Rechtsprechung
| LAG Hamm, 22.06.2005 - 2 Ta 598/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 2 Abs. 1 Nr. 3 a ArbGG
- Judicialis
ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 a
- IWW
ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3a
Zuständigkeit der Arbeitsgerichte bei als Arbeitsverhältnisse ausgewiesenen Dienstverhältnissen freier Mitarbeiter - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zuständigkeit der Arbeitsgerichte bei ausdrücklicher Vereinbarung eines Arbeitsverhältnisses; Handhabung des Arbeitsverhältnisses wie ein Dienstverhältnis des freien Mitarbeiters ; Voraussetzungen für das Vorliegen einer arbeitnehmerähnlichen Person
Verfahrensgang
- ArbG Detmold, 21.07.2004 - 1 Ca 994/04
- LAG Hamm, 22.06.2005 - 2 Ta 598/04
Papierfundstellen
- SpuRt 2006, 127
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BAG, 12.09.1996 - 5 AZR 1066/94
Status einer Lehrkraft
Auszug aus LAG Hamm, 22.06.2005 - 2 Ta 598/04
Daraus folgt aber nicht umgekehrt, dass ein Rechtsverhältnis, welches als Arbeitsverhältnis vereinbart worden ist, durch bloße Nichtausübung des Weisungsrechts zum Dienstverhältnis eines freien Mitarbeiters wird (BAG vom 12.09.1996 - 5 AZR 1066/94 - NZA 1997, 194 unter II 2. der Gründe). - BAG, 16.07.1997 - 5 AZB 29/96
Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Franchisenehmer
Auszug aus LAG Hamm, 22.06.2005 - 2 Ta 598/04
Dabei muss der wirtschaftlich Abhängige seiner gesamten sozialen Stellung nach in vergleichbarer Weise wie ein Arbeitnehmer schutzbedürftig und die geleisteten Dienste müssen nach ihrer soziologischen Typik mit denen eines Arbeitnehmers vergleichbar sein (BAG vom 16.07.1997 - 5 AZB 29/96 - AP Nr. 37 zu § 5 ArbGG 1979;… Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 11. Aufl., § 9I1b).
- LAG Hamm, 24.07.2013 - 2 Ta 81/13
Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - nichtiges Scheingeschäft - …
Ob dieses Vorbringen des Beklagten zutrifft und ob es zur Nichtigkeit des "Ausbildungsdienstvertrages" nach § 117 BGB führen würde (vgl. dazu BAG, Beschl. v. 25.01.2007 - 5 AZB 49/06, NZA 2007, 580; LAG Hamm, Beschl. v. 07.02.2011 - 2 Ta 532/10, juris; Beschl. v. 23.06.2005 - 2 Ta 598/04, Juris; LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 18.01.2006 - 6 Ta 291/05, Juris), kann im Rahmen des Rechtswegbestimmungsverfahrens offen bleiben. - LAG Hamm, 14.04.2010 - 2 Ta 817/09
Arbeitsrechtsweg für Vergütungsansprüche des wirtschaftlich abhängigen …
Die Arbeitsgerichte sind auch dann zuständig, wenn ein freies Dienstverhältnis als Arbeitsverhältnis vereinbart worden ist (LAG Hamm vom 22.06.2005 - 2 Ta 598/04; BAG vom 12.09.1996, 5 AZR 1066/94, NZA 1997, 194). - LAG Hamm, 07.02.2011 - 2 Ta 532/10
Arbeitsrechtsweg für Vergütungsklage des Kommanditisten einer GmbH & Co. KG
Die Beklagte führt auch selbst aus, dass der Arbeitsvertrag nur geschlossen worden sei, damit der Kläger insbesondere den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz erhalte, was aber das Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses, das insoweit an ein Arbeitsverhältnis anknüpft, voraussetzt (…vgl. dazu: BAG, Beschluss v. 25.01.2007 - 5 AZB 49/06, aaO; LAG Hamm, Beschluss v. 23.06.2005 - 2 TA 598/04, Juris; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 18.01.2006 - 6 Ta 291/05, Juris).
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