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Rechtsprechung
   BGH, 16.04.2008 - 2 StR 95/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,11331
BGH, 16.04.2008 - 2 StR 95/08 (https://dejure.org/2008,11331)
BGH, Entscheidung vom 16.04.2008 - 2 StR 95/08 (https://dejure.org/2008,11331)
BGH, Entscheidung vom 16. April 2008 - 2 StR 95/08 (https://dejure.org/2008,11331)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 212 StGB; § 261 StPO; § 24 Abs. 1 StGB
    Tötungsvorsatz (Beweiswürdigung; Tatmotiv; lebensgefährliche Gewalthandlung); Rücktritt vom Versuch (Aufgeben; Rücktrittshorizont)

  • openjur.de
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11

    Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die …

    Insgesamt ergeben sich aus den bisherigen Feststellungen keine Anhaltspunkte, die die Annahme rechtfertigen könnten, eine psychische Beeinträchtigung habe dem Angeklagten die Erkenntnis einer möglichen tödlichen Wirkung seines in den oberen Rückenbereich zielenden, in hohem Maße lebensgefährlichen Angriffs verstellt (vgl. zur Allgemeinkundigkeit dieses Umstands BGH, Urteil vom 16. April 2008 - 2 StR 95/08 und zur Entbehrlichkeit medizinischen Detailwissens BGH, Urteil vom 13. Dezember 2005 - 1 StR 410/05, NStZ 2006, 444, 445).

    Nach dem Messerstich sackte der - nach dem Gutachten des gerichtsmedizinischen Sachverständigen konkret lebensbedrohlich verletzte - Nebenkläger zu Boden; es ist schon nicht festgestellt, ob der Angeklagte davon ausging, ihn bereits tödlich verletzt zu haben, so dass es aus seiner Sicht weiterer Stiche nicht bedurfte (vgl. BGH, Urteil vom 16. April 2008 - 2 StR 95/08).

    Im Übrigen hätte das Schwurgericht sich - von seinem Standpunkt aus - damit auseinander setzen müssen, dass schon der festgestellte Handlungsablauf, nämlich das wuchtige und zielgerichtete Stechen eines Messers aus schnellem Lauf in den Rücken eines ahnungslosen Opfers, das Überwinden einer etwa vorhandenen Hemmschwelle voraussetzt (vgl. BGH, Urteil vom 16. April 2008 - 2 StR 95/08).

  • BGH, 23.02.2012 - 4 StR 608/11

    Überzeugungsbildung beim Tötungsvorsatz (dolus eventualis: Nachtatverhalten, …

    Mangelnde Impulskontrolle, wie sie bei dem Angeklagten schon mehrfach zutage getreten ist, führt nicht selten dazu, dass es bereits bei geringsten Anlässen zu massiven Gewalthandlungen kommt, bei denen dem Täter die Konsequenzen seines Handelns gleichgültig sind und deshalb selbst tödliche Folgen in Kauf genommen werden (vgl. BGH, Urteil vom 16. April 2008 - 2 StR 95/08, Rn. 9).
  • BGH, 05.04.2018 - 1 StR 67/18

    Tötungsvorsatz (Vorliegen von Eventualvorsatz: erforderliche umfassende …

    Anders als das Landgericht meint, impliziert dieses Handlungsziel das Überleben des Opfers nicht zwingend (vgl. auch BGH, Urteil vom 16. April 2008 - 2 StR 95/08 Rn. 5).

    Mangelnde Impulskontrolle, wie sie bei dem Angeklagten schon mehrfach zutage getreten ist, kann dazu führen, dass es bereits bei geringsten Anlässen zu massiven Gewalthandlungen kommt, bei denen dem Täter die Konsequenzen seines Handelns gleichgültig sind und deshalb selbst tödliche Folgen in Kauf genommen werden (BGH, Urteile vom 16. April 2008 - 2 StR 95/08 Rn. 9;… vom 23. Februar 2012 - 4 StR 608/11, aaO …und vom 13. Dezember 2017 - 2 StR 230/17 aaO Rn. 18).

  • LG Hamburg, 10.01.2025 - 604 Ks 9/24

    Bedingter Tötungsvorsatz und Verletzungsabsicht bei einem Messerstich in den …

    Rn. 171 Wer ein Messer derart kräftig gegen den Oberkörper eines Menschen einsetzt, dass eine tiefe, die Lunge erreichende Stichverletzung entsteht, geht das hohe Risiko ein, sein Opfer zu töten (vgl. BGH, Urt. v. 16.04.2008, 2 StR 95/08, BeckRS 2008, 08092 RdNr. 7; NStZ-RR 2007, 86, 87; NStZ 2006, 169, 170 RdNr. 1).
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