzeugt ist (std. Rspr., vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 14).
  • BGH, 26.09.1989 - 1 StR 299/89

    Förderung zweier Diebstahlstaten durch einen Tatbeitrag

    Auszug aus BGH, 02.07.2003 - 2 StR 92/03
    Auch bei einem Freispruch aus tatsächlichen Gründen muß der Tatrichter nach § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO im Urteil zunächst diejenigen Tatsachen bezeichnen, die er für erwiesen hält, bevor er in der Beweiswürdigung dartut, aus welchem Grund die Feststellungen nicht ausreichen (std. Rspr., vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 2, 5).
  • BGH, 25.09.1990 - 1 StR 448/90

    Formale Anforderungen an einen Freispruch aus tatsächlichen Gründen - …

    Auszug aus BGH, 02.07.2003 - 2 StR 92/03
    Auch bei einem Freispruch aus tatsächlichen Gründen muß der Tatrichter nach § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO im Urteil zunächst diejenigen Tatsachen bezeichnen, die er für erwiesen hält, bevor er in der Beweiswürdigung dartut, aus welchem Grund die Feststellungen nicht ausreichen (std. Rspr., vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 2, 5).
  • BGH, 26.11.1996 - 1 StR 405/96

    Glaubwürdigkeit einer Belastungszeugin als Revisionsgrund

    Auszug aus BGH, 02.07.2003 - 2 StR 92/03
    Es kann dahinstehen, ob dies hier einen sachlich rechtlichen Mangel darstellt oder ob hier tatsächlich keine Feststellungen zum eigentlichen Tatgeschehen möglich waren (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 12).
  • OLG Frankfurt, 28.04.2016 - 2 Ss OWi 190/16

    Hinzuziehung privater Dienstleister bei Verkehrsüberwachung

    Der Tatrichter muss diejenigen Tatsachen bezeichnen, die er für erwiesen hält, bevor er in der Beweiswürdigung darlegt, aus welchen Gründen er die zur Verurteilung notwendigen Feststellungen nicht treffen konnte (…vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 5 und 13; BGH NStZ-RR 2003, 333 [BGH 02.07.2003 - 2 StR 92/03] ).
  • OLG Frankfurt, 15.06.2016 - 2 Ss OWi 462/16

    Geschwindigkeitsmessung, Auswertung durch Private, Beweisverwertungsverbot

    Der Tatrichter muss diejenigen Tatsachen bezeichnen, die er für erwiesen hält, bevor er in der Beweiswürdigung darlegt, aus welchen Gründen er die zur Verurteilung notwendigen Feststellungen nicht treffen konnte (…vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 5 und 13; BGH NStZ-RR 2003, 333).
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