Rechtsprechung
| LAG Nürnberg, 27.02.2020 - 2 Ta 147/19 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- IWW
- Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern
§§ 114, 117, 118, 127 ZPO
Prozesskostenhilfe - Hinweispflicht - Bewilligungsreife
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 114 ; ZPO § 117 ; ZPO § 118 ; ZPO § 127
Nachreichen der Erklärungen zum Antrag auf Prozesskostenhilfe im Beschwerdeverfahren - rechtsportal.de
GG Art. 20 Abs. 3 ; ArbGG § 11a Abs. 1
Nachreichen der Erklärungen zum Antrag auf Prozesskostenhilfe im Beschwerdeverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bamberg, 26.09.2019 - 1 Ca 447/18
- LAG Nürnberg, 27.02.2020 - 2 Ta 147/19
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (10)
- LAG Köln, 03.04.2019 - 9 Ta 10/19
Hinweispflicht des Gerichts auf irrtümlich unterbliebene Beifügung von Unterlagen …
Auszug aus LAG Nürnberg, 27.02.2020 - 2 Ta 147/19
Liegen diese Unterlagen nicht vor, kommt eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Abschluss der Instanz nur in Betracht, wenn das Gericht eine Frist zur Nachreichung der fehlenden Unterlagen und Belege gesetzt hatte und diese Frist eingehalten wurde (LAG Köln 03.04.2019 - 9 Ta 10/19 Rn 5 mwN; LAG Nürnberg 03.01.2011 - 5 Ta 185/10; LAG Nürnberg 07.10.2014 - 2 Ta 124/14 nv).Hatte der Antragsteller auf eine beigefügte Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse verwiesen, ist es geboten, ihn auf das Fehlen der Unterlage hinzuweisen und Gelegenheit zur Nachreichung zu geben, bevor Prozesskostenhilfe mit der Begründung versagt wird, dass sie nicht rechtzeitig eingereicht worden sei (LAG Köln 03.04.2019 - 9 Ta 10/19 Rn 6).
- BVerfG, 28.10.2019 - 2 BvR 1813/18
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf …
Auszug aus LAG Nürnberg, 27.02.2020 - 2 Ta 147/19
Die Prüfung der Erfolgsaussichten dient nicht dazu, die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung selbst in das summarische Verfahren der Prozesskostenhilfe zu verlagern und dieses an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten zu lassen (BVerfG 28.10.2019 - 2 BvR 1813/18 Rn 26). - BVerfG, 18.07.2013 - 1 BvR 1623/11
Stattgebender Kammerbeschluss: Widersprüchliches Verhalten eines Zivilgerichts …
Auszug aus LAG Nürnberg, 27.02.2020 - 2 Ta 147/19
Dazu gehört auch die Verpflichtung des Gerichts zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation (LAG Köln a.a.O. Rn 8 unter Hinweis auf BVerfG 18.07.2013 - 1 BvR 1623/11 Rn. 20 und BFH 16.03.2016 - X B 202/15 Rn. 16).
- BVerfG, 16.04.2019 - 1 BvR 2111/17
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf …
Auszug aus LAG Nürnberg, 27.02.2020 - 2 Ta 147/19
Dieses Kostenrisiko erschwerte Unbemittelten im Vergleich zu Bemittelten den Zugang zum Rechtsschutz und verstieße gegen die verfassungsrechtlich verbürgte Rechtsschutzgleichheit (BVerfG 16.04.2019 - 1 BvR 2111/17 Rn 25.). - BVerfG, 05.12.2018 - 2 BvR 2257/17
Stattgebender Kammerbeschluss: "Durchentscheiden" zweier im relevanten Zeitpunkt …
Auszug aus LAG Nürnberg, 27.02.2020 - 2 Ta 147/19
Nachträgliche Veränderungen zu Lasten der bedürftigen Partei, seien es tatsächliche, seien es rechtliche, sind unbeachtlich (vgl. BVerfG 05.12.2018 - 2 BvR 2257/17, Rn 15, 19;… LAG Hamm a.a.O. Rn 5). - BAG, 31.07.2017 - 9 AZB 32/17
Prozesskostenhilfe - rückwirkende Bewilligung - Hinweispflicht
Auszug aus LAG Nürnberg, 27.02.2020 - 2 Ta 147/19
Rn. 12 Diese Auffassung widerspricht nicht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach das Arbeitsgericht weder nach § 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO noch nach § 139 ZPO verpflichtet ist, vor Beendigung des Rechtsstreits auf das Fehlen der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse hinzuweisen, weil einem Rechtsanwalt die Notwendigkeit der Einreichung der formularmäßigen Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bekannt sein müsse (vgl. BAG 31.07.2017 - 9 AZB 32/17 -, Rn. 6 mwN). - BFH, 16.03.2016 - X B 202/15
Erfolgreiche Verfahrensrüge: Verletzung der richterlichen Hinweispflicht - Vom …
Auszug aus LAG Nürnberg, 27.02.2020 - 2 Ta 147/19
Dazu gehört auch die Verpflichtung des Gerichts zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation (LAG Köln a.a.O. Rn 8 unter Hinweis auf BVerfG 18.07.2013 - 1 BvR 1623/11 Rn. 20 und BFH 16.03.2016 - X B 202/15 Rn. 16). - LAG Hamm, 07.08.2019 - 14 Ta 158/19
Beiordnung, Hauptbevollmächtigter, Unterbevollmächtigter
Auszug aus LAG Nürnberg, 27.02.2020 - 2 Ta 147/19
Das Prozesskostenhilfeverfahren will den Rechtsschutz, den der Rechtsstaatsgrundsatz erfordert, nicht selbst bieten, sondern zugänglich machen (zum Ganzen LAG Hamm 07.08.2019 - 14 Ta 158/19 Rn 4 mwN). - LAG Nürnberg, 03.01.2011 - 5 Ta 185/10
Rückwirkende PKH-Bewilligung nach Instanzende
Auszug aus LAG Nürnberg, 27.02.2020 - 2 Ta 147/19
Liegen diese Unterlagen nicht vor, kommt eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Abschluss der Instanz nur in Betracht, wenn das Gericht eine Frist zur Nachreichung der fehlenden Unterlagen und Belege gesetzt hatte und diese Frist eingehalten wurde (LAG Köln 03.04.2019 - 9 Ta 10/19 Rn 5 mwN; LAG Nürnberg 03.01.2011 - 5 Ta 185/10; LAG Nürnberg 07.10.2014 - 2 Ta 124/14 nv). - LAG Nürnberg, 07.10.2014 - 2 Ta 124/14
Prozesskostenhilfe - Bewilligungsreife - Fristsetzung
Auszug aus LAG Nürnberg, 27.02.2020 - 2 Ta 147/19
Liegen diese Unterlagen nicht vor, kommt eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Abschluss der Instanz nur in Betracht, wenn das Gericht eine Frist zur Nachreichung der fehlenden Unterlagen und Belege gesetzt hatte und diese Frist eingehalten wurde (LAG Köln 03.04.2019 - 9 Ta 10/19 Rn 5 mwN; LAG Nürnberg 03.01.2011 - 5 Ta 185/10; LAG Nürnberg 07.10.2014 - 2 Ta 124/14 nv).
- LAG Köln, 02.11.2022 - 5 Ta 67/22
Zeitliche Grenzen der Bewilligung der Prozesskostenhilfe
Dieses Kostenrisiko erschwerte Unbemittelten im Vergleich zu Bemittelten den Zugang zum Rechtsschutz und verstieße gegen die verfassungsrechtlich verbürgte Rechtsschutzgleichheit (BVerfG 16.04.2019 - 1 BvR 2111/17; BGH 10.12.2014 - XII ZB 232/13; LAG Nürnberg 27.03.2020 - 2 Ta 147/19).Dazu gehört nach § 11a Abs. 1 ArbGG iVm § 117 Abs. 2 Satz 1 ZPO auch die Vorlage einer Erklärung der Partei über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie der entsprechenden Belege (BGH 10.12.2014 - XII ZB 232/13; LAG Nürnberg 27.03.2020 - 2 Ta 147/19).
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Rechtsprechung
| LAG Köln, 26.08.2019 - 2 Ta 147/19 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 23, 33 RVG
Zustimmungsersetzung Einstellung Gegenstandswert - IWW
- rechtsportal.de
RVG § 23 ; RVG § 33
Zustimmungsersetzung; Einstellung; Gegenstandswert - rechtsportal.de
RVG § 23 ; RVG § 33
Streitwert eines Verfahrens betr. die Ersetzung der Zustimmung zu einer zwei Monate dauernden befristeten Einstellung eines Mitarbeiters - juris (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 06.06.2019 - 12 BV 83/19
- ArbG Köln, 29.07.2019 - 12 BV 83/19
- LAG Köln, 26.08.2019 - 2 Ta 147/19
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- LAG Hamm, 15.10.2015 - 13 Ta 52/15
Streitwert eines Verfahrens auf Ersetzung der Zustimmung zur Einstellung von …
Auszug aus LAG Köln, 26.08.2019 - 2 Ta 147/19
Hier wird bei einer Einstellung von bis zu 3 Monaten auch vertreten, nur ein Gehalt anzusetzen (LAG Hamm, 15.10.2015, 13 Ta 52/15).
- LAG Düsseldorf, 21.09.2020 - 4 Ta 284/20
Streitwert; Zustimmungsersetzungsantrag; Feststellung der Dringlichkeit; …
Dies entspricht der Empfehlung des Streitwertkatalogs für die Arbeitsgerichtsbarkeit idF vom 09.02.2018 (dort in Ziff. II.14.5 und II.14.6) und soweit ersichtlich auch der einheitlichen Rechtsprechung Landesarbeitsgerichte (vgl. etwa LAG Köln 26.08.2019 - 2 Ta 147/19, juris Rn. 7;… LAG Hamm 29.08.2014 - 13 Ta 402/14, juris Rn. 9).Derartige Umstände des Einzelfalls werden in der Rechtsprechung durchweg berücksichtigt (vgl. etwa LAG Köln 26.08.2019 - 2 Ta 147/19, Rn. 6; LAG Nürnberg 15.01.2016 - 7 Ta 123/15; LAG Hamburg 20.05.2016 - 5 Ta 7/16;… LAG Hamm 15.10.2015 - 13 Ta 52/15, Rn. 14).
Bei der gebotenen pauschalierenden Betrachtung hat eine derart kurzzeitige personelle Maßnahme sowohl für den antragstellenden Arbeitgeber als auch für den Betriebsrat nicht dieselbe Bedeutung wie etwa eine sechsmonatige oder unbefristete Maßnahme (ebenso u.a. LAG Köln 26.08.2019 - 2 Ta 147/19, Rn. 6; LAG Nürnberg 15.01.2016 - 7 Ta 123/15 [Herabsetzung auf ein Drittel]; LAG Hamburg 20.05.2016 - 5 Ta 7/16;… LAG Hamm 15.10.2015 - 13 Ta 52/15, Rn. 14, alle juris).
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