Rechtsprechung
| LAG Hamm, 27.01.2010 - 2 Ta 630/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Rechtsweg: Macht der zum Geschäftsführer einer GmbH & Co. KG bestellte Arbeitnehmer den Fortbestand seines früheren Arbeitsverhältnisses geltend, schließt § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG den Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen nicht aus (Fortführung von LAG Hamm vom ...
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 2 Abs. 1 Nr. 3 b, 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG
Rechtsweg: Macht der zum Geschäftsführer einer GmbH & Co. KG bestellte Arbeitnehmer den Fortbestand seines früheren Arbeitsverhältnisses geltend, schließt § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG den Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen nicht aus (Fortführung von LAG Hamm vom ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Arbeitsrechtsweg bei Streit um Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses trotz Geschäftsführerbestellung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bochum, 08.10.2009 - 3 Ca 1808/09
- LAG Hamm, 27.01.2010 - 2 Ta 630/09
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BAG, 06.05.1999 - 5 AZB 22/98
Rechtsweg für Klagen eines GmbH-Geschäftsführers
Auszug aus LAG Hamm, 27.01.2010 - 2 Ta 630/09
Nur dann, wenn die Rechtsstreitigkeit zwischen dem Mitglied des Vertretungsorgans und der juristischen Person nicht das der Organstellung zugrundeliegende Rechtsverhältnis, sondern eine weitere Rechtsbeziehung betrifft, greift die Fiktion des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG nicht ein (BAG v. 06.05.1999 - 5 AZB 22/98, AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 46). - BAG, 10.12.1996 - 5 AZB 20/96
Rechtsweg - Vorstandsmitglied eines Vereins
Auszug aus LAG Hamm, 27.01.2010 - 2 Ta 630/09
Die Arbeitsgerichte sind nur dann zur Entscheidung berufen, wenn zwei unabhängig voneinander bestehende Rechtsverhältnisse vorgetragen werden, nämlich das Geschäftsführeranstellungsverhältnis einerseits und daneben ein weiter bestehendes Arbeitsverhältnis und der Kläger nur den Fortbestand des nicht wirksam beendeten Arbeitsverhältnisses geltend macht (vgl. BAG v. 10.12.1996 - 5 AZB 20/96, BB 1997, 998). - BAG, 23.08.2001 - 5 AZB 9/01
Rechtsweg - Organvertreter
Auszug aus LAG Hamm, 27.01.2010 - 2 Ta 630/09
Anders als vom Kläger angenommen ist allerdings die sogenannte sic-non-Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vorliegend nicht anwendbar, denn für den Fall, dass das Geschäftsführeranstellungsverhältnis betroffen ist, schließt § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG den Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen aus, so dass es an der erforderlichen doppelten Bedeutung der zuständigkeitsbegründenden Tatsachen fehlt (BAG v. 23.08.2001 - 5 AZB 9/01, NZA 2002, 52). - LAG Hamm, 30.04.2008 - 2 Ta 738/07
Rechtsweg: Zur Frage der Anwendbarkeit des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG, wenn der …
Auszug aus LAG Hamm, 27.01.2010 - 2 Ta 630/09
Nach der Rechtsprechung der Beschwerdekammer ist der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG nicht gegeben, wenn der Kläger lediglich geltend mache, die Grundlage für sein Tätigwerden als Geschäftsführer sei wegen seiner besonderen Abhängigkeit im Innenverhältnis ein Arbeitsverhältnis gewesen (vgl. LAG Hamm v. 30.04.2008 - 2 Ta 738/07 m. Anm. Gravenhorst, JurPraxis Report-Arbeitsrecht 34/2008 Anm. 6).
- LAG Hamm, 18.03.2015 - 2 Ta 662/14
Zuständiger Rechtsweg für Klagen eines selbständigen Handelsvertreters
Das gleiche gilt auch für den Weiterbeschäftigungsantrag, weil dieser ebenfalls das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zwingend voraussetzt (vgl. BAG, Beschluss vom 22.10.2014 - 10 AZB 46/14, NJW 2015, 570; LAG München, Beschluss vom 26.02.1998 - 3 Ta 1/98, MDR 98, 784; BAG, Beschluss vom 17.01.2001 - 5 AZB 18/00, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12.01.2009 - 7 Ta 33/08, juris; LAG Hamm, Beschluss vom 27.01.2010 - 2 Ta 630/09, juris).
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