Rechtsprechung
| VGH Hessen, 26.01.1988 - 2 TG 1623/87 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 123 VwGO, § 45 Abs 1 S 1 StVO, § 45 Abs 1 S 2 Nr 3 StVO
Einstweilige Anordnung gegen beabsichtigte Errichtung einer Lichtzeichenanlage - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 14.05.1987 - III/1 G 640/87
- VGH Hessen, 26.01.1988 - 2 TG 1623/87
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 46.78
Geschwindigkeitsbegrenzung Stadtautobahn - Verkehrsregelung, Rechtsnatur, §§ 42, …
Auszug aus VGH Hessen, 26.01.1988 - 2 TG 1623/87
Denn angesichts der Eigenart der von einer Lichtzeichenanlage nach § 37 StVO getroffenen Regelungen - diese sind allerdings ebenso wie die durch Verkehrszeichen getroffenen Regelungen Verwaltungsakte in Form von Allgemeinverfügungen (BVerwGE 59 S. 221, 224;… Finkelnburg/Jank, a.a.O., Rz. 1132 m.w.N.) - kommt die Anordnung der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage zugunsten einzelner Verkehrsteilnehmer schon aus Gründen der Verkehrssicherheit grundsätzlich nicht in Betracht. - BVerwG, 04.06.1986 - 7 C 76.84
Voraussetzungen des Anspruchs auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen zum Schutz der …
- BVerwG, 08.09.1972 - IV C 17.71
Verletzung der Planungshoheit einer Gemeinde durch Nichtberücksichtigung des …
Auszug aus VGH Hessen, 26.01.1988 - 2 TG 1623/87
Hierfür ist angesichts der Rechtsschutzmöglichkeiten, die die Verwaltungsgerichtsordnung einem von hoheitlichen Maßnahmen Betroffenen einräumt und die regelmäßig als ausreichend zu erachten sind (vgl. BVerwGE 43 S. 340 f;… Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 3. Aufl. 1986, Rz. 20 und 1133; Maetzel, Bemerkungen zum vorbeugenden Rechtsschutz gegen künftige Verwaltungsakte, DVB 1974 S. 335, 338), ein entsprechend qualifiziertes, d.h. ein gerade auf die Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes gerichtetes Interesse erforderlich (BVerwGE 40 S. 323, 326; 54 S. 211, 215 f; 59 S. 310, 318;… Kopp, VwGO, 7. Aufl., § 123 Rz. 26). - BVerwG, 11.04.1972 - I WB 32.72
Rechtsmittel
Auszug aus VGH Hessen, 26.01.1988 - 2 TG 1623/87
Hierfür ist angesichts der Rechtsschutzmöglichkeiten, die die Verwaltungsgerichtsordnung einem von hoheitlichen Maßnahmen Betroffenen einräumt und die regelmäßig als ausreichend zu erachten sind (vgl. BVerwGE 43 S. 340 f;… Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 3. Aufl. 1986, Rz. 20 und 1133; Maetzel, Bemerkungen zum vorbeugenden Rechtsschutz gegen künftige Verwaltungsakte, DVB 1974 S. 335, 338), ein entsprechend qualifiziertes, d.h. ein gerade auf die Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes gerichtetes Interesse erforderlich (BVerwGE 40 S. 323, 326; 54 S. 211, 215 f; 59 S. 310, 318;… Kopp, VwGO, 7. Aufl., § 123 Rz. 26). - VGH Hessen, 18.05.1982 - II OE 108/78
Auszug aus VGH Hessen, 26.01.1988 - 2 TG 1623/87
Es genügt, daß der Straßenanlieger Beeinträchtigungen ausgesetzt ist, die jenseits dessen liegen, was unter Berücksichtigung der Belange des Verkehrs im konkreten Fall als ortsüblich hingenommen und damit zugemutet werden muß (…BVerwG, a.a.O.; vgl. auch Senatsurteil vom 18.5.1982 - II OE 108/78 -, VM 1983 S. 24).
- OVG Saarland, 23.10.2006 - 1 W 37/06
Verkehrsrechtliche Anordnung; Erledigung eines verkehrsbehördlichen Ge- und …
Für einen vorbeugenden Rechtsschutz ist dort kein Raum, wo und solange der Betroffene in zumutbarer Weise auf den von der Verwaltungsgerichtsordnung als grundsätzlich angemessen und ausreichend angesehenen nachträglichen Rechtsschutz - einschließlich der Verfahren nach den §§ 80 Abs. 5 und 123 VwGO - verwiesen werden kann vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.09.1989 -9 B 165/89-; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.07.1993 -5 S 1112/93-, sowie Hessischer VGH, Beschluss vom 26.1.1988 -2 TG 1623/87-, jeweils zitiert nach Juris. - VGH Baden-Württemberg, 06.07.1993 - 5 S 1112/93
Vorbeugender Rechtsschutz gegen kraft Gesetzes sofort vollziehbare …
Die Gewährung vorbeugenden Rechtsschutzes für Fälle, in denen der Verwaltungsakt kraft Gesetzes sofort vollziehbar ist, widerspricht in der Regel der gesetzlichen Systematik des § 80 VwGO und in derartigen Fällen wird nur dann ausnahmsweise vorbeugender Rechtsschutz gewährt werden können, wenn dem Betroffenen andernfalls unzumutbare Nachteile entstehen (vgl. dazu auch VGH Kassel, Beschl.v. 26.01.1988 - 2 TG 1623/87, VRS 75, 148 - der vorläufigen vorbeugenden Rechtsschutz gegen die beabsichtigte Errichtung einer Lichtzeichenanlage für zulässig gehalten hat -). - VG Gießen, 06.02.2014 - 6 L 178/14
Eilantrag gegen Aufhebung von Tempo 30 in der Ortsdurchfahrt der B 252 in …
Für solchen vorbeugenden Rechtsschutz ist grundsätzlich nur Raum, wenn der Betroffene nicht in zumutbarer Weise auf den nach der Verwaltungsgerichtsordnung als angemessen und ausreichend angesehenen nachträglichen Rechtschutz - einschließlich des entsprechenden vorläufigen Rechtsschutzes - verwiesen werden kann (BVerwG, Beschluss vom 20.09.1989, Juris; OVG Saarland, Beschluss vom 23.10.2006, a .a. O.; Hess.VGH, Beschluss vom 26.01.1988, 2 TG 1623/87, Juris, m. w. N.; bzgl. Verkehrszeichen auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.07.1993, 5 S 1112/93 , Juris).
- VG Karlsruhe, 27.10.2005 - 1 K 1394/05
Linienverkehr; Zulassung; Konkurrentenstreit; Finanzierungsvereinbarung; …
Die hierin liegende vorläufige Vorwegnahme der Hauptsache ist zwar mit Rücksicht auf das aus Art. 19 Abs. 4 GG folgende Gebot effektiver Rechtsschutzgewährung nicht schlechthin ausgeschlossen; ihre Zulässigkeit hängt jedoch davon ab, ob zumindest überwiegende Erfolgsaussichten in der Hauptsache bestehen und ob der jeweilige Antragsteller besonders schwerwiegenden Nachteilen ausgesetzt wäre, wenn er auf das Ergebnis eines Klageverfahrens verwiesen werden müsste (vgl. Hess. VGH, B. v. 26.01.1988, VRS 75, 148). - VG Frankfurt/Main, 27.02.1995 - 15 G 218/95
Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für das Aufstellen von Bauzäunen im …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VG Regensburg, 10.08.2016 - RN 5 E 16.984
Vereinbarkeit einer geplanten straßenverkehrsrechtlichen Anordnung mit der …
Der Erfolg einer derartigen, die Hauptsache vorläufig vorweg nehmenden Antrags hängt dann davon ab, ob der Antragsteller überwiegende Erfolgsaussichten im Verfahren in der Hauptsache hat und ob er bei Versagung einstweiligen Rechtschutzes besonders schwerwiegende Nachteile hinzunehmen hätte ( so Hess.VGH vom 26.01.1988 Az.2 TG 1623/87).
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