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| LG Dresden, 30.05.2023 - 2 T 221/23 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- RA Kotz
Rücknahme unzulässige Klageerweiterung - keine Streitwerterhöhung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Keine Streitwerterhöhung durch die Rücknahme einer unzulässigen Klageerweiterung
Verfahrensgang
- AG Leipzig, 13.04.2023 - 150 C 1972/22
- LG Dresden, 30.05.2023 - 2 T 221/23
Papierfundstellen
- NJW-RR 2024, 64
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- OLG Saarbrücken, 28.09.2016 - 1 U 21/16
Bemessung des Streitwerts: Berücksichtigung eines unzulässigen Klageantrags; …
Auszug aus LG Dresden, 30.05.2023 - 2 T 221/23
Diejenigen, die eine Streitwerterhöhung annehmen, weisen darauf hin, dass auch unzulässige Klagen den Streitwert erhöhen (vgl. etwa OLG Saarbrücken 28.9.2016 - 1 U 21/16, BeckRS 2016, 19947;… Zöller/Herget, ZPO, 34. Aufl. 2022, § 3 Rn. 16.106). - OLG Bamberg, 07.01.2013 - 6 W 51/12
Unzulässige Klageänderung, Streitwert
Auszug aus LG Dresden, 30.05.2023 - 2 T 221/23
Nach der Gegenauffassung ist der Streitwert nicht zu erhöhen, da über den Anspruch nicht entschieden wird, zumal die Rechtshängigkeit bei Unzulässigkeit der Klageänderung auch rückwirkend entfalle (vgl. etwa OLG Bamberg 7.1.2013 - 6 W 51/12, NJW-RR 2013, 636; OVG Koblenz 24.8.2016 - 6 E 10435/16. OVG, BeckRS 2016, 51733). - OVG Rheinland-Pfalz, 24.08.2016 - 6 E 10435/16
Höhe der von einem berufsständischen Versorgungswerk festzusetzenden Rente; …
Auszug aus LG Dresden, 30.05.2023 - 2 T 221/23
Nach der Gegenauffassung ist der Streitwert nicht zu erhöhen, da über den Anspruch nicht entschieden wird, zumal die Rechtshängigkeit bei Unzulässigkeit der Klageänderung auch rückwirkend entfalle (vgl. etwa OLG Bamberg 7.1.2013 - 6 W 51/12, NJW-RR 2013, 636; OVG Koblenz 24.8.2016 - 6 E 10435/16. OVG, BeckRS 2016, 51733).
- VG Hamburg, 03.04.2024 - 12 K 3918/21
Streitwerterhöhung bei unzulässiger Klageerweiterung
Rn. 5 Der Berichterstatter folgt nicht der verbreiteten, auch vom 1. und 4. Senat des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts geteilten Rechtsauffassung, wonach im Falle einer unzulässigen Klageerweiterung, bei der die Voraussetzungen für eine zulässige Klageänderung (§ 91 VwGO) nicht vorliegen, der im Wege der Klageerweiterung in das Verfahren eingeführte Streitgegenstand für die Bemessung des Streitwerts außer Betracht zu bleiben habe (…vgl. hierzu und zum Folgenden OVG Hamburg, Beschl. v. 5.10.2011, 4 So 79/11 , juris Rn. 10 f.; Beschl. v. 17.1.2014, 1 Bf 27/09, n.v.;… OVG Koblenz, Beschl. v. 24.8.2016, 6 E 10436/16, juris Rn. 3;… OLG Bamberg, Beschl. v. 7.1.2013, 6 W 51/12, juris Rn. 17;… OLG Schleswig, Beschl. v. 22.6.2001, 5 U 87/91, juris Rn. 1; LG Dresden, Beschl. v. 30.5.2023, 2 T 221/23, NJW-RR 2024, 64;… Greger in: Zöller, ZPO, 35. Aufl. 2024, § 263 Rn. 18;… Becker-Eberhard, MünchKommZPO, 6. Aufl. 2020, § 263 Rn. 102).
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