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| VGH Hessen, 30.12.1985 - 2 TG 2127/85 |
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- VGH Hessen, 19.10.1984 - 9 R 2050/84
Auszug aus VGH Hessen, 30.12.1985 - 2 TG 2127/85
- der Planfeststellungsbeschluß für die Errichtung der Deponie Grube Messel des Hessischen Oberbergamts vom 30. Dezember 1981 durch Beschluß des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19. Oktober 1984 (9 R 2050/84) für sofort vollziehbar erklärt worden ist,.Nachdem das Oberbergamt die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses auf ministerielle Weisung aufgehoben hatte, erklärte der Hessische Verwaltungsgerichtshof durch Beschluß vom 19. Oktober 1984 (9 R 2050/84) auf Antrag des Zweckverbandes Abfallverwertung Südhessen den Planfeststellungsbeschluß für sofort vollziehbar.
Rn. 35 Eine Rechtspflicht der Antragsgegnerin zur unverzüglichen Aufnahme des fraglichen Kredits ergibt sich nicht - wie der Antragsteller meint - aus dem Planfeststellungsbeschluß des Hessischen Oberbergamts vom 30. Dezember 1981, der durch Beschluß des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19. Oktober 1984 (9 R 2050/84) für sofort vollziehbar erklärt worden ist.
- VGH Hessen, 03.07.1985 - 2 TG 1145/85
Vorzeitige Abberufung hauptamtlicher kommunaler Wahlbeamter - Vorläufiger …
Auszug aus VGH Hessen, 30.12.1985 - 2 TG 2127/85
Im Rahmen dieses Kommunalverfassungsstreitverfahrens kann auch eine einstweilige Anordnung nach § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO ergehen (…vgl. Finkelnburg, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, z. Auflage, Rdnr. 28 m.w.N.;… Kopp, VwGO, 6. Auflage, Rdnr. 1 zu § 123; Beschluß des Senats vom 3. Juli 1985 - 2 TG 1145/85 -). - VGH Hessen, 03.09.1985 - 2 OE 93/83
Auszug aus VGH Hessen, 30.12.1985 - 2 TG 2127/85
Allerdings fehlt es hinsichtlich dieses Antrags an der Antragsbefugnis, die entsprechend § 42 Abs. 2 VwGO grundsätzlich auch im einstweiligen Anordnungsverfahren im Rahmen eines Kommunalverfassungsstreits gegeben sein muß (vgl. Urteil des Senats vom 3. September 1985 - 2 OE 93/83 - m.w.N.).
- VGH Baden-Württemberg, 26.03.2020 - 1 S 424/20
In einem Kommunalverfassungsstreit kann eine Gemeinderatsfraktion nicht die …
Dies gilt auch für eine Leistungsklage, bei der ein Organ die Verurteilung eines anderen Organs erreichen will, seine Kompetenzen in einem bestimmten Sinn auszuüben, und für einen - wie hier - entsprechenden Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (…vgl. Senat, Beschl. v. 18.10.2010, a.a.O.; OVG Schl.-Holst., Beschl. v. 18.07.2007 - 2 MB 14/07 - Nord-ÖR 2007, 471; HessVGH, Beschl. v. 30.12.1985 - 2 TG 2127/85 - juris; jeweils m.w.N.;… für kommunalverfassungsrechtliche Normenkontrollen BVerwG, Urt. v. 27.06.2018, a.a.O.). - VG Darmstadt, 11.02.2010 - 3 K 743/08
Klagebefugnis des Bürgermeisters nach einer Beanstandung eines Unterlassens …
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof habe in einem Beschluss vom 30.12.1985 -2 TG 2127/85- ausdrücklich festgestellt, dass im Kommunalverfassungsstreitverfahren die Verpflichtung der Vertretungskörperschaft zur Vornahme einer rechtswidrig unterlassenen Amtshandlung erstritten werden könne.Wenn die Untätigkeit der Gemeindevertretung nach Auffassung des Bürgermeisters das Recht verletzt, kann dieser ein Kommunalverfassungsstreitverfahren anstrengen, das in diesem Fall nicht dem Schutz seiner organschaftlichen Interessen, sondern als objektives Beanstandungsverfahren der Rechtskontrolle der Vertretungskörperschaft dient (vergleiche dazu HessVGH, Beschluss vom 30.12.1985 -2 TG 2127/85-, zitiert nach dem Informationssystem Juris).
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