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Rechtsprechung
   LG Aachen, 27.01.2011 - 2 T 228/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,22423
LG Aachen, 27.01.2011 - 2 T 228/10 (https://dejure.org/2011,22423)
LG Aachen, Entscheidung vom 27.01.2011 - 2 T 228/10 (https://dejure.org/2011,22423)
LG Aachen, Entscheidung vom 27. Januar 2011 - 2 T 228/10 (https://dejure.org/2011,22423)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Frage der Zurechnung des Erforderns eines Entwurfs gem. § 145 Abs. 1 KostO durch Dritte beurteilt sich auch bei öffentlich-rechtlichem Kostenanspruch des Notars nach §§ 164 ff. BGB; Beurteilung der Frage einer Zurechnung des Erforderns eines Entwurfs gem. § 145 Abs. 1 KostO durch ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Frage der Zurechnung des Erforderns eines Entwurfs gem. § 145 Abs. 1 KostO durch Dritte beurteilt sich auch bei öffentlich-rechtlichem Kostenanspruch des Notars nach §§ 164 ff. BGB; Beurteilung der Frage einer Zurechnung des Erforderns eines Entwurfs gem. § 145 Abs. 1 KostO durch ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notarrecht - Kosten für die Fertigung eines Kaufvertragsentwurfs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 03.04.1992 - 2 Wx 53/91

    Inanspruchnahme als Kostenschuldner nach § 145 Abs. 1 KostO bei Anfertigung eines …

    Auszug aus LG Aachen, 27.01.2011 - 2 T 228/10
    Rn. 13 Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen demjenigen, der als Kostenschuldner in Anspruch genommen wird, das als "Erfordern" eines Entwurfs i.S. von § 145 Abs. 1 KostO gewertete Verhalten eines Dritten zuzurechnen ist, beurteilt sich nach den Grundsätzen der §§ 164 ff. BGB, auch wenn der Kostenanspruch des Notars dem öffentlichen Recht zuzuordnen (OLG Köln, Beschluss vom 03.04.1992 - 2 Wx 53/91, DNotZ 1992, 749).
  • OLG Köln, 02.10.1992 - 2 Wx 14/92
    Auszug aus LG Aachen, 27.01.2011 - 2 T 228/10
    Zwar liegt allein in einem Gebrauchmachen von dem Entwurf kein (nachträgliches) Erfordern i.S.d. § 145 Abs. 1 KostO (OLG Köln, Beschluss vom 02.10.1992 - 2 Wx 14/92, zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 10.11.2016 - 10 W 268/16

    Makler bestellt Vertragsentwurf: Muss er ihn auch bezahlen?

    Dieses Verhalten des Kaufinteressenten, das von der Notarin nicht in Abrede gestellt wird, lässt nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte keinen anderen Schluss zu, als dass der Kaufinteressent mit der Auftragserteilung an die Notarin einverstanden war (…vgl. Senat, a. a. O.; LG Aachen, 2 T 228/10, Beschluss vom 27. Januar 2011).
  • LG Freiburg, 15.02.2016 - 3 OH 29/15

    Notarkostenhaftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht: Sorgfaltspflichten des …

    Es ist anerkannt, dass ein Makler in einer solchen Situation aus Empfängersicht im Zweifel nur im Namen seiner Auftraggeber handelt (z.B. OLG München, Beschluss vom 17.06.2014 - 32 Wx 213/14, Beschluss vom 12.04.2012 - 32 Wx 37/12; OLG Frankfurt, Beschluss vom 04. Juli 2013 - 20 W 273/12 -, RN 15 juris; OLG Dresden, Beschluss vom 29.08.2003 - Aktenzeichen 3 W 231/03, BeckRS 2003, 17815, beck-online; LG Aachen BWNotZ 2011, 84).
  • OLG Frankfurt, 04.07.2013 - 20 W 273/12

    Keine Inanspruchnahme des Maklers für Vertragsentwurf durch Notar

    Rn. 14 Im Zusammenhang mit dem für den Gebührentatbestand sodann notwendigen "Erfordern" eines Entwurfs im Sinne von § 145 Abs. 1 KostO beurteilt sich die Frage, ob und wem das Verhalten einer handelnden Person insoweit zuzurechnen ist, ob danach mithin ggf. lediglich ein Dritter als Kostenschuldner anzusehen ist, nach den Grundsätzen der §§ 164 ff. BGB (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 27.03.2012, 20 W 225/06; OLG Köln JurBüro 1992, 752; LG Aachen BWNotZ 2011, 84, zitiert nach juris; LG Osnabrück NdsRpfl 2003, 218;… Korintenberg/Bengel/Tiedtke, a.a.O., § 145 Rz. 70, Korintenberg/Lappe, a.a.O., § 2 Rz. 98, 100, 56 ff.;… Notarkasse, Streifzug durch die Kostenordnung, 9. Aufl., Rz. 450; Rohs/Waldner, KostO, Stand Dez. 2012, § 145 Rz. 34, je m. w. N,.

    Der Notar, der weiß, dass der Dritte den - beabsichtigten - Vertrag nur vermitteln soll, kann nicht erwarten, dass der Dritte für die Notarkosten haften will (vgl. neben der vom Landgericht zitierten Fundstelle auch LG Aachen BWNotZ 2011, 84;… Korintenberg/Lappe, a.a.O., § 2 Rz. 102;… zu § 145 Abs. 3 KostO: Rohs/Wedewer, KostO, Stand April 2007, § 145 Rz. 31; Tiedtke ZNotP 2003, 359, m. w. N.).

  • OLG München, 17.06.2014 - 32 Wx 213/14

    Kostenschuldnerschaft hinsichtlich der Entwurfsgebühr bei einem allein vom Makler …

    Regelmäßig erteilen Makler Notaraufträge für fremde Grundstücke nicht im eigenen Namen, sondernnamens der Auftraggeber (Senatsbeschluss vom 12.4.2012, 32 Wx 37/12; ebenso LG Aachen BWNotZ 2011, 84 ).
  • OLG Düsseldorf, 10.11.2016 - 10 W 286/16

    Haftung des Maklers für die Kosten eines notariellen Vertragsentwurfs

    Dieses Verhalten des Kaufinteressenten, das von der Notarin nicht in Abrede gestellt wird, lässt nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte keinen anderen Schluss zu, als dass der Kaufinteressent mit der Auftragserteilung an die Notarin einverstanden war (…vgl. Senat, a.a.O.; LG Aachen, 2 T 228/10, Beschluss vom 27. Januar 2011, juris Rn. 12).
  • LG Krefeld, 26.07.2018 - 7 OH 5/18

    Zahlungsanspruch eines Notars auf Gebühren für die vorzeitige Beendigung des …

    Dieses Verhalten des Kaufinteressenten lässt nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte keinen anderen Schluss zu, als dass der Kaufinteressent mit der Auftragserteilung an den Notar einverstanden war (vgl. LG Aachen, 2 T 228/10, Beschluss vom 27. Januar 2011, juris Rn. 12).
  • LG Bonn, 14.02.2014 - 6 OH 13/13

    Ermittlung des Geschäftswerts einer Bauverpflichtung im Zusammenhang mit der …

    Rn. 32 Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen demjenigen, der als Kostenschuldner in Anspruch genommen wird, das als "Erfordern" eines Entwurfs i.S. von § 145 Abs. 1 KostO gewertete Verhalten eines Dritten zuzurechnen ist, beurteilt sich nach den Grundsätzen der §§ 164 ff. BGB, auch wenn der Kostenanspruch des Notars dem öffentlichen Recht zuzuordnen ist (LG Aachen, BWNotZ 2011, 84; OLG Köln, Beschluss vom 03.04.1992 - 2 Wx 53/91.
  • OLG Düsseldorf, 11.03.2014 - 10 W 22/14

    Besondere Rechtfertigung der Kostenschuld eines Dritten (hier: Makler); …

    Wird aber einem Notar von einem Immobilienmakler der Auftrag erteilt, einen Kaufvertragsentwurf zu fertigen, und wird dieser Entwurf zur Grundlage einer Beurkundungsverhandlung gemacht, so lässt dieses Verhalten nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte keinen anderen Schluss zu, als dass beide Vertragsparteien mit der Auftragserteilung einverstanden sind (vgl. LG Aachen, 2 T 228/10, Beschluss vom 27. Januar 2011, juris Rn. 12;… LG Köln 11 T 102/07, Beschluss vom 27. Juni 2008, juris Rn. 8).
  • OLG München, 17.06.2014 - 34 Wx 213/14

    Entwurfsauftrag durch einen Makler

    Bei der Beauftragung des Notars ist für diesen nach den Umständen erkennbar, dass der Makler nicht im eigenen Namen, sondern namens der Auftraggeber handelt (Senatsbeschl. v. 12.4.2012 - 32 Wx 37/12; ebenso LG Aachen, BWNotZ 2011, 84 ).
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