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Rechtsprechung
   LAG Schleswig-Holstein, 06.02.2002 - 2 Ta 145/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7477
LAG Schleswig-Holstein, 06.02.2002 - 2 Ta 145/01 (https://dejure.org/2002,7477)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06.02.2002 - 2 Ta 145/01 (https://dejure.org/2002,7477)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06. Februar 2002 - 2 Ta 145/01 (https://dejure.org/2002,7477)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Streitwert, Beschlußverfahren, nichtvermögensrechtliche Streitigkeit, Anfechtung, Umstände, Bedeutung, Verfahrensbevollmächtigte, Arbeitsaufwand, Regelwert, Sozialplanvolumen

  • Judicialis

    BRAGO § 8 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 8 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2
    Wert des Streitgegenstandes, Nichtvermögensrechtliche Streitigkeit, Anfechtung eines Sozialplans, Lage des Falles, Regelwert, strittiges Sozialplanvolumen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wert des Streitgegenstandes; Nichtvermögensrechtliche Streitigkeit; Beschlussverfahren; Anfechtung eines Sozialplans; Lage des Falles; Regelwert; Strittiges Sozialplanvolumen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2002, 1224
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (9)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.08.1992 - 9 Ta 163/92

    Gegenstandswert: Beschlussverfahren

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 06.02.2002 - 2 Ta 145/01
    Bei einer nichtvermögensrechtlichen Streitigkeit im Sinne von § 8 Abs. 2 Satz 2, Halbsatz 2 BRAGO, von der für das vorliegende Anfechtungsverfahren mit der überwiegenden Meinung - LAG Düsseldorf, Beschl. v. 29.11.1994, LAGE Nr. 25 zu § 8 BRAGO; LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 06.08.1992, NZA 93, 93; a. A. LAG Brandenburg, Beschl. v. 20.11.1992, LAGE Nr. 20 zu § 8 BRAGO - auszugehen ist, kann sich der gesetzlich vorgegebene Regelwert von 4.000,00 EUR "nach Lage des Falles" erhöhen, wenn dies nach der Bedeutung, dem Umfang und dem Schwierigkeitsgrad der Sache gerechtfertigt ist - LAG Düsseldorf, Beschl. v. 28.11.1994, JurBüro 95, 483 -.

    Nach anderer Auffassung ist das finanzielle Volumen für die Belange der Betriebspartner zwar erheblich; das wirtschaftliche Interesse könne aber für die Wertfestsetzung nur einen ersten Ansatz bilden und müsse angesichts der in § 12 Abs. 5 ArbGG zum Ausdruck gekommenen Grundtendenz des arbeitsgerichtlichen Verfahrens, die Verfahrenskosten zu begrenzen, bei der Streitwertfestsetzung zurücktreten - LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 06.08.1992, a. a. O.; LAG Brandenburg, a. a. O. -.

    Diese Vorschrift entspricht der auch sonst im Arbeitsgerichtsgesetz zum Ausdruck gekommenen Grundtendenz, die Verfahrenskosten zu begrenzen - LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 06.08.1992, a. a. O.; LAG Brandenburg, a. a. O. -.

  • BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 75/88

    Betriebsvereinbarung: Grenzen des Anspruchs des Betriebsrats auf Durchführung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 06.02.2002 - 2 Ta 145/01
    Die Feststellung individualrechtlicher Ansprüche der Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber ist keine Angelegenheit aus dem BetrVG im Sinne von § 80 Abs. 1 ArbGG i. V. m. § 2 a Abs. 1 Nr. 1 ArbGG - BAG, Beschl. v. 17.10.1989, DB 90, 486 -.
  • BVerfG, 26.05.1970 - 2 BvR 311/67

    Grundrechtsschutz des Personalrats

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 06.02.2002 - 2 Ta 145/01
    Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts sind die Regelungen, die den Arbeitnehmern Beteiligungsrechte einräumen, ein wichtiges Mittel zur Wahrung der Menschenwürde und der Persönlichkeitsentfaltung im Betrieb - BVerfGE 28, 314 ff. (323); LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 06.05.1993, 1 Ta 54/93 (DB 93, 2088 LS) -.
  • BAG, 02.03.1998 - 9 AZR 61/96

    Bestimmung des Streitwertes

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 06.02.2002 - 2 Ta 145/01
    Dazu muss sich jedoch aus dem Vorbringen des Beschwerdegegners ergeben, dass das Rechtsschutzbegehren der Wahrung höher zu bewertender wirtschaftlicher Interessen dienen sollte - BAG, Beschl. v. 02.03.1998, 9 AZR 61/96 -.
  • LAG Schleswig-Holstein, 19.12.2005 - 2 TaBV 20/01

    Wertfestsetzung, Beschlussverfahren, Einigungsstelle, Anfechtung, Sozialplan, …

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 06.02.2002 - 2 Ta 145/01
    Im Rahmen des Beschlussverfahrens 4 BV 2 a/01 des Arbeitsgerichts Neumünster (2 TaBV 20/01 des erkennenden Gerichts), in dem die Beteiligten zu 1. (Krankenhausbetrieb) und 2. (Betriebsrat) sich darüber auseinandergesetzt haben, ob der durch Spruch der Einigungsstelle vom 10.01.2001 zustande gekommene Sozialplan unwirksam ist (im Folgenden: Ausgangsverfahren), streiten die Beteiligten noch darüber, wie hoch der Gegenstandswert des Ausgangsverfahrens ist.
  • LAG Schleswig-Holstein, 26.06.2000 - 3 Ta 68/00

    Regelwert des § 8 Abs. 2 BRAGO

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 06.02.2002 - 2 Ta 145/01
    In einem Beschlussverfahren, an dem der Betriebsrat kraft seines Mitbestimmungsrechts beteiligt ist, geht es jedoch primär um die Teilhabe des Betriebsrats daran, das betriebliche Geschehen mitzugestalten, nicht darum, wirtschaftliche Interessen zu verfolgen - LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 26.06.2000, 3 Ta 68/00 -.
  • LAG Schleswig-Holstein, 06.05.1993 - 1 Ta 54/93

    Nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten; Gegenstandswert; Interesse des …

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 06.02.2002 - 2 Ta 145/01
    Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts sind die Regelungen, die den Arbeitnehmern Beteiligungsrechte einräumen, ein wichtiges Mittel zur Wahrung der Menschenwürde und der Persönlichkeitsentfaltung im Betrieb - BVerfGE 28, 314 ff. (323); LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 06.05.1993, 1 Ta 54/93 (DB 93, 2088 LS) -.
  • LAG Schleswig-Holstein, 29.09.1998 - 4 Ta 84/98

    Festsetzung des Streitwerts für anwaltliche Gebührenrechnung bei Streit um …

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 06.02.2002 - 2 Ta 145/01
    Zu berücksichtigen ist hierbei auch die Leistungsfähigkeit des Betriebes - LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 29.09.1998, 4 Ta 84/98 -.
  • LAG Berlin, 30.10.1975 - 4 TaBV 2/75
    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 06.02.2002 - 2 Ta 145/01
    1) Zu der Frage, ob das strittige Leistungsvolumen des Sozialplans bei der Wertfestsetzung des Anfechtungsverfahrens maßgebend sei, hat sich in der Rechtsprechung eine überwiegende Meinung noch nicht herausgebildet: Teils wird die Auffassung vertreten, dass die strittige Differenz des Sozialplanvolumens zu berücksichtigen sei - LAG Berlin, Beschl. v. 30.10.1975, DB 76, 1388; LAG Hamm, Beschl. v. 13.10.1988, LAGE Nr. 8 zu § 8 BRAGO; LAG Düsseldorf, Beschl. v. 29.11.1994, a. a. O. -.
  • LAG Hamburg, 24.07.2003 - 4 TaBV 1/02

    Gegenstandswert - Unwirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs

    Die Verpflichtung zur Sozialplanaufstellung als solche ist nicht bestritten, so dass auch nur auf den umstrittenen Teil des Sozialplanvolumen abgestellt werden kann (so zutreffend LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 06.08.1992 - 9 Ta 163/92 - NZA 1993, 93; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 29.11.1994 - 7 Ta 1336/94 - LAGE § 8 BRAGO Nr. 25; LAG Hamm, Beschluss vom 13.10.1988 - 8 Ta BV 53/88 - LAGE § 8 BRAGO Nr. 8; LAG Brandenburg, Beschluss vom 20.11.1992 - 1 Ta 41/92 - LAGE § 8 BRAGO Nr. 20; a. A. LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 06.02.2002 - 2 Ta 145/01 - DB 2002, 1224 ohne nähere Begründung).

    Bei allem stellt die finanzielle Situation des Arbeitgebers kein wesentliches Bemessungskriterium in der (vgl. zu allem ausführlich LAG Hamburg, Beschluss vom 04.08.1992 -2 Ta 6/92 - NZA 93, 42; a.A. "zur Leistungsfähigkeit" des Betriebes LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 06.02.2002 - 2 Ta 145/01 - DB 2002, 1224).

  • LAG Schleswig-Holstein, 16.07.2010 - 3 Ta 81/10

    Gegenstandswert, nichtvermögensrechtliche Angelegenheit, Beschlussverfahren, …

    Der Arbeitsaufwand der Verfahrensbevollmächtigten war überdurchschnittlich hoch (vgl. zu diesem Kriterium LAG Schleswig-Holstein vom 06.02.2002 - 2 Ta 145/01).
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