Rechtsprechung
| LAG Schleswig-Holstein, 13.02.2004 - 2 Ta 29/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- LAG Schleswig-Holstein
Prozesskostenhilfe, Bewilligungsverfahren, Erklärung, Vollständigkeit, Bewilligungszeitpunkt
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 114; ZPO § 115 Abs. 3; ZPO § 120 Abs. 4
Prozesskostenhilfe, Bewilligungsverfahren, Erklärung, Vollständigkeit, Bewilligungszeitpunkt
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Rechtsfolgen der Unvollständigkeit der Angaben zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Elmshorn, 16.10.2002 - 4 Ca 1966c/01
- LAG Schleswig-Holstein, 13.02.2004 - 2 Ta 29/04
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Rechtsprechung
| LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.06.2004 - 2 Ta 29/04 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZA-RR 2004, 490
Wird zitiert von ...
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.07.2011 - 1 K 8.09
Abschlag bei Rechtsanwaltsgebühren; keine Erstreckung der Entscheidung des BVerfG …
Das Bundesverfassungsgericht hat Satz 1 der Vorschrift für mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar gehalten, weil nach Aufgabe des Lokalisationsprinzips und nach dem Wegfall der daran anknüpfenden Beschränkungen der Postulationsfähigkeit zum 1. Januar 2000 die mit dieser Bestimmung verbundene Ungleichbehandlung der dort genannten Rechtsanwälte sachlich nicht mehr gerechtfertigt war (…im Einzelnen: BVerfG, a.a.O., Juris, Rdn. 34 bis 39 des Ausdrucks; wie hier: Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 15. Juni 2004 - 2 Ta 29/04 -, Juris, Rdn. 7; Finanzgericht Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 8. Mai 2006 - 4 KO 269/06 -, Juris, Rdn. 26).Diese Überlegung trifft auf Satz 2 der Anlage I Kapitel III Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 26 Buchst. a) des Einigungsvertrages nicht zu; diese Bestimmung stellt allein darauf ab, ob sich der Tätigkeitsort des Rechtsanwaltes und der Wohnort des Auftraggebers in einem der neuen Bundesländer bzw. im Beitrittsgebiet befinden, so dass die Differenzierung durch die seinerzeit weiterhin vorhanden gewesenen wirtschaftlichen Unterschiede zwischen den alten Bundesländern und dem Beitrittsgebiet sachlich gerechtfertigt war (ebenso: Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 15. Juni 2004, a.a.O.; Finanzgericht Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 8. Mai 2006, a.a.O., Rdn. 25 ff.).
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