Rechtsprechung
| LAG Hessen, 30.08.2005 - 2 Ta 332/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 2 ArbGG, § 48 ArbGG, § 17a GVG
Direktversicherung - Rechtsweg - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ArbGG § 2 § 48; GVG § 17a
Kein Arbeitsrechtsweg bei Arbeitnehmerklage gegen Versicherungsgesellschaft - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtswegeröffnung zu den Arbeitsgerichten bei Rechtsstreitigkeiten zwischen dem kraft einer Direktversicherung versicherten Arbeitnehmer und der Versicherungsgesellschaft; Qualifizierbarkeit von Versicherungsgesellschaften auf Gegenseitigkeit als Sozialeinrichtungen ...
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 09.06.2005 - 11 Ca 1099/05
- LAG Hessen, 30.08.2005 - 2 Ta 332/05
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BAG, 08.06.1999 - 3 AZR 136/98
Widerruf des Bezugsrechts im Konkurs bei Entgeltumwandlung
Auszug aus LAG Hessen, 30.08.2005 - 2 Ta 332/05
Der Unternehmer ist zunächst Versicherungsnehmer, der Beschäftigte ist Versicherter (vgl. BAG vom 8. Juni 1999 - 3 AZR 136/98, AP Nr. 26 zu § 1 BetrAVG Lebensversicherung). - BAG, 27.10.1998 - 1 AZR 766/97
Nachteilsausgleich bei Stillegung eines Tendenzbetriebs?
Auszug aus LAG Hessen, 30.08.2005 - 2 Ta 332/05
Aufgrund der Bezugsberechtigung kann der Arbeitnehmer die satzungsmäßigen Leistungen beanspruchen und muss sie auf dem Zivilrechtsweg durchsetzen (vgl. BVerfG vom 3. Dezember 1998 - 1 BvR 484/96, NZA 1999, 328). - BVerfG, 03.12.1998 - 1 BvR 484/96
Betriebliche Altersversorgung: Rechtsschutz für Arbeitnehmer, die bei der VBL …
Auszug aus LAG Hessen, 30.08.2005 - 2 Ta 332/05
Aufgrund der Bezugsberechtigung kann der Arbeitnehmer die satzungsmäßigen Leistungen beanspruchen und muss sie auf dem Zivilrechtsweg durchsetzen (vgl. BVerfG vom 3. Dezember 1998 - 1 BvR 484/96, NZA 1999, 328). - LAG Bremen, 05.07.2002 - 3 Ta 19/02
Wirkung der Rechtshängigkeit einer Klage nach § 261 Abs. 3 Ziffer 2 …
Auszug aus LAG Hessen, 30.08.2005 - 2 Ta 332/05
Für Rechtsstreitigkeit zwischen dem versicherten Arbeitnehmer und der Versicherungsgesellschaft, bei der die Direktversicherung abgeschlossen worden ist, sind nicht die Arbeitsgerichte zuständig (vgl. Hess. LAG vom 12. Juni 2003 - 14 Ta 344/03, nicht veröffentlicht; LAG Bremen vom 5. Juli 2002 - 3 Ta 19/02, AP Nr. 2 zu § 261 ZPO). - LAG Nürnberg, 21.05.2001 - 7 Ta 95/01
Bindungswirkung einer Verweisung hinsichtlich der Rechtswegzuständigkeit bei …
Auszug aus LAG Hessen, 30.08.2005 - 2 Ta 332/05
Deswegen erstreckt sich die Bindungswirkung der ausschließlich mit der örtlichen Unzuständigkeit begründeten Verweisung nicht auf die Rechtswegeszuständigkeit (vgl. LAG Nürnberg vom 21. Mai 2001 - 7 Ta 95/01, LAGE § 48 ArbGG 1979 Nr. 14; Schwab/Weth/Walker, ArbGG, § 48 Rn 105).
- BAG, 05.12.2013 - 10 AZB 25/13
Rechtsweg - Sozialeinrichtung
Vielmehr ist für Streitigkeiten des versicherten Arbeitnehmers gegen die Direktversicherung der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben (vgl. BGH 19. Juni 1996 - IV ZR 243/95 - ebenso Hessisches Landesarbeitsgericht 30. August 2005 - 2 Ta 332/05 -). - LAG Köln, 03.05.2018 - 9 Ta 48/18
Bindungswirkung einer Verweisung
Da § 48 Abs. 1 ArbGG auf die "entsprechende" Anwendung des § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG verweise, müsse auch nur eine auf die Frage der örtlichen Zuständigkeit beschränkte punktuelle Bindung bei einer Verweisung wegen örtlicher Unzuständigkeit angenommen werden (Landesarbeitsgericht Nürnberg…, Beschluss vom 21. Mai 2001 - 7 Ta 95/01 -, Rn. 12, juris; Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 30. August 2005 - 2 Ta 332/05 -, Rn. 18, juris;… GMP/Germelmann/Künzl ArbGG § 48 Rn. 100, beck-online).
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Rechtsprechung
| LAG Hamm, 10.10.2005 - 2 Ta 332/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Rechtsweg: Zur Frage, ob der Inhaber einer Bandweberei gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 ArbGG als Heimarbeiter gilt.
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 5 Abs. 1 Satz 2 ArbGG, 1 Abs. 1 b, 2 Abs. 2 HAG
Rechtsweg: Zur Frage, ob der Inhaber einer Bandweberei gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 ArbGG als Heimarbeiter gilt. - Judicialis
ArbGG § 5 Abs. 1 Satz 2; ; HAG § 1 Abs. 1 b; ; HAG § 2 Abs. 2
- rechtsportal.de
Heimarbeitsverhältnis nur bei besonderem Abhängigkeitsverhältnis - kein Arbeitrechtsweg bei anderweitiger wirtschaftlicher Betätigung trotz häuslicher Betriebsstätte
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Qualifizierung als Heimarbeiter i.S.d. § 5 Abs. 1 S. 2 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG); Maßgeblichkeit der wirtschaftlichen Abhängigkeit vom Unternehmer für die Einordnung als Heimarbeitnehmer oder Hausgewerbetreibender
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hagen, 26.04.2005 - 4 Ca 2266/04
- LAG Hamm, 10.10.2005 - 2 Ta 332/05
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BAG, 03.04.1990 - 3 AZR 258/88
Heimarbeitsverhältnisse aufgrund tatsächlicher Handhabung
Auszug aus LAG Hamm, 10.10.2005 - 2 Ta 332/05
Wegen ihrer wirtschaftlichen Abhängigkeit vom Unternehmer bedürfen Heimarbeitnehmer und Hausgewerbetreibende eines besonderen sozialen Schutzes, der es rechtfertigt, sie Arbeitnehmern gleichzustellen (vgl. BAG vom 03.04.1990 - 3 AZR 258/88 - NZA 1991, 267;… Schaub, Arbeitsrechtshandbuch 11. Aufl. § 163 Rdnr. 1 sowie § 10 Rdnr. 1 und 3;… Schwab/Weth/Kliemt, ArbGG, § 5 Rdnr. 190).
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